Content MAX

Was sagt die Lage über den Wert einer Immobilie aus?

Der Standort einer Immobilie ist eines der wichtigsten Kriterien, aus denen ihr Wert abgeleitet werden kann. Während durch Umbauten und Sanierungen oder gar Abriss und Neubau die Art des Gebäudes angepasst werden kann, ist die Lage unveränderbar.

Zwar lässt sich die Lage einer Immobilie nur schlecht verändern – vorausgesetzt sie wohnen nicht in einem amerikanischen Fertighaus. Dies ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass eine gute Lage auf ewig eine solche sein muss und umgekehrt ein mittelguter Standort nicht „aufsteigen“ kann. Wird beispielsweise ein Quartier oder eine Gemeinde verkehrlich entlastet, etwa weil eine Umgehungsstraße oder ein Autobahnzubringer gebaut wird, dann verbessert sich die Standortqualität, weil Lärmemissionen zurück gehen.

Werden umgekehrt in der Nachbarschaft größere Wohngebäude oder ein Einkaufszentrum errichtet oder möchte ein Unternehmen expandieren und seine Fabrik erweitern, was jeweils zur Folge hat, dass mehr Pkw- und Anlieferverkehr durch die Straßen rollen, mindert das häufig die Standortqualität. Daher gehen Anwohner oft gerichtlich gegen groß dimensionierte Bauprojekte vor. Sie befürchten, oft zu recht, eine Wertminderung ihres Anwesens.

Die wichtigsten Eigenschaften, die einen Standort zu einer guten Lage machen, sind: die Nähe zu zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen, Nahversorger wie Supermärkte, Bäckereien, Drogeriemärkte sowie eine gute Versorgung mit Apotheken und Allgemeinärzten. Auch das Vorhandensein von Krippen, Kitas, Grundschulen sowie weiterführenden Schulen verbessern die Lagequalität.

In Umlandgemeinden von Ballungsregionen ist außerdem eine möglichst problemlose Anbindung per Pkw sowie mit Bussen und Bahnen ins Oberzentrum entscheidend. Denn die meisten Arbeitsplätze bestehen und entstehen in Ballungszentren. In München entstanden beispielsweise 2017 über 27.000 neue Jobs, aber nur 8.000 Wohnungen.

Zu diesen großräumigeren Merkmalen kommen Anforderungen an den Mikrostandort, die viele Immobiliensuchende schätzen. Ist die Straße mit Bäumen begrünt, gibt es am Gebäude oder an der Straße Parkplätze? Ist eine Tiefgarage vorhanden? Sind Parks oder kleinere Grünflächen in der Nähe? Welchem Milieu gehören die Anrainer an und ist die Einbruchsquote in dem Quartier besonders niedrig?

Sie sehen, es gibt eine Fülle von Kriterien, die eine Immobilienlage beeinflussen und damit auch ihren Wert. Sie sind sich unsicher wie viel Sie für eine Immobilie an Ihrem Standort verlangen können? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Foto: BrianAJackson

Kategorie: cmax-Aktuelles

5 Tipps um den Gasverbrauch zu senken

Die Gaskrise beeinflusst hierzulande viele Privathaushalte, die durch die hohen Energiekosten belastet werden. Da stellt sich die Frage, wie gerade in den kalten Jahreszeiten der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Mit diesen  fünf Tipps sparen Verbraucher Geld und kommen gut durch den Winter.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Tipp 1: Heizkörper entlüften

Wenn Luft im Heizkörper ist, wird, damit man auf die zu erreichende Raumtemperatur kommt, mehr Energie aufwendet. Daher ist es sinnvoll, den Heizkörper in regelmäßigen Abständen zu entlüften. Das kann mit oder ohne Entlüfterschlüssel gemacht werden. Es gibt aber auch Entlüfterboxen oder selbstständige Entlüfter.

