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Notverkauf: Woran Eigentümer denken müssen

Schwere Zeiten erfordern harte Maßnahmen. Eigentümer, die sich in einer Notsituation befinden, haben die Option ihre Immobilie zwangsversteigern zu lassen oder schnellstmöglich zu verkaufen. Der Notverkauf ist jedoch die bessere Variante. Was müssen Eigentümer bedenken, damit die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird?

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Egal ob plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine andere private Situation der Grund für den Notverkauf der eigenen vier Wände ist, eins ist lässt sich nicht von der Hand weisen: Die Zeit sitzt dabei immer im Nacken. Ein Immobilienprofi kann Eigentümer gut beraten und schnellstmöglich unter die Arme greifen.

Immobilienverrentung oder klassischer Immobilienverkauf

Eigentümer können das Haus verkaufen und in ein neues Zuhause ziehen oder die Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Beim Immobilienverkauf mit im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht handelt es sich um eine besondere Verkaufsart. Bei der Immobilienverrentung, sofern diese in der Notsituation passend erscheint, kann der Eigentümer zwischen verschiedenen Modellen mit unterschiedlichen Auszahlungsmöglichkeiten und Zeiträumen für das Wohnrecht wählen.

Vorbereitung auf den Verkauf

Eine Immobilienbewertung ist das A und O beim Immobilienverkauf. Ohne Ermittlung des Immobilienwertes kann keine sinnvolle Preisstrategie und demnach auch kein marktgerechter Angebotspreis festgelegt werden. Auch das muss bei einem Notverkauf zügiger vonstattengehen. Steht der Angebotspreis fest, sollten alle notwendigen Verkaufsunterlagen zusammengetragen und das Exposé erstellt werden. Zu den notwendigen Unterlagen zählen beispielsweise der Energieausweis, der Grundbuchauszug und die Gebäudeversicherung. Für ein ansprechendes Exposé und eine wirkungsvolle Vermarktung der Immobilie sind professionelle Fotos und Videos zu empfehlen. Eventuell müssen die Eigentümer auch noch kleinere Reparaturen vornehmen.

Es ist ratsam, den Kaufinteressenten wenn möglich nicht mitzuteilen, dass es sich um einen Notverkauf handelt. Denn dann probieren diese oft den Preis zu drücken. Allzu lange darf die Entscheidung für einen Käufer aber auch nicht dauern. Bei Privatverkäufern kann das zu Verkaufspreisen unter dem eigentlichen Marktwert der Immobilie führen. Eigentümer, die schnell verkaufen müssen, sollten daher professionelle Hilfe an ihrer Seite haben. Der Profimakler hat das notwendige Knowhow und Verhandlungsgeschick, um das Objekt schnell an einen zahlungskräftigen und kreditwürdigen Käufer zu bringen. Zudem kümmert dieser sich diskret und schnell um den Verkauf, die Vermarktung und den abschließenden Notartermin, so dass Zeit und Not geplagte Eigentümer schnell und stressfrei in den Verkaufsprozess gehen können. Vermarktungsmethoden wie 360-Grad-Touren und Homestaging, die die Immobilie ins optimale Licht rücken, kann der Makler ebenfalls schnell und professionell durchführen.

Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie da.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wenn man nicht allein erbt – die unerwartete Erbengemeinschaft

Natascha P. musste nach dem Tod ihres Onkels feststellen, dass sie nicht die alleinige Erbin seiner Wohnung ist. Weit von ihr entfernt lebende Cousins und Cousinen wurden durch einen Erbermittler ausfindig gemacht. Mit solch einer Situation hatte sie überhaupt nicht gerechnet, da seit Jahrzehnten kein Kontakt zu diesem Teil der Familie bestand. Eine große Unsicherheit trat ein – was musste jetzt alles bedacht werden? Und wer würde ihr dabei helfen? Ein Testament gab es schließlich auch nicht.

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Neben der Trauer um einen verlorenen Menschen müssen bei einem Erbe viele Dinge erledigt werden, bei denen man sich schnell überfordert fühlen kann. Gerade bei einem Fall wie bei Natascha P., die zunächst dachte, sie wäre die alleinige Erbin. Hinzu kam, dass die anderen Erben ihr unbekannte Personen sind.

