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PropTechs – digitale Innovationen auch für private Vermieter

PropTech steht als Kurzform für „Property Technology“, also digitale Technologien für die Immobilienbranche. Meist wird der Begriff speziell in Bezug auf Start-ups gebraucht, die für alle möglichen Prozesse rund um Immobilien digitale Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Ein weites Feld. Allerdings ist die Bekanntheit der PropTechs bei privaten Vermietern in Deutschland bisher noch nicht sehr ausgeprägt. Dabei bieten intelligente und innovative digitale Lösungen gerade auch für sie enorme Vorteile.

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Die Digitalisierung hat zwar in der deutschen Immobilienbranche erst spät Einzug gehalten, doch mittlerweile machen große Wohnungsunternehmen, institutionelle Anleger oder Projektentwickler regen Gebrauch von den Innovationen, die von PropTechs entwickelt wurden. Hauptbeweggründe für die Nutzung sind Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen.

Was bieten die PropTechs?

Dabei geht es um eine riesige Bandbreite von Produkten und Services. Das reicht von Crowdinvesting-Plattformen für Immobilien über Smart-Home-Technologien wie digitale Schließsysteme oder SmartMeter (intelligente Stromzähler), über individualisierte 3D-Visualisierungen von geplanten Gebäuden, Makler-Tools, Plattformen für Ferienhaus-Sharing oder für die temporäre Vermietung von hochwertigen Wohnungen bis hin zu einfach bedienbaren Apps für Hausverwaltung, Dokumenten- und Mietermanagement.

Worin besteht der Nutzen?

Bei diesem breiten Spektrum ist es für kleinere Privatvermieter, die vielleicht nur eine oder einige wenige Wohnungen besitzen, oft schwer zu erkennen, welchen konkreten Nutzen diese oder jene PropTech-Anwendung speziell für sie haben könnte. Manches erscheint eher als Spielerei oder sorgt allenfalls dann für einen Mehrwert, wenn es in einem größeren Maßstab angewendet wird. Ein Beispiel für Letzteres sind etwa intelligente Schließsysteme von Anbietern wie KIWI. Diese ermöglichen eine Türsteuerung per App. Zutrittsrechte können dem App-Nutzer – beispielsweise einem vertrauenswürdigen Handwerker oder auch einem temporären Mieter der Wohnung – per Knopfdruck durch den Wohnungseigentümer gewährt und wieder entzogen werden. Man spart sich also komplizierte Absprachen zur Schlüsselübergabe und möglicherweise Kosten für das Nachmachen von Schlüsseln oder Austauschen von Schlössern. Für größere Hausverwaltungen ein klarer Vorteil – aber wie oft haben Sie als privater Vermieter mit solchen Problemen zu tun? Eben.

Wovon können auch private Vermieter profitieren?

Anders sieht das schon aus, wenn Sie zeitraubende Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit einer praktischen App viel schneller und einfacher erledigen können als mit herkömmlichen Hilfsmitteln wie Excel-Tabelle und Taschenrechner. Abgesehen von der Zeitersparnis sind digitale Lösungen – wie sie beispielsweise das Start-up objego bereitstellt – auch deutlich weniger fehleranfällig und erhöhen die Rechtssicherheit. Welch ein Segen für Vermieter, wenn Immobilienverwaltung und Dokumentenmanagement komplett in einer einzigen Web-Anwendung abgebildet und gesteuert werden können.

Fazit

Die genauere Beschäftigung mit Innovationen, die die PropTechs auf den Markt werfen, lohnt sich mit Sicherheit auch für private Vermieter. Wenn auch nicht alle Produkte für diese Zielgruppe relevant sind, so wird die Digitalisierung doch gerade in diesem Bereich erst noch ihr ganzes Potenzial entfalten und zeigen, wie sehr sie Vermietern das Leben leichter machen kann.

 

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge Ihnen die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern, welche Sie für eine effiziente Sanierung einsetzen können oder welche für den Verkauf der Immobilie hilfreich sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/PropTech

https://kiwi.ki/blog/proptech/proptech-uebersicht/

https://blackprintbooster.de/immobilien-intelligent-verwalten-mit-objego/

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © pol_1978 / depositphotos.com

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Eigentumswohnung sanieren – wofür bin ich zuständig?

Obwohl man Eigentümer einer Wohnung ist, sind die Möglichkeiten einer Sanierung begrenzt. Denn einige Teile einer Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob saniert wird. Doch wofür ist der Wohnungseigentümer und wofür die Eigentümergemeinschaft zuständig?