Tipp 2: Raumtemperatur senken

Die Standard-Raumtemperatur liegt in den meisten Haushalten zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Die ideale Temperatur ist allerdings von der Art der Verwendung und dem eigenen Wohlbefinden abhängig. Im Wohnzimmer ist es auch in Ordnung, wenn es wärmer als in den anderen Räumen ist. Ideal sind hier zwischen 20 – 23 Grad. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, sich an der untersten Temperaturgrenze zu orientieren.

Eltern von Kleinkindern und Babys sollten das Kinderzimmer tagsüber zwischen 22 und 23 Grad heizen, damit die Kinder nicht auskühlen. Nachts können es auch 18 Grad sein. Im Elternschlafzimmer sind Werte von 15 bis 18 Grad ausreichend. Umso älter die Kinder werden, desto mehr kann die Raumtemperatur im Kinderzimmer reduziert werden. Im Badezimmer reichen 22 bis 23 Grad vollkommen aus. In der Küche sollte es nicht ganz so warm wie in den anderen Räumen sein, da bereits die Küchengeräte Wärme abgeben und so die Raumtemperatur ansteigen lassen. 16 bis 20 Grad sind daher ideal. Auch hier ist es ratsam, die untere Grenze anzupeilen.

Tipp 3: Heizungen nicht zustellen

Generell empfiehlt es sich, einen Abstand zwischen Möbel und Heizkörper von 20 bis 30 Zentimeter einzuhalten. Möchten Sie den Gasverbrauch weiter reduzieren, ist es besser, Heizkörper gar nicht erst zuzustellen. Damit können mehr als zehn Prozent an Energiekosten eingespart werden.

Tipp 4: Dämmungen nachrüsten

Undichte Dämmungen an Türen und Fenstern sorgen dafür, dass mehr Wärme nach außen gelangt. Prüfen Sie daher, ob undichte Stellen vorhanden sind und beheben Sie diese gegebenenfalls. Ein lokaler Immobilienmakler berät Sie als Eigentümer auch zum Thema energetische Sanierung und kann Ihnen sagen, was sich für Ihre Immobilie lohnt und wozu Sie verpflichtet sind.

Tipp 5: Elektrogeräte ausschalten

Unnötige Elektrogeräte zu betreiben oder benötigte Geräte dauerhaft mit Strom zu speisen, erhöht die Kosten zusätzlich. Wenn es möglich ist, empfiehlt es sich, diese auszustellen oder den Standby-Modus abzuschalten.

Sie haben Fragen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©tanya.rozhnovskaya@gmail.com/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Energieeffizient bauen: bessere Chancen bei der Kreditvergabe

Neben den staatlichen Förderungen für energieeffiziente Bauvorhaben gibt es auch immer mehr Banken, die bessere Kreditkonditionen für Baufinanzierungen anbieten, wenn Bauherren sich für ein energieeffizientes Immobilienkonzept entscheiden.

[trxcsc-tags single=“immobilienbewertung“]

Die Kreditkonditionen sind im Vergleich zum Anfang des Jahres 2022 deutlich gestiegen. Für Sollzinsbindung von 15 Jahren betragen die aktuellen Zinsen nach Angaben von Experten circa drei Prozent. Das sind monatlich mehrere hundert Euro mehr an Kosten für die Tilgung des Darlehens als noch vor sechs Monaten. Das können sich viele Eigentümer mit geringen und mittleren Einkommen kaum noch leisten.

Auch weil die Kosten für Neubau, Sanierung, Renovierung und Modernisierung immer weiter gestiegen sind, ist eine energieeffiziente Immobilie ohne finanzielle Förderungen kaum noch erschwinglich. Wer sich für einen „grünen“ Finanzierungspartner entscheidet, kann sich seinen Traum vom klimafreundlichen Eigenheim erfüllen.

Förderangebote der Banken

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme. Allerdings bietet nicht jede Bank die „grüne“ Bauförderungen an. Außerdem hat jeder Finanzierungspartner seine eigenen Anforderungen und bietet unterschiedliche finanzielle Boni für klimaengagierte Bauherren an. Wer an einer Förderung interessiert ist, findet solche Angebote bei Banken wie der Umweltbank oder der Ethikbank, die sich Nachhaltigkeit schon lange auf die Fahne geschrieben haben. Aber auch andere Banken wie die Commerzbank oder die ING-DiBa AG ziehen mit Programmen wie „Baufinanzierung Green“ und „grüne Baufinanzierung“ nach.

