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Den richtigen Preis verhandeln

Den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist eine Sache. Den gewünschten Preis in einer Verhandlung mit dem potenziellen Käufer umzusetzen, eine ganz andere. Ist es besser einen zu hohen Preis anzugeben, um eine gute Verhandlungsbasis zu haben oder sollten Sie lieber klein ansetzen und hoffen, dass die Kaufinteressenten sich überbieten?

Bevor Sie in die Preisverhandlungen starten, ist es wichtig, dass Sie selbst genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Den Wert sollten Sie von einem Experten schätzen lassen, um ihn in einer Verhandlung souverän verteidigen zu können. Allerdings sollten Sie diesen Wert nicht als Verhandlungsbasis nehmen, sondern sich eine passende Preisstrategie überlegen. Eigentümer machen häufig den Fehler, den Preis zu hoch anzusetzen, um einen großen Verhandlungsspielraum zu haben. Diese Taktik ist jedoch problematisch, da ein zu hoher Preis das Angebot unseriös erscheinen lässt und Interessenten abschreckt. Aktuell ist die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt sehr hoch. Deshalb bietet es sich viel eher an einen Verkaufswert zu wählen, der unter dem Realwert liegt und verschiedene Kaufinteressenten so zum Bieten bringt. Alternativ können Sie auch auf die Strategie des moderaten Preises setzen. Dieser liegt nur knapp über dem Realwert und wird somit als fair empfunden. Diese Strategie führt zu einer kurzen Verhandlungsdauer und einem Verkaufspreis, mit dem am Ende beide Parteien zufrieden sind.

Wie in jeder Verhandlung ist es auch in der Verhandlung um den Immbolienpreis wichtig, selbstsicher aufzutreten. Oftmals greifen Kunden gezielt die Mängel an Ihrer Immobilie auf und hoffen, dadurch eine Senkung des Preises erzielen zu können. Deshalb sollten Sie alle möglichen Schwachstellen kennen und damit von Anfang an offen umgehen. So wird klar, dass Sie diese Mängel in Ihrer Preisberechnung bereits berücksichtigt haben. Für jemanden, der wenig Verhandlungserfahrung hat und sich zudem nicht besonders gut auf dem Immobilienmarkt auskennt, kann es mitunter schwierig sein, immer die richtigen Argumente zu bringen und sich nicht von den hartnäckigen Nachfragen der Kaufinteressenten aus dem Konzept bringen zu lassen.

Deshalb ist es meist sinnvoll, die Preisverhandlungen einem professionellen Markler zu überlassen, der genau weiß, wie er mit Käufern umgehen muss und bestens über den Markt informiert ist. Zudem ist schließlich auch eine gründliche Vorbereitung auf das Verhandlungssgespräch notwendig, für die die meisten Verkäufer im Alltag nur wenig Zeit haben.

Sie sind sich noch unsicher, wie die beste Verhandlungsstrategie bei Ihrer Immobilie aussieht und möchten lieber einen Profi engagieren? Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich. Wir beraten Sie gerne.

 

Foto: © Andrew_Rybalko

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Wehret den Pollen

Niesen, verstopfte Nase, Juckreiz im Hals und an den Augen begleiten viele Menschen im Frühjahr. Oft schlagen Sie sich die Nächte um die Ohren, weil entweder bei offenem Fenster Nase und Rachen krabbeln oder bei geschlossenem Fenster die Frischluft fehlt. Doch dagegen gibt es Abhilfe.

Circa 13 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Heuschnupfen. Nachdem im April schon unter anderem Birke, Pappel, Esche die Heuschnupfensaison gestartet haben, geht es jetzt im Mai mit Flieder, Weizen, Gräsern und vielen anderen erst richtig los. Wer sein Haus vor Pollen schützen will, kann zu folgenden Maßnahmen greifen.

 

  1. Richtig lüften

In der Pollenflugzeit kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. Auf dem Land fliegen die meisten Pollen zwischen vier und sechs Uhr morgens. Hier sollten die Fenster geschlossen bleiben. In der Stadt hingegen ist die Zeit zwischen sechs und acht Uhr morgens sowie 19 und 24 Uhr günstig, um zu lüften. Außerdem sollte jeder Regen genutzt werden, denn er reinigt die Luft vom Blütenstaub.

 

  1. Pollenschutzgitter

Fenster und Balkontüren lassen sich mit einem engmaschige Pollenschutzgitter bei Tag und Nacht dichtmachen. Ein Klettband wird in die Rahmen geklebt und das Gitter daran befestigt. Auch gibt es Gitter auf fertigen Spannrahmen. Diese werden über Einhängewinkel angebracht. Empfehlenswert sind die Produkte, die das Gütesiegel des Polleninformationsdienstes (PID) oder der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) tragen.

 

  1. Luftreiniger

Wer eine Lüftungsanlage für das Haus besitzt, kann Pollenfilter einsetzen. Als Alternative gibt es auch mobile Luftreiniger. Solche sind im Baumarkt oder Elektrofachhandel erhältlich und werden mit Strom betrieben. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht zu viel Lärm verursacht und seine Größe für den Raum angemessen ist. Besonders für Menschen, die sehr stark unter ihrer Allergie leiden, kann eine solche Anschaffung lohnenswert sein.