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Was man in seiner Wohnung ohne Zustimmung der Miteigentümer umbauen darf und was nicht, bestimmen Regeln. Unterschieden wird hier zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum gehört dem Eigentümer, das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.

Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?

Als Sondereigentum in einer Wohnung zählen beispielsweise nicht-tragende Wände, Bodenbeläge, die Innenseite der Wohnungseingangstür, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie zur Wohnung gehörende Lagerräume, zum Beispiel ein Kellerraum.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise Außenwände, Dach, Fassade, tragende Innenwände und Geschossdecken, die Heizungsanlage, Treppenhaus und Fenster.

Was darf ich ohne Zustimmung verändern?

Die Teile einer Wohnung, die zum Sondereigentum gehören, dürfen in vielen Fällen vom Eigentümer auch verändert werden. Allerdings gilt dies nur, solang durch diese Veränderungen die Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt werden. Für Rohrleitungen und Elektroinstallationen ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Auch Küche und Bad dürfen vom Eigentümer nach seinen Vorstellungen gestaltet werden.

Für manche Maßnahmen ist hingegen eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, zum Beispiel eine Grundrissveränderung, oder wenn die Eingangstür der Wohnung ausgetauscht werden soll, da sie mit der Außenseite zum Gemeinschaftseigentum gehört. Das Gleiche gilt für Fenster und Balkon. Hier muss nicht nur auf das einheitliche Bild der gesamten Wohnanlage Rücksicht genommen, sondern auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Wie beeinflusst die Sanierung den Immobilienwert?

Ein frisch saniertes Bad oder eine neue Küche können den Wert einer Wohnung vor dem Verkauf steigern. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass das den Geschmack der Kaufinteressenten nicht trifft. Modernisierungen, welche die Ausstattung von beispielsweise „Standard“ auf „Gehoben“ erhöhen, schlagen sich in der Regel auch in einem höheren Verkaufswert nieder. Ein genaues Urteil hierüber ist jedoch meist vom Einzelfall abhängig.

Immobilienexperten empfehlen deshalb, sich professionell beraten zu lassen. Denn es müssen im Vorhinein nicht nur die anfallenden Kosten genau kalkuliert werden, sondern wer sanieren möchte, muss auch wissen, um wie viel sie den Wert steigert. Sonst wird es ein Verlustgeschäft. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, ob und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

Sie möchten wissen, ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article13383766/Eigentuemer-stehen-fuer-Hausrenovierungen-grade.html

https://www.gevestor.de/finanzwissen/immobilien/bauen-renovieren/wertsteigerung-und-lebensqualitaet-7-renovierungstipps-fuer-eigentumswohnungen-892628.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/veraenderung.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © jacek_kadaj/Depositphotos.com

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Kosten und Zeit sparen mit virtuellem Home Staging

Leere Zimmer und nackte Wände – vielen Interessenten fällt es so schwer, sich eine Immobilie als ihr nächstes Zuhause vorzustellen. Um die Fantasie der potenziellen Käufer anzuregen, eignet sich virtuelles Home Staging – auch 3D Home Staging genannt – hervorragend. Nicht zuletzt, weil sich auch Kosten und Zeit sparen lassen.

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Wenn sich Immobiliensuchende durch die vielen Onlineportale klicken, übersehen sie immer wieder Immobilien, die nach den Daten eigentlich gut passen würden. Denn der erste Blick geht zumeist auf die Fotos. Sind diese wenig aussagekräftig oder vermitteln sie kein angenehmes Bild von der Immobilie, wird schnell weitergeklickt.

Was ist Home Staging?

Mit Home Staging wird eine Immobilie für Fotos und Besichtigungen aufgepeppt. Dazu wird die Immobilie eingerichtet, damit sie wohnlich aussieht. Profimakler nutzen dieses Marketinginstrument, um gute Fotos für die Immobilienportale und das Exposé zu erhalten sowie für Besichtigungstermine.

Es hilft nicht nur, die Räume ansprechender aussehen zu lassen, sondern auch, damit Interessenten die Größenverhältnisse der Zimmer besser einschätzen können. Das erhöht oft das Interesse an einer Immobilie – wie Home-Staging-Experten aus Erfahrung wissen.

Virtuelles Home Staging

Während eine Immobilie beim „analogen“ Home Staging vor Ort eingerichtet wird, kann das beim virtuellen Home Staging auch vom PC aus geschehen. Hierzu werden zunächst Fotos der leeren und sauberen Immobilie gemacht. In diese Fotos werden dann virtuelle Möbel und andere Einrichtungsgegenstände eingefügt.