Wer gehört zu einer Erbengemeinschaft?

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht bestimmt hat, was mit seinem Besitz im Todesfall passieren soll, es also kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch aus allen berechtigten Erben. Zunächst ist es dann wichtig, einen Überblick über den Nachlass zu bekommen und die laufende Verwaltung dieses Nachlasses zu gewährleisten. Bei Natascha P. und ihren Familienangehörigen war das schnell geklärt: außer der Wohnung gab es keinen nennenswerten Besitz, den ihnen ihr Onkel hinterlassen hatte.

Unterschiedliche Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden

Doch damit begannen die Auseinandersetzungen, die fast zum Zerwürfnis in den neu geknüpften Familienbanden führten. Während sich Natascha und ihre beiden Cousins einig waren, dass die Wohnung verkauft werden sollte, stellte sich die Cousine quer. Sie hatte sich in den Kopf gesetzt, in die Wohnung einzuziehen. Was sie nicht bedacht hatte, war, dass sie die anderen dann auszahlen muss. Die Zeit wurde eng, denn nach drei Monaten muss man das Erbe dem Finanzamt melden, das dann abhängig von der Höhe der geerbten Summe die Erbschaftssteuer erhebt.

Lieber einen Profi fragen

Um den Ganzen ein Ende zu setzen, fragte die friedliebende Natascha einen Makler um seinen Rat. Dieser schätzte den Wert der Immobilie professionell ein – der höher als gedacht war – und konnte ihr auch schon Interessenten nennen, die er in der Rückhand hatte. Da die Wohnung doch schon ein wenig in die Jahre gekommen war, empfahl er ihr zudem ein paar Instandsetzungen. Dafür hatte er auch einen preiswerten Handwerker in seinem Netzwerk.

Zum nächsten Familientreffen nahm sie den Makler einfach mit. Der konnte ihre Verwandte schließlich durch seine professionelle Einschätzung überzeugen. Die Wohnung wurde verkauft und jeder der Erben konnte sich einen langgehegten Wunsch erfüllen oder das Geld anlegen. Die Cousine, die erst nicht vom Verkauf überzeugt war, konnte endlich die Reise machen, von der sie schon seit Jahren geträumt hatte.

Sie haben als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wissen nicht, was sie jetzt machen sollen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html

https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienverkauf mit Datenschutz

Beim Verkauf einer Immobilie werden Daten ausgetauscht, Kontaktinformationen, Bankverbindungen oder die Bonitätsprüfung. Aber welche Daten müssen wirklich erhoben werden und wie lassen sie sich am besten schützen? Qualitätsmakler wissen, worauf hierbei zu achten ist.

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Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, dass jeder Verbraucher selbst über seine Daten bestimmt. Das heißt: werden Daten gesammelt, darf das nur mit der Zustimmung des Betroffenen geschehen. Dieser hat auch das Recht, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er das fordert. Zudem hat jeder Anspruch darauf, über seine gespeicherten personenbezogenen Daten regelmäßig Auskunft zu erhalten. Dazu gehören:

  • die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • die Dauer der Datenspeicherung
  • die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

In die Datenerhebung muss eingewilligt werden

Profimakler bitten frühzeitig um eine Einwilligung zur Datenerhebung, wenn beispielsweise ein Interessent ein Exposé anfragt. Denn um es ihm zuschicken zu können, benötigen sie dessen E-Mail-Adresse. Ebenfalls geschäftsrelevant sind Daten bei der Erstellung des Kaufvertrages, zum Beispiel Adresse und Bankverbindung. Zur Verarbeitung von Daten sind Makler darüber hinaus auch durch das Geldwäschegesetz verpflichtet.

Wie werden Daten gesichert?

Personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. So wie Unterlagen nicht offen herumliegen dürfen, so müssen Daten auf dem PC vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Darüber hinaus dürfen Informationen aber auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Was besagt die Löschpflicht?