Erst planen, dann vergleichen

Bauherren sollten im Vorfeld eine Energieberatung einholen und einen Plan aufstellen, welche energieeffizienten Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen und können. Erst dann ist es in der Regel sinnvoll die „grünen“ Förderprogramme der Banken zu vergleichen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Bauherren und Eigentümer von Bestandsimmobilien zusätzlich bei der Suche nach einem „grünen“ Finanzierungspartner unterstützen. Außerdem weiß der Immobilienprofi am besten, in welchem Umfang die Maßnahmen den Wert der Immobilie steigern.

Lassen sich Förderungen kombinieren?

Der Staat bietet mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Hilfen für Bauherren von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und für Einzelmaßnahmen an. Diese Förderungen lassen sich zum Teil mit den „grünen“ Förderprogrammen der Banken kombinieren. Dadurch kann eine Menge Geld gespart werden. Für Eigentümer, die die Förderungen in Anspruch nehmen, gilt im Allgemeinen: Je nachhaltiger gebaut wird, desto besser fallen die Zuschüsse und Konditionen aus.

Sie möchten wissen, welche Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie wie beeinflussen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © mmaxer/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Immobilie erben bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Immer öfter ziehen es Paare vor ihr Leben lang unverheiratet zu bleiben. Doch was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn einer von beiden stirbt? Im deutschen Recht werden Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie fremde Dritte behandelt. Das heißt: stirbt einer von beiden, erbt der andere nichts – solang nicht Vorsorge getroffen wurde.

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Für unverheiratete Paare gilt kein gesetzliches Erbrecht. Im Todesfall kann der hinterbliebene Partner nur dann Erbe werden, wenn er im Testament steht oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde. Existiert beides nicht, kann es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden.

Verwandte oder Staat

Existieren weder Testament noch Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Ist unklar, ob es Verwandte gibt, kümmert sich ein Nachlasspfleger um das Erbe. Das heißt: er macht sich auf die Suche nach Verwandten. Lassen sich wirklich keine Verwandten ausmachen, erbt der Staat. So oder so geht der verbliebene Partner leer aus.

Ein Beispiel

Ein Paar – nennen wir sie Marie und Thomas – hat 30 Jahre zusammengelebt, nicht geheiratet und keine Kinder. Thomas erbte von seinen Eltern eine Immobilie, in die er mit Marie gezogen ist. Plötzlich stirbt Thomas bei einem Unfall. Ein Testament oder ein Erbvertrag wurden nie aufgesetzt. Nun geht das Erbe, inklusive der Immobilie, in der Marie und Thomas 20 Jahre glücklich gelebt haben, an die durch die gesetzliche Erbfolge bestimmten Verwandten. In unserem Beispiel sind das ein Onkel und eine Tante von Thomas. Marie erbt nichts.

Beide sind Eigentümer der Immobilie

Nehmen wir an, Thomas hat kurz nach dem Erbe der Immobilie Marie als weitere Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Dann kommt auf Marie eine Erbauseinandersetzung zu. – Das Gleiche gilt übrigens, wenn beide eine Immobilie gekauft haben und gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. – Denn Marie ist weiterhin nur Eigentümerin Ihres Teils der Immobilie. Thomas‘ Teil geht nach wie vor an seine Tante und seinen Onkel. Mit beiden bildet Marie nun eine Erbengemeinschaft.

Zwangsversteigerung vermeiden

Marie muss sich mit beiden einigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie möchte natürlich gern darin wohnen bleiben, kann aber beide nicht auszahlen. Onkel und Tante drängen deshalb auf den Verkauf. Marie weigert sich aber. Daraufhin beantragt die Tante die Zwangsversteigerung der Immobilie. Marie wird also rechtlich zum Verkauf gezwungen. Allerdings wird die Immobilie bei der Zwangsversteigerung – wie es häufig vorkommt – für weniger verkauft, als sie eigentlich wert ist. Alle drei ärgern sich.