Ein Profimakler weiß, worauf es ankommt, wenn die Immobilie ins rechte Licht gerückt werden soll, ohne dass ein falsches Bild von ihr vermittelt wird. Er kümmert sich auch um virtuelle Einrichtung.

Mehr Möglichkeiten – weniger Kosten und Zeitaufwand

In der „virtuellen Welt“ sind der Gestaltung einer Immobilie kaum Grenzen gesetzt. Einrichtungsstil, Möbel und Farben können flexibel gewählt und einfach und schnell ausgetauscht werden. Die Wände können nahezu alle Farben erhalten, wobei helle und angenehme in der Regel zu empfehlen sind. Fußböden können beispielsweise mit Parkett, Teppich oder Fließen versehen werden. Je nach Zielgruppe, für die Ihre Immobilie in Frage kommt, kann auch der Einrichtungsstil gewählt werden, beispielsweise modern, klassisch oder Landhausstil. Mit virtuellem Home Staging können Sie Interessenten zeigen, was mit Ihrer Immobilie alles möglich ist.

Soll Ihre Immobilie in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis verkauft werden, ist virtuelles Home Staging ein praktisches Vermarktungstool. Es spart nicht nur Zeit im Vergleich zum „analogen“ Home Staging, auch die Kosten sind in der Regel geringer.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Home_Staging

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article201749810/Hausverkauf-Mit-Home-Staging-holen-Sie-mehr-aus-Ihrer-Immobilie-raus.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © virtua73/Depositphotos.com

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Video: Immobilie in der Scheidung – Was tun, wenn sie noch nicht abgezahlt ist?

In vielen Scheidungsfällen ist die gemeinsame Immobilie noch nicht abgezahlt. Das ist oft eine zusätzliche Schwierigkeit zu der Frage, was überhaupt mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll.

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In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie in diesem Fall achten müssen.

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Finanzierung eines Immobilieninvestments ohne Eigenkapital

Wer ohne Eigenkapital in eine Immobilie investieren möchte, muss sich einen Finanzierungspartner suchen, der eine Vollfinanzierung gewährt. Dabei muss Einiges beachtet werden.

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Nicht jede Bank bietet eine Vollfinanzierung an. Und wenn, bekommt nicht jeder, der Immobilien kaufen möchte, einen Kredit. Außerdem unterscheiden die Banken zwischen Investoren, die Immobilien als Kapitalanlage kaufen und privaten Immobilienkäufern, die die Immobilie selbst nutzen möchten. Investoren haben nämlich gegenüber Interessenten, die ein Eigenheim ohne eigenes Geld finanzieren wollen, klare Vorteile bei der Kreditvergabe.

Weniger ist mehr

Wer zum ersten Mal in Immobilien investieren möchte, denkt anfangs oft, dass mehr Eigenkapital besser ist als zu wenig. Aber bei Immobilieninvestments ist genau das Gegenteil der Fall. Denn um so viel Kapital wie möglich zur freien Verfügung zu haben, ist es besser, weniger Eigenkapital in eine Immobilie zu investieren.

Denn bei einem Immobilieninvestment geht es um den Ertrag, den das investierte Kapital einbringt. Also darum, wie hoch die Rendite der Kapitalanlage ausfällt. Wer eine hohe Summe an Eigenkapital aufbringt, muss meist lange warten, bis diese Summe wieder durch Mieteinkünfte wieder drin ist.

Angebote einholen und Investment planen

Wer einen Finanzierungspartner für eine Vollfinanzierung sucht, sollte sich mehrere Angebote einholen. Dabei ist es besser, sich persönlich von Banken und/ oder Baufinanzierer die Vollfinanzierungen anbieten, beraten zu lassen. Online gibt es aber auch Baufinanzierer, die mehrere Kreditgeber vergleichen. Beispielsweise Hüttig & Rompf.

Gute Konditionen lassen sich oft besser aushandeln, wenn die Angebote der anderen möglichen Finanzierungspartner beim Beratungsgespräch nicht verheimlicht werden. Wer seine Chancen auf Vollfinanzierung des geplanten Immobilieninvestments erhöhen will, sollte eine gut durchdachte und ausführliche Anlage-Strategie vorlegen können. Das verschafft der Bank mehr Sicherheit. Denn damit weisen Investoren vor, dass das Objekt Rendite erzielt.