 

  1. Täglich saugen und wischen

Durch Ein- und Ausgehen werden beständig Pollen in die Wohnung getragen. Besonders im Teppich und in Textilmöbeln bleiben diese hängen. Tägliches Saugen, besonders mit einem Staubsauger mit Mikrofilter, kann die Symptome lindern. Auch glatte Flächen wie Fensterbänke und Fußböden  sollten öfters gewischt werden.

 

  1. Kleidung und Haare öfters waschen

Auch in Haaren und Kleidung bleiben Pollen haften. Wer sich länger draußen aufgehalten hat, zieht sich im Haus besser um. Die Kleidungsstücke sollten nicht im Wohn- und Schlafraum abgelegt werden und möglichst bald gewaschen werden. Ebenso auch Bettwäsche und Vorhänge. Die Wäsche sollte dann natürlich nicht im Freien sondern in der Wohnung getrocknet werden. Haare waschen vor dem Schlafengehen trägt dazu bei, die Pollen nicht mit ins Bett zu tragen.

 

Foto: © Alkimson

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Das ändert sich 2018

Auch im Jahr 2018 gibt es wieder einige Änderungen rund um das Thema Immobilie. Private Bauherren erhalten mehr Unterstützung, Baufirmen und Makler bekommen mehr Pflichten – teilweise nicht unerwünscht. Aber auch einige Förderungen fallen weg. Für Sie haben wir die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.

 

1. Kampf gegen Pfusch am Bau

Endlich gibt es mehr Unterstützung bei Streit über Pfusch, Abschlagszahlungen und nicht eingehaltenen Einzugstermine. Dafür sorgt seit 1. Januar 2018 der neue Verbraucherbauvertrag. Damit Kunden nun Angebote von Baufirmen vergleichen können, müssen jene vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung liefern. Bis 2017 wurde oft eine Baubeschreibung erst erstellt, wenn sie beispielsweise der Bank vorgelegt werden musste, um einen Kredit zu bekommen. In ihr müssen die wesentlichen Eigenschaften des Baus, wie zum Beispiel Material und Ausführung, beinhaltet sein. Auch die Fertigstellung des Baus müssen die Baufirmen verbindlich festlegen. Falls der Termin nicht eingehalten wird, muss die Baufirma Schadenersatz leisten. Außerdem haben private Bauherren ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss auch bei nicht notariell beurkundeten Verträgen. So können Bauherren vom Vertrag zurücktreten, falls sie sich doch übereilt entschieden haben.

2. Mehr Transparenz am Immobilienmarkt

Ab dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler verpflichtet, sich fortzubilden und potentielle Kunden über ihren Fortbildungsstand zu informieren. Diese Initiative ging ursprünglich vom Immobilienverband Deutschland (IVD) aus, also den Maklern, Verwaltern und Gutachtern selbst. Damit soll Qualität und Kompetenz gesichert und gegen Schwarze Schafe in der Branche vorgegangen werden. Doch die Vorschläge sind nicht so umgesetzt worden, wie der IVD sich das gewünscht hat. Dennoch können nun Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.

3. Förderung für Öko-Heizung

Vielen Hausbesitzern ist eine Heizung mit erneuerbaren Energien immer noch zu teuer. Wer aber von Fördermitteln für eine neue Heizungsinstallation profitieren möchte, hat nur noch mit erneuerbaren Energien die Chance dazu. Neue Heizungsanlagen, die zum Beispiel nicht Biomasse, Solar-
thermie oder Wärmepumpen nutzen, erhalten keine Förderung mehr. Bevor jedoch die Handwerker beauftragt werden können, muss der Antrag zur Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden und eine Eingangsbestätigung des BAFA vorliegen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme müssen noch der Nachweis über die Verwendung sowie erforderliche Rechnungen und Belege beim BAFA eingereicht werden.

Die derzeit niedrigen Zinsen bieten zudem eine Gelegenheit zum Hauskauf. Da die Preise hoch sind und die Zinsen niedrig, können Sie mit dem Verkauf einer Immobilie einen guten Erlös erzielen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn es um eine Immobilienbewertung geht.

Damit Sie auch 2018 für den Immobilienmarkt gerüstet sind, haben wir in der aktuellen Ausgabe unseres Immobilienmagazins wieder informative Themen zusammengestellt.

Die Zukunft ist manchmal gar nicht so weit weg. Lesen Sie ab Seite 8, wie die Zukunft des Wohnens aussieht und wie sie unser Leben verändern wird. Was Immobilienverrentung ist und wie sie funktioniert erfahren Sie auf Seite 12. Oder erfahren Sie auf Seite 20, wie Sie auch mit kleinem Einkommen Ihr Traumhaus finden können.

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, in absehbarer Zeit Ihre Immobilien zu verkaufen, lesen Sie gerne unsere Tipps zur Ermittlung des Preises Ihres Hauses. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um alles richtig zu machen. Sicher fragen auch Sie sich, was Ihr Eigentum wert ist, vor allem angesichts der Preisentwicklung auf unseren Märkten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne bewerten wir auch Ihre Immobilie.

 

Foto: © 1xpert

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