Erbe frühzeitig regeln

Damit Lebensgefährten sichergehen können, dass im Todesfall der geliebte Partner erbt, müssen sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Ein lokaler Immobilienprofi berät Eigentümer, welche Möglichkeiten im Erbfall für die Immobilie bestehen.

Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie im Erbfall ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © bezzznika/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Vom Immobilieneigentümer zum Mieter werden

Gestiegene Zinsen, Scheidung, Alter – immer wieder gibt es Gründe, warum die eigene Immobilie verkauft und der Eigentümer wieder Mieter werden muss. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass in solchen Fällen oft die Zeit drängt. Aber gerade in sich verändernden Lebenssituationen fällt es Menschen oft schwer, Orientierung zu finden.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Platzt die Anschlussfinanzierung, lässt sich ein Paar scheiden oder stellen Eigentümer zu spät fest, dass die eigenen vier Wände nicht mehr zu ihren Bedürfnissen im Alter passen, sind sich Eigentümer unsicher, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Muss die Immobilie verkauft werden, stellt sich die Frage: Wann? Denn in einigen Teilen Deutschlands ist bereits eine Halbierung der Nachfrage feststellbar. Sinkt die Nachfrage weiter, sinken vermutlich auch die Immobilienpreise.

Gestiegene Zinsen

Die aktuelle Situation mit einem angehobenen Leitzins verteuert für viele Eigentümer die Finanzierung ihrer Immobilie. Durch den gestiegenen Leitzins steigen auch die Zinsen für die Kredite. Zwar gibt es Möglichkeiten wie bei der Anschlussfinanzierung zu einer günstigeren Bank zu wechseln oder eine Streckung der Finanzierung von beispielsweise 30 auf 33 Jahre, um die monatlichen Raten zu senken. Für Eigentümer jedoch, bei denen dies nicht genügt, bleibt am Ende oft nur der Verkauf und der Umzug in eine Mietwohnung.

Scheidung

Im Scheidungsfall stellt sich ebenfalls häufig die Frage, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll. Bleibt einer von beiden in der Immobilie, soll sie vermietet werden, lohnt sich eine Übertragung auf die Kinder? Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, stellt sich zusätzlich die Frage, wer sich die Immobilie noch leisten kann.

Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und kann es sich derjenige, der in der Immobilie bleiben möchte, nicht leisten, den anderen auszubezahlen, droht die Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Häufig erleben wir es, dass die Eigentümer ihre Scheidungsimmobilie verkaufen lassen und mit dem Verkaufserlös jeweils eine Mietwohnung gesucht haben möchten.

Alter

Viele Immobilienbesitzer träumen davon, bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch auch hier kennen wir Situationen, in denen die eigene Immobilie nicht altersgerecht, ein Umzug ins Seniorenheim jedoch nicht nötig ist. Immer wieder entscheiden sich Senioren dann zum Umzug vom eigenen nicht altersgerechten Haus in eine altersgerechte Mietwohnung.

Vom Eigenheim zur Miete

Die Entscheidung, was mit der eigenen Immobilie geschehen soll und ob der Umzug in eine Mietwohnung sinnvoll ist, ist oft nicht leicht. Wir als regionaler Qualitätsmakler beraten Sie umfassend und helfen Ihnen mit all unserer Fachkenntnis und Erfahrung, um die für Sie und Ihre Immobilie optimale Lösung zu finden.

Sie sind sich unsicher, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AntonMatyukha/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Steigende Preise durch Überbewertung – was das für Eigentümer bedeutet

Wie viel bin ich bereit für eine Immobilie zu bezahlen?  Und ist die Immobilie tatsächlich so viel wert wie gefordert? Diese Fragen stellen sich in Zeiten steigender Preise, hoher Zinsen und erschwerter strengerer Bedingungen für die Kredit- und Darlehensvergabe immer mehr Kaufinteressenten. Das hat Auswirkungen auf Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, sie aber aus den genannten Gründen weit über dem eigentlichen Wert anbieten.