Interessenten, die eine Immobilie nicht kaufen, haben Anspruch darauf, dass ihre Daten umgehend gelöscht werden. Auch Käufer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, sobald diese ihren Zweck erfüllt haben, also wenn die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Der Makler ist jedoch verpflichtet, Daten zum Kaufvertrag für begrenzte Zeit aufzubewahren, wenn sie für die Besteuerung nötig sind.

Mit großer Sorgfalt kümmern sich Qualitätsmakler um die Sicherung von Kundendaten. Worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist, wissen sie sehr genau. Regelmäßig lassen sie sich von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Umzug ins Pflegeheim – was nun zu tun ist!

Wenn die Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden und das Zuhause nicht mehr zu den Bedürfnissen passt, bleibt oft noch eine Möglichkeit – der Umzug ins Pflegeheim. Dieser ist nicht immer leicht zu bewältigen. Besonders belastend wird es, wenn man alles von der Ferne aus oder unter Zeitdruck regeln muss.

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Der aktuelle demographische Wandel zeigt sich besonders in der Altenpflege. Allein im November 2019 lebten über 810.000 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese bieten nicht nur eine professionellere Versorgung als die häusliche Pflege, sondern entlasten auch die Familie. Vom Umgang mit der bisher bewohnten Immobilie bis zur Suche nach dem passenden Pflegeheim muss viel bedacht werden.

Was passiert mit dem Haus?

Soll das Haus im Familienbesitz bleiben, muss eventuell aufwendig saniert werden. Das kann je nach Umfang der Maßnahmen teuer werden. Die Angehörigen sollten zudem die Umzugs- und Pflegeheimplatzkosten nicht vergessen. Nicht immer reicht die Rente des Pflegebedürftigen aus, um die Unkosten zu stemmen. Sind diese zu hoch und die Kostenübernahme der Pflegekasse zu gering, kann es besser sein die Immobilie zu verkaufen. Das Geld kann dann für den Pflegeheimplatz genutzt werden. Die Frage, was im individuellen Fall die bestmögliche Entscheidung ist, kann ein kompetenter Makler beantworten. Um die Familie zu entlasten kann der gesamte Verkaufsprozess samt Unterlagenbeschaffung vom Profi übernommen werden.

Das Pflegeheim – Suche, Kosten, Unterlagen

Die Kosten für Pflegeheime fallen je nach Pflegegrad, Bundesland und Ausstattung unterschiedlich hoch aus. Achten Sie auf die strukturellen Einrichtungsinformationen und die von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geprüften Ergebnisindikatoren. Für den Umzug selbst werden Unterlagen wie etwa ärztlichen Dokumente benötigt, die je nach Gesundheitszustand des Pflegedürftigen unterschiedlich umfangreich sind. Zudem müssen Verträge gekündigt, Adressen geändert und bestehende Versicherungen überprüft werden.

Die Haushaltsauflösung

Wird die Immobilie verkauft oder der Mietvertrag gekündigt, muss der Haushalt aufgelöst werden. Auch das ist in der Regel ohne Hilfe sehr zeitintensiv. Angehörige können dafür ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen. Der Makler kann bei der Suche unterstützend zur Seite stehen.

 

Wollen Sie wissen was mit der Immobilie Ihres pflegebedürftigen Angehörigen geschehen soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/checkliste-umzug-pflegeheim/

https://flixumzuege24.de/umzug-pflegeheim-kostenerstattung/

https://www.bagfw.de/themen/qualitaetsindikatoren-in-der-stationaeren-pflege

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wohnen im Alter – ein Erfahrungsbericht

Täglich unterstützen wir Eigentümer beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Lesen Sie schwarz auf weiß, weshalb unsere Kunden die Zusammenarbeit mit uns schätzen. Was sie denken, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

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Werner und Dagmar P. (Namen geändert) wandten sich mit dem Wunsch nach einer ausführlichen und fachlich kompetenten Beratung an uns. Ihr Fazit:

Ein Makler, der versteht was wir brauchen!

Dagmar P.