Die Kluft zwischen kaum gestiegenen Einkommen und dem immer weiter gewachsenen Preisniveau auf dem Immobilienmarkt wird immer größer. Sie trägt dazu bei, dass die Immobilienpreise für viele Privathaushalte kaum noch zu bezahlen sind. Oft werden dann auch Immobilien, deren Kaufpreise realitätsnah sind, als überteuert wahrgenommen. Die Folge: Käufer bleiben aus, weil sie nicht mehr bereit sind, eine zu teure Immobilie zu bezahlen oder es auch gar nicht können.

[trxcsc-tags single=“immobilienbewertung“]

Großstädte und übertriebene Immobilienpreise

Der ESRB (EU-Risikorat) warnte in seinen Reporten bereits 2016 vor der Überteuerung auf dem Wohnimmobilienmarkt. Darin wurde analysiert und untersucht, wie anfällig die Märkte für Wohnimmobilien in der EU, bezogen auf die Finanzstabilität, mittelfristig sind. Auch im „Monatsbericht Februar 2022“ der Bundesbank wurde die Überteuerung von Immobilien in den letzten Jahren thematisiert. Besonders in den Großstädten habe die Anzahl der überteuerten Immobilien zugenommen.

Überteuerte Immobilie – verlängerte Vermarktung

Kaufinteressenten können sich neben dem Verkäufer, der den Preis festlegt, Informationen von Experten einholen, ob ein Angebot über dem eigentlichen Wert liegt und woran die Überteuerung erkennbar ist. Damit lässt sich vermeiden, dass Interessenten bei Besichtigungen die Immobilie als überteuert wahrnehmen und dann nach passenderen Objekten fragen. Das zieht die Vermarktungszeit unnötig in die Länge und führt im ungünstigsten Fall dazu, dass die Immobilie zum Ladenhüter wird.

Geringere Bankdarlehen, erhöhte Ansprüche

Unter den Interessenten, die bereit sind, den überteuerten Preis zu zahlen und eine Finanzierungszusage von der Bank erhalten haben, gibt es viele, die sich, wenn sie schon mehr Geld als geplant ausgeben, mehr von ihrer Wunschimmobilie erwarten.

Folgen einer zu langen Vermarktungsphase

Das steigert die Skepsis gegenüber dem Kaufobjektweiter. Wer als Verkäufer in diese Zwickmühle gerät, ist am Ende gezwungen, den Preis seiner Immobilie zu reduzieren. Im Hinblick auf die geringere Zahlungsbereitschaft von Kaufinteressenten in Zeiten von Krisen und steigenden Preisen wird die Immobilie dann meist unter Wert verkauft.

Kaufpreis realistisch ansetzen

Generell ist es ratsam, seine Immobilie nicht zum Ladenhüter werden zu lassen und den Immobilienpreis realistisch anzusetzen. Ein guter Makler kann Eigentümer bei der realitätsnahen Bewertung unterstützen und die Vermarktung mit seiner Expertise und beruflichen Routine so kurz wie möglich halten. Außerdem kann er, wenn sich eine Preisreduzierung nicht vermeiden lässt, garantieren, dass die Verluste beim Erlös für den Verkäufer so gering wie möglich ausfallen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Oder sollen wir Ihre Immobilie bewerten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © dotcom/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Ich muss mein Haus schnell verkaufen – wie vermeide ich, dass es jetzt zum Schnäppchen wird?

Es kommt zu Situationen im Leben, in denen eins unvermeidlich wird: der Verkauf der eigenen Immobilie. Sei es wegen einer Insolvenz, dem Verlust der Arbeitsstelle oder wenn eine Anschlussfinanzierung mit zu hohen Zinsen einhergeht. Dann muss es meist schnell gehen. Das Resultat: man macht schnell Fehler, die im Endeffekt dazu führen, dass man zu wenig Geld bekommt. Das gilt es zu vermeiden.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Wenn es schnell gehen muss, fällt es nicht leicht, cool zu bleiben und klare Entscheidungen zu treffen. Gerade beim Immobilienverkauf gibt es viel zu beachten und den aktuellen Markt zu berücksichtigen. Jetzt kommen zudem Unsicherheiten in Bezug auf steigende Zinsen und Inflation hinzu. Gibt es eine Strategie, mit der sich vermeiden lässt, dass die Immobilie zum leichten Fang für Schnäppchenjäger wird?

Vermeiden Sie die Zwangsversteigerung!

Werden in der Kürze der Zeit keine solventen Kaufinteressenten gefunden, droht schnell die Zwangsversteigerung. Die allerdings sollten Sie auf jeden Fall vermeiden: dabei wird eine Immobilie meist unter ihrem Wert verkauft und Sie haben keinerlei Mitsprachrecht, wer im Endeffekt den Zuschlag erhält. Und wenn mit dem Erlös die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden sollen, wird es schwierig, wenn ersterer dafür nicht ausreicht.

Halten Sie trotz allem wichtige Vermarktungsschritte ein

Wenn Sie nichts falsch machen wollen und im Endeffekt das auf dem Konto haben wollen, was dem Wert der Immobilie entspricht: fragen Sie am besten gleich einen Profi. Ein Vermarktungsexperte wie ein lokaler Makler weiß, was in einer solchen Krise zu tun ist. Zunächst wird er eine professionelle Immobilienbewertung durchführen, die zum einen Grundlage für die Zielgruppenanalyse ist, zum anderen hilft, die passende Preisstrategie zu gestalten. Es ist unerlässlich zu wissen, wie man über welche Kanäle die passende Zielgruppe erreicht. Mit diesem Marktwissen in der Hinterhand wird Ihr Makler ein überzeugendes Exposé gestalten und die gewünschte Nachfrage erhalten.

Cool bleiben bei der Preisverhandlung

Momentan gibt es trotz aller Krisen eine hohe Nachfrage nach Immobilien. Eigentlich ist das die beste Voraussetzung für eine gute Verhandlungsposition. Doch Eigentümer können da schnell etwas falsch machen, indem sie etwa den Immobilienwert nicht fachlich begründen können oder die Faktoren nicht kennen, von denen dieser Wert abhängig ist.

Wenden Sie sich an einen Profi

Wenn Sie also Ihre Immobilie in kürzester Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen wollen oder müssen – wenden Sie sich an einen Vermarktungsprofi. Er kennt den Markt in Ihrer Region ganz genau; weiß, was bei der Wertvermittlung zu beachten ist; vermarktet die Immobilie in der zum Objekt passenden Zielgruppe, managt die Besichtigungen und führt die Preisverhandlung professionell durch. Und Sie können sich ganz der Lösung Ihrer Notlage widmen.

Sie müssen aufgrund einer Notlage schnell Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller /Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Krieg, Krisen, Inflation – wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Eine hohe Inflationsrate, Krisen und gedrosselte Gaslieferungen verstärken die Problematik: Einige können sich, auch wenn das Geld noch ausreicht, immer weniger Immobilie leisten. Das zieht sinkende Verkaufserlöse nach sich. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit der Vermarktung zu starten? Wann ist im Allgemeinen betrachtet der passende Verkaufszeitpunkt?  

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Es gibt Situationen, die für den Immobilienverkauf sprechen. Dabei handelt es sich immer um Zeitpunkte, in denen, je nachdem, welches Ziel mit dem Verkauf verfolgt wird, der Verkauf die meisten Vorteile für den Eigentümer bringt.

Ziel: Zwangsversteigerung abwenden

Kann eine Immobilie, die über ein Darlehen finanziert wird, wegen monetären Engpässen nicht mehr gehalten werden, kann die Bank eine Zwangsversteigerung beantragen. Um dieser zu entgehen, und das ist dringend geraten, kann die Immobilie selbst vorher schnellstmöglich verkauft werden. Denn eine Zwangsversteigerung bringt viele Nachteile für Eigentümer und nimmt diesen zusätzlich jeglichen Handlungsspielraum, da die Mitsprache bei der Käufersuche entfällt. Zudem sind solche Versteigerung ein Eldorado für Schnäppchenjäger.