„Mein Mann und ich wohnen seit über 40 Jahren in unserem Haus. Wir sind schon länger nicht mehr die Jüngsten. Die gesundheitlichen Probleme machten uns immer mehr zu schaffen. Bei mir fing es mit kleinen Dingen an. Der Rücken schmerzte immer öfter. Aber einschränken wollte ich mich deswegen nicht. Ich verbrachte immer noch gerne Zeit mit der Gartenarbeit. Außer dass ich längere Pausen einlegen musste, war alles gut. Das änderte sich an dem Tag als ich von der Treppe fiel. Seitdem sitze ich querschnittsgelähmt im Rollstuhl.“

Werner P.

„Seit meine Frau auf den Rollstuhl angewiesen ist, musste ich viele Dinge für sie übernehmen und daher die Treppen öfter hochsteigen. Meine Arthritis in den Gelenken wurde davon nicht besser. So konnten wir nicht weitermachen.“

Dagmar P.

„Werner und ich ließen uns im Maklerbüro beraten. Ich bin begeistert wie geduldig, unsere Situation angehört wurde. Ich fühlte mich sofort gut verstanden. Die Zusammenarbeit beim Verkauf unseres Hauses verlief sehr professionell. Uns wurden sogar die Behördengänge abgenommen. Das professionell erstellte Exposé zeigte auch schnell Wirkung. Es gab viele Interessenten. Bei den Besichtigungen mussten wir nicht dabei sein. Alles verlief angenehm und stressfrei.“

Werner P.

„Durch den Hausverkauf hatten wir genug Geld für einen entspannten Umzug. Dank der tollen Hilfe fanden wir schnell eine barrierefreie Eigentumswohnung, die zu unseren Bedürfnissen passt. Meine Frau erlangte dadurch ein Teil Ihrer Selbstständigkeit zurück.“

 

Suchen Sie ein barrierefreies Zuhause oder möchten Sie ihr Haus altersgerecht umbauen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

 

Weitere Informationen zum Wohnen im Alter finden Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/altersgerecht-wohnen/altersgerecht-wohnen-node.html

 

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Wohnungen an die Marktbedürfnisse anpassen

In einem Haushalt leben immer seltener mehr als drei Personen. Die klassische Familienkonstellation bestehend aus Vater-Mutter-Kind weicht vermehrt Single- und Zweipersonenhaushalten. Dieser Trend ist seit längerem zu beobachten und hat bedeutende Auswirkungen für den Wohnungsmarkt. Denn auf der einen Seite gibt es immer kleinere Haushalte und auf der anderen nimmt die Gesamtanzahl der Haushalte immer weiter zu. Wie sinnvoll ist es aktuell für Eigentümer und Vermieter eine Grundrissveränderung von Mehrraumwohnungen vorzunehmen?

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Den passenden Mieter bzw. Käufer für eine Wohnung zu finden, ist bei der Flut der Wohnungsanfragen im Moment nicht leicht. Zudem macht es Sinn, die Wohnung an die Nachfrageentwicklung anzupassen. Dabei sollte man die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur betrachten. Ein- bis Dreizimmerwohnungen lassen sich bei stark zunehmender und kleinerer Zahl von Haushalten besser vermieten oder verkaufen. Einige Vermieter und Eigentümer nehmen daher gerne Grundrissveränderungen vor.

Auseinandersetzungen mit Mietern

Sind die Wohnungen noch vermietet, muss man mögliche Reaktionen der Mieter berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen sind aufwendig, besonders wenn der Mieter für den Maßnahmenzeitraum eine Übergangswohnung nutzen muss. Außerdem wird die Miete danach meistens teurer. Es kann vorkommen, dass strittige Angelegenheiten vor Gericht ausgehandelt werden müssen. Im schlimmsten Fall wird es für den Vermieter teuer und die Wohnung muss auf Grundlage eines Urteils wieder zurückgebaut werden. Langandauernde Rechtsstreitigkeiten ziehen das Projekt zudem unnötig in die Länge.

Auflagen beachten

Generell sollten Grundrissveränderungen gut durchdacht sein. Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter diese zu dulden. Für den Mieter müssen die Vorteile aus der Maßnahme aber überwiegen. Wenn zum Beispiel das Bad verkleinert oder vergrößert werden soll, können Mieter hingegen nicht so leicht Ihren Widerspruch durchsetzen. Ob eine Maßnahme baurechtlich sicher ist, sollte daher überprüft werden. Ein Makler kann Eigentümer zur aktuellen Lage und die Herausforderungen einer geplanten Maßnahme beraten.

Mietwohnung oder Eigentumswohnung

Eingriffe wie Mietendeckel oder Mietpreisbremse machen es Immobilienbesitzern nicht leicht. Lohnt sich die Wohnungsvermietung dann aktuell? Für einige Immobilienbesitzer scheint der Verkauf von Eigentumswohnungen gelegentlich die bessere Lösung zu sein. Allerdings wurde im Mai das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, was die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken soll. Ob sich eine Vermietung oder ein Verkauf im Einzelfall mehr lohnt, kann ein lokaler Qualitätsmakler feststellen. Zudem kann er bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen unterstützen und beraten. Die Suche nach dem passenden Käufer erleichtert der Makler ebenfalls.

Vermieten oder doch verkaufen? Finden Sie raus, ob sich ein Umbau lohnt. Kontaktieren Sie uns!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0718/grundrissaenderung-durch-vermieter-vorteile-muessen-nachteile-ueberwiegen-071819.htm

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/chaos-bei-der-regulierung-der-mieten-mietendeckel-bremse-stopp-oder-was-jetzt-1030506042

 

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Worauf Sie beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie achten sollten

Baudenkmale sind architektonisch schön anzusehen und haben einen gewissen Charme. Allerdings gibt es wegen des Denkmalschutzes einige Auflagen zu beachten. Auch bei Sanierungsarbeiten. Der Verkauf solch einer Immobilie ist daher nicht leicht, vor allem wenn diese gewinnbringend an den Käufer gebracht werden soll. Was ist also für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf wichtig?

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Eigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie für viel Geld aufwendig saniert oder modernisiert haben, bekommen vom Staat Steuerprivilegien. Wurde die Immobilie aufgewertet, kann für den Verkauf grundsätzlich mehr Geld verlangt werden. Wer gewinnbringend verkaufen möchte, steht aber nicht selten vor dem Problem, dass die Immobilie zu einem viel niedrigeren Preis verkauft wird. Im schlimmsten Fall wird das denkmalgeschützte Haus zur Fehlinvestition. Woran liegt das?

Steuerliche Erleichterung? – Nicht für neue Eigentümer!

Neue Eigentümer profitieren nicht mehr von den Steuerprivilegien wie beispielsweise der AfA (Absetzung für Abnutzung). Das sind die steuerlichen Absetzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die denkmalgeschützte Immobilie. Viele Kaufinteressenten sind daher nicht bereit, viel Geld für das denkmalgeschützte Gebäude auszugeben. Hinzu kommt, dass für die Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien oft deutlich mehr Geld als bei Gebäuden ohne Denkmalschutz investiert werden muss. Bauliche Maßnahmen unterliegen außerdem strengen amtlichen Auflagen. Der Eigentümer ist dennoch zum Erhalt eines bewohnbaren Zustands bei solch einer Immobilie gesetzlich verpflichtet.

Wichtige Verkaufsdokumente

Zu den üblichen Unterlagen für den Immobilienverkauf müssen bei einer denkmalgeschützten Immobilie noch zusätzliche Dokumente bereitgehalten werden. Besonders wichtig ist der Denkmalschutznachweis, den die zuständige Denkmalschutzbehörde ausstellt. Welche Unterlagen für das jeweilige Baudenkmal noch wichtig sind und wo man diese herbekommt, kann Ihnen ein kompetenter Makler mitteilen. Er unterstützt den Eigentümer zudem bei der Beschaffung der Unterlagen.