Denn der ermittelte Immobilienwert liegt immer unter dem, was Eigentümer auf dem Markt für ihre Immobilie erhalten würden. Muss es schnell gehen, ist ein vom Immobilienmakler begleiteter Verkauf zu empfehlen. Schließlich passieren gerade unter Zeitdruck und wegen mangelnder Erfahrung Verkaufsfehler, die den gesamten Prozess in die Länge ziehen oder sogar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können.

Ziel: den bestmöglichen Verkaufserlös mitnehmen

Ist der Verkaufserlös ein zentraler Grund für den Eigentümerwechsel, ist der beste Zeitpunkt an die aktuelle Marktsituation gekoppelt. Dann gerade in Zeiten von Inflation, Krieg und Krisen ist der beste Zeitpunkt zu verkaufen. Warum? Die Immobilienpreise sinken, da sich immer weniger Menschen ein Darlehen für die Finanzierung leisten können. Dadurch sinkt auch die Nachfrage.

Und wenn Interessenten das Geld für eine Immobilie haben, werden alle, die dafür auf monetäre Hilfe angewiesen sind, eher nach Objekten suchen, die nicht allzu viel kosten. Folglich empfiehlt es sich, die noch aktuelle Hochpreisphase mitzunehmen. Wer jetzt zu spät verkauft, kann wahrscheinlich wieder einige Jahre warten, bis die Immobilie zum derzeitigen Wert verkauft werden kann.

Ziel: Kosten einsparen & zusätzlichen Stress vermeiden

Eigentümer, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen, sollten warten, bis die jeweilige Frist abgelaufen ist. Aber auch ein beruflicher Wechsel oder eine geerbte Immobilie, die nicht in der Nähe liegt, können Verkaufsgründe sein. Denn nicht jeder Eigentümer möchte oder kann die anfallenden Aufgaben eines Vermieters wahrnehmen, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht vor Ort hat. Immerhin kann die „doppelte Haushaltsführung“ mitunter sehr viel Zeit und Nerven kosten.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Eine vermietete Immobilie verkaufen – was muss ich beachten?

Für Anleger sind vermietete Immobilien interessant, weil sofort Mieteinnahmen vorhanden sind und die Vermarktung der einzelnen Wohnungen nicht notwendig ist. Für den Verkäufer allerdings wirkt sich das auf den Verkaufspreis aus und er muss mit einer geringeren Nachfrage rechnen. Für den Verkauf sollte man daher auf ein paar Punkte achten.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Kauf bricht nicht Miete

Um eine Immobilie leerstehend zu verkaufen, kann man den bestehenden Mietern nicht einfach kündigen. Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Käufer mit den gleichen Konditionen übernommen werden. Jedes Mietverhältnis ist geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses Eigenbedarf nach dem Kauf anmeldet, da ein enger Verwandter oder er selbst darin wohnen möchte. Mit einem Mietaufhebungsvertrag kann ein Vermieter Mietern eine Abfindung vorschlagen und eventuell eine Ersatzimmobilie anbieten. Ein lokaler Makler kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden und eine passende Immobilie finden.

Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen

Hat ein Eigentümer vor, eine Immobilie zu verkaufen, sollte er den oder die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Beispielsweise müssen Besichtigungstermine mit dem Mieter ausgemacht werden. Auch wenn ein Vermieter diese 24 Stunden vorher anmelden kann, sollte er doch den Mietern Zeit einräumen, sich zu organisieren.

Wichtig ist zu wissen, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und in der Folge verkauft werden soll. Spätestens, wenn der Kaufvertrag aufgesetzt wird, stehen Eigentümer in der Pflicht, den Inhalt dieses Vertrages mitzuteilen. Danach hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.