Was Eigentümer bedenken sollten

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkauft muss an die Spekulationsfrist denken. Innerhalb dieser zehnjährigen Frist kann ein Eigentümer sein Baudenkmal nur unter Versteuerung des Gewinns an den Käufer bringen. Auch die AfA, genauer genommen die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung, die innerhalb der Spekulationsfrist steuerlich abgesetzt wurden, gelten nun als Gewinn. Wer Fragen zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten hat, ist gut beraten sich einen Immobilienexperten zur Hilfe zu holen. Ein professioneller Makler schafft es trotz aller Herausforderungen, die eine denkmalgeschützte Immobilie mit sich bringt, durch sein Verhandlungsgeschick einen marktgerechten Kaufpreis für das Objekt zu erzielen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer denkmalgeschützten Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.immobilie-denkmal.info/category/denkmalschutz/

https://www.praxiswissen-immobilien.de/baudenkmal/

https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/rechtliches/vertragswerke/

 

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Eine Immobilie mit der Einmalzahlung verrenten

Im Alter noch im eigenen Haus zu wohnen, ist für viele Eigentümer ein großer Wunsch. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum zum Leben reicht. Wenn dann das Haus noch nicht komplett abbezahlt ist, wird es finanziell eng. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Immobilienverrentung können Abhilfe schaffen, ohne ausziehen zu müssen. Welche Optionen haben Eigentümer, wenn zum Beispiel mit der Einmalzahlung verrentet wird?

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Grundsätzlich läuft eine Immobilienverrentung so ab: Das Haus wird an zum Beispiel an einen Investor verkauft. Der Eigentümer bleibt aber im Haus wohnen. Das nennt man kostenloses Wohnrecht. Der Verkäufer erhält das aus der Immobilie herausgelöste Kapital vom Käufer. Möchte man als Eigentümer bei der Gestaltung seines Vermögens einen größeren Spielraum haben, ist die Einmalzahlung eine gute Wahl.

Vorteile der Einmalzahlung

Was bedeutet der größere gestalterische Spielraum, den die Einmalzahlung bietet? Durch eine Einmalzahlung ist es u.a. möglich, das restliche Darlehen für das Haus mit einem Mal abzuzahlen. Zusätzlich könnte der langersehnte Wunsch nach einer schönen Reise erfüllt werden. Aber nicht nur finanziell bietet eine Einmalzahlung Vorteile. Der Vertrag kann sehr gut an die Bedürfnisse von Käufer und Verkäufer angepasst werden.

Einmalzahlung mit Rente kombinieren

Eine Einmalzahlung kann zusammen mit dem kostenlosen Wohnrecht mit einer regelmäßigen Rentenzahlung kombiniert werden. Vertraglich kann der Verkäufer zwischen einer zeitlich festgelegten oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Egal welche Kombination vereinbart wird, die Höhe der Rentenzahlung wirkt sich auf den Betrag der Einmalzahlung aus. Welche Rentenform optimal zur Situation des Verkäufers passt und was dieser dabei bedenken sollte, weiß ein verrentungserfahrener Makler am besten.

Wechselbeziehung zwischen Renten- und Einmalzahlung

Hat sich der Eigentümer für die Verrentung mit einer Mischung aus Einmal- und Rentenzahlung entschieden, steht nur noch eine Frage im Raum. Wie hoch sollen Auszahlungen sein? Das müssen Sie dabei wissen: Je höher die regelmäßige Rentenzahlung ist, umso geringer fällt die einmalige Kapitalzahlung aus.

Wie hilft der Makler?

Der Makler bietet mit Blick auf die jeweilige Situation des Verkäufers die besten Lösungen für die gesamte Abwicklung der Verrentung. Er bringt den passenden Verkäufer mit dem passenden Käufer zusammen. Auch um die genaue Berechnung der Rentenhöhe kümmert sich der Immobilienprofi. Zudem hilft er bei den aufwendigen Vertragshandlungen und sorgt dafür, dass alle Bedürfnisse optimal berücksichtigt werden.

Sie wollen mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienverrentung erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.degiv.de/immobilienverrentung/

https://www.deutsche-leibrenten.de/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

 

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Erfolgreicher Hausverkauf mit Drohnenaufnahmen

Ein Haus zu verkaufen, kann mit der richtigen Vermarktung schneller gehen als gedacht. So lässt sich das Kaufobjekt mit Hilfe von Drohnenvideos und -bilder effizient und zeitsparend vermarkten. Der Kaufinteressent kann bequem von zu Hause den Außenbereich und die Umgebung der Immobilie besichtigen. Mit einem guten ersten Eindruck bringen Eigentümer die Immobilie so besser an den Käufer.

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Drohnen finden immer häufiger Anwendung bei der Immobilienvermarktung. Das ist kein Wunder. Schließlich lassen sich Grundstück, Umgebung und Landschaft beeindruckend in Szene setzen. Die Vogelperspektive bietet einen sehr guten Blick auf die gesamte Nachbarschaft. Zudem werten Drohnenvideos- und Bilder das Exposé einer Immobilie deutlich auf. Die Luftaufnahmen vom Außenbereich des Kaufobjekts haben gegenüber einer Vor-Ort-Besichtigung einige Vorteile.

Auswahlkriterium: Umgebung

Kaufinteressenten entscheiden nach bestimmten Kriterien, ob die angebotene Immobilie in Frage kommt. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Auswahl sind für viele Immobilieninteressenten die ortsspezifischen Faktoren. Auch die Größe des Grundstücks, die sich mit den Drohnenaufnahmen gut erfassen lässt, ist für potentielle Käufer von Bedeutung. Allerdings gibt es beim Einsatz von Drohnen einige wichtige Aspekte zu beachten. Drohnenerfahrene Immobilienexperten können interessierte Eigentümer hierzu sehr gut beraten.

Was muss ein Drohnenpilot beachten?

Eine Drohne zu steuern erfordert eine Menge Knowhow. Nicht umsonst ist der Drohnenführerschein ab einem Drohnengewicht über 2 Kilogramm verpflichtend. Im April 2017 erschien zudem erstmals die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Der Drohnenpilot sollte z.B. über die Themen Navigation, Meteorologie und Luftrecht eine gute Sachkenntnis aufweisen. Vor allem Luftrecht spielt eine wichtige Rolle. Denn nicht überall dürfen Drohnen fliegen. In Naturschutzgebieten und in einigen Bereichen von Großstädten gibt es Flugverbote. Es müssen aber nicht nur zahlreiche Flugverbotszonen beachtet werden, sondern auch die gesetzlich erlaubte Flughöhe der Drohne. Wenn es kein Flugverbot gibt, muss eventuell eine Flugerlaubnis eingeholt werden. Auch von den angrenzenden Grundstücken können nicht immer ohne Weiteres Luftaufnahmen gemacht werden. Ein drohnenerfahrener Makler weiß, worauf es bei rechtlich sicheren und ansprechenden Drohnenbildern für die optimale Vermarktung ankommt.

Vorteile von Drohnenaufnahmen

Durch Drohnenvideos und -bilder vermeiden Eigentümer, ähnlich wie bei 360-Grad-Touren, den zeitraubenden Immobilientourismus. Außerdem können sich potentielle Käufer viele Fragen durch gute Innen- und Außenaufnahmen selbst beantworten. Der Käufer bietet dem Interessenten somit eine schnelle Entscheidungshilfe. Hochwertige und ansprechende Aufnahmen lassen das Verkaufsobjekt in einem guten Licht erscheinen.

Möchten Sie mehr über die Immobilienvermarktung mit Drohnen und virtuellen Besichtigungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

https://www.badische-zeitung.de/virtuelle-alternativen–200031896.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/virtuelle-besichtigung-tools-und-kosten-fuer-makler-im-ueberblick_84342_531260.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © IraGirichBO/Depositphotos.com

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Warum eine exakte Wertermittlung für die Erbengemeinschaft so wichtig ist

Die Schwierigkeit, eine Immobilie unter mehreren Erben aufzuteilen, erweist sich immer wieder als Auslöser für erbitterten Familienstreit, der auch des Öfteren vor Gericht ausgetragen wird. Eine gütliche Einigung zwischen den verschiedenen Parteien einer Erbengemeinschaft scheitert oft an einer wesentlichen Grundvoraussetzung: die Klarheit darüber, was die Immobilie eigentlich wert ist und welche Belastungen vom Immobilienwert abgezogen werden müssen.