Vermarktung und Zielgruppe

Neben Immobiliensuchenden, die nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie auf den Eigenbedarf hoffen, sind es vor allem Kapitalanleger, die an dieser interessiert sind und damit im Endeffekt Rendite erzielen wollen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Mietersuche fällt aus, Mieteinnahmen werden sofort generiert.

Das bedeutet aber auch, dass die Vermarktung anders geführt werden muss als sonst. Zum Beispiel muss das Exposé um eine Kalkulation der Rendite ergänzt werden. Bei der Berechnung kommt es auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis, anstehende Modernisierungsmaßnahmen und die Miethöhe im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel an. Verkäufern von vermieteten Immobilien wird empfohlen, sich an einen Profimakler zu wenden, der mit Erfahrung, Markt- und Ortskenntnis beraten kann und sichere Verkaufsgespräche führen kann.

Sie suchen Unterstützung für den Verkauf einer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kzlobastov /Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:

Immobilienerbe: was steht im Nachlassverzeichnis?

Nach dem Tod eines Angehörigen muss geklärt werden, was er zu vererben hat. Dabei kommt es immer wieder zu Überraschungen, denn neben Unternehmensanteilen, Schmuck, Aktien und Immobilien gehören gelegentlich auch Schulden dazu. Um einen Überblick zu erhalten und vor allem eine Entscheidungshilfe an die Hand zu bekommen, kommt ein Nachlassverzeichnis in Frage. Was muss bei der Erstellung beachtet werden?

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Ein Nachlassverzeichnis, das alle Gegenstände und Vermögenswerte eines Nachlasses auflistet, ist vor allem sinnvoll, wenn es viel an viele Erben zu vererben gibt. Fangen Sie am besten frühzeitig damit an, denn je mehr es zu vererben gibt, desto umfangreicher wird das Verzeichnis ausfallen. Falls es kein Verzeichnis gibt, hinterlassen Sie Ihren Erben wahrscheinlich aktenweise Unterlagen, die sie dann erst sondieren und sortieren müssen.

Wann brauche ich ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist nicht notwendig, wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder klar ist, was es zu vererben gibt. Wenn aber der Erblasser jemand anders damit beauftragt, seinen letzten Willen auszuführen, braucht es auf jeden Fall ein Nachlassverzeichnis. Der Vollstrecker muss es dann den Erben übergeben. Auch wenn Steuern auf das Erbe fallen, muss ein solches Verzeichnis erstellt werden. Vor allem, weil das Finanzamt es anfordern wird. Verlangen können es auch Erbberechtigte mit Pflichtteil und Gläubiger, wenn etwa Schulden vererbt werden.

Muss ein Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Ja, wenn einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, ein einfaches Nachlassverzeichnis nicht genügt. Dann muss nach § 2314 BGB ein Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Gibt es keins, muss es erst erstellt werden. Das kann ein Notar tun, der sich zu diesem Zweck unter anderem an Geldinstitute und Versicherungen wendet. Die zeitaufwendige Dienstleistung müssen die Erben zahlen. Dabei bestimmt der Nachlasswert die Kosten. Das ist vermeidbar, indem Sie frühzeitig ein Nachlassverzeichnis aufstellen.

Immobilienerbe und Nachlassverzeichnis – was steht drin?

Werden neben anderen Vermögenswerten auch Immobilien vererbt, gehören diese ebenfalls mit allen Angaben in Nachlassverzeichnis. Sind die zu vererbenden Immobilien vermietet, müssen auch die Mieter und dazugehörige Mietverträge aufgelistet sein.

Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie im Fall eines Immobilienerbes in das Nachlassverzeichnis aufnehmen müssen: fragen Sie einen lokalen Profimakler. Er kann Erblassern und auch Erben, dabei helfen, Licht ins bürokratische Dunkel zu bringen und berät sie zu allen Eventualitäten. Da er in seiner Region gut vernetzt ist, wird er Ihnen zudem einen Notar empfehlen können und kann Sie als Eigentümer auch in anderen Immobilienbelangen beraten können.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © slexp880/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
Schlagwörter:
1 2 3 25