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Es wissen sicher die wenigsten auf Anhieb genau, was zu tun ist, wenn sie gemeinsam mit anderen Erbberechtigten eine Immobilie geerbt haben. Vielleicht möchte eine Partei gerne selbst in die Immobilie einziehen, andere wollen möglichst schnell verkaufen, damit der Erlös unkompliziert unter den Erben aufgeteilt werden kann. Aber bevor die Erbengemeinschaft sich über das weitere Vorgehen verständigen kann, muss immer zuerst geklärt werden, was der genaue Wert des zu verteilenden Vermögens ist.

Am Anfang steht ein professionelles Wertgutachten

Ein häufiges Problem bei Erbstreitigkeiten um eine Immobilie besteht darin, dass die Wertermittlung als erster und wichtigster Schritt zunächst übersprungen wird. Ohne exakte Wertermittlung ist ein späterer Streit um den Immobilienwert aber fast schon vorprogrammiert. Wird hingegen von Anfang an der Wert der Immobilie professionell ermittelt, dann ist das nach Aussage des Rechtsanwalts und Immobilienexperten Sven Johns „der Idealfall“. Denn für alle Beteiligten ist dann klar, wie hoch das aufzuteilende Vermögen ist und wem welcher Anteil zusteht. Wichtig ist, dass die Immobilienbewertung auf der Grundlage eines belastbaren, professionellen Gutachtens erfolgt. Eine grobe Wertschätzung mit Online-Bewertungsrechnern oder anhand einiger Vergleichsimmobilien nützt hier nicht viel. Sonst besteht nämlich wieder die Möglichkeit, dass später eine Partei sagt, der anfänglich angesetzte Wert sei falsch gewesen – und ein neues Wertgutachten fordert.

Ermittlung des verbleibenden Vermögens nach Tilgung der Belastungen

Ist der Wert der Immobilie ermittelt, müssen davon die Belastungen abgezogen werden, die eventuell noch zu tilgen sind.  Die Gesamtheit dieser Belastungen ist allerdings gar nicht so leicht herauszufinden. Anhand des Grundbuchauszuges kann man beispielsweise nicht direkt erkennen, ob die Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist, das heißt, ob ein Bankdarlehen noch nicht abbezahlt wurde. Das lässt sich nur anhand der Anlagen zum Darlehensvertrag ermitteln, wo für jeden Monat der Kreditlaufzeit jeweils die Zins- und Tilgungsrate und die verbleibende Restschuld ausgewiesen sind. Ferner ist zu bedenken, dass Banken für die vorzeitige Ablösung des Darlehens meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, wodurch zusätzliche Kosten für die Erbengemeinschaft entstehen. Weitere mögliche Schulden des Erblassers, beispielsweise aus einem Bausparvertrag, sind gegebenenfalls in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Erst wenn alle noch bestehenden Schulden sorgfältig ermittelt wurden, kann ein Saldo aus dem Immobilienwert und den finanziellen Belastungen gezogen werden. Dann erst wird klar, wie viel vom Immobilienwert als zu verteilende Erbmasse übrig bleibt. Und erst auf dieser Grundlage kann sinnvoll überlegt werden, ob die Immobilie verkauft wird oder ob beispielsweise eine Partei es sich leisten kann, die Immobilie zu übernehmen und die anderen Erben auszuzahlen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und benötigen ein Wertgutachten? Sie möchten durch professionelles Vorgehen von Anfang an einen Erbstreit vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

http://www.mosler-partner.com/index.php/de/sven-r-johns

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/die-erbengemeinschaft-was-ist-das-und-wie-verteilt-sie-den-nachlass-4439?gclid=EAIaIQobChMIxpbttOvN7gIVkYBQBh0TpQRcEAAYASAAEgIWqvD_BwE

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/blog/immobilie-erbengemeinschaft/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

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