Finanzen und Cashflow kennen

Wer ohne Eigenkapital investiert beziehungsweise Immobilien erwerben möchte, muss seine Finanzen und seinen monatlichen Cashflow gut im Blick haben. Immerhin ist die monatliche Tilgungsrate ohne Eigenkapital weitaus höher als mit Eigenkapital.

Damit sich das Immobilieninvestment für Investoren rentiert, müssen die Einnahmen höher als die Ausgaben für die Tilgung sein. Wer regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen aufweist oder zum Beispiel bei Neukäufen oft Ratenzahlungen vereinbart, bekommt eher keine Finanzierungszusage.

Denn Banken meiden das Risiko. Kapitalanleger und private Immobilienkäufer müssen Ihre finanzielle Situation gut im Blick haben. Im Gegensatz zu Investoren lohnt sich eine Vollfinanzierung für private Immobilienkäufer oft nur, wenn die sehr hohen Ratenzahlungen das Einkommen nicht zu stark belasten.

Suchen Sie nach einem geeigneten Finanzierungspartner oder wollen Sie ohne Eigenkapital in Immobilien investieren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilieninvestment

https://www.zinsland.de/blog/immobilien-investment/immobilien-ohne-eigenkapital/

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollfinanzierung

 

Hinweise

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Fotos: © belchonock/Depositphotos.com

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Darum benötigen Sie ein professionelles Exposé

Ein aussagekräftiges Exposé hilft Ihnen nicht nur, einen besseren Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, sondern auch die richtige Zielgruppe für Ihre Immobilie anzusprechen und sich somit unnötige Besichtigungen zu ersparen. Lesen Sie hier, worauf Sie bei einem hochwertigen Exposé achten müssen.

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Es ist fast immer ärgerlich, wenn Interessenten beim Besichtigungstermin sagen: „Das haben wir uns anders vorgestellt.“ Oft war dieser Termin dann umsonst. Er hätte vermieden werden können, wenn das Exposé aussagekräftig gewesen wäre und die realen Verhältnisse der Immobilie besser wiedergegeben hätte. Nicht nur deshalb setzen Qualitätsmakler auf ein hochwertiges Exposé. Denn Erfahrungen zeigen, dass Käufer eher gewillt sind, den angemessenen Preis zu zahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.

Aussagekräftige Texte

Im Exposé finden sich alle wichtigen Informationen zur Immobilie. Das umfasst nicht nur Fakten wie Baujahr, Verkaufspreis, Wohnfläche und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Auch lebhafte Beschreibungen und genaue Informationen über Zustand und Ausstattung der Immobilie sind hier äußerst wichtig. Im Idealfall bleiben nach dem Lesen des Exposés keine Fragen offen.

Da der Immobilienkauf auch eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es darauf an, die Immobilie im besten Licht zu präsentieren. Achten Sie aber darauf, euphemistische Beschreibungen wie „hochwertig“ oder „lichtdurchflutet“ nur zu verwenden, wenn es auch den Tatsachen entspricht. Neben den Vorzügen der Immobilie sollten aber auch mögliche Mängel im Exposé beschrieben werden. Entdecken Interessenten bei der Besichtigung Mängel, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie oft skeptisch und fragen sich, ob der Verkäufer eventuell etwas zu verbergen hat und suchen verstärkt weitere Mängel. Deshalb empfiehlt sich hier ein offener Umgang.

Aussagekräftige Fotos

Für eine überzeugende Präsentation kommt es auch auf professionelle Fotos an. Werden ausgewählte Ansichten und Einrichtungsdetails in ästhetisch ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert einer Immobilie ganz anders eingeschätzt. Achten Sie darauf, dass die Fotos scharf und hell und nicht verwackelt und dunkel sind. Ebenso ist es wichtig, dass die Fotos die Proportionen des jeweiligen Zimmers möglichst genau wiedergeben und nicht verzerren. Dazu sollten Linien wie beispielsweise eine Ecke des Zimmers oder von Fenstern und Türen gerade laufen und nicht „stürzen“. Profis schießen das Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe.

Der Aufwand

Neben Texten und Fotos gehören auch die verkaufsrelevanten Unterlagen in das Exposé. Zusätzlich kommt es auch auf ein schickes, modernes Design beziehungsweise Layout an. Das bedeutet zwar etwas an Aufwand, zahlt sich aber in vielen Fällen aus. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, worauf es bei einem hochwertigen und aussagekräftigen Exposé ankommt. Sollte die Erstellung eines Exposés für Ihre Immobilie zu aufwendig sein, dann wenden Sie sich an Ihren lokalen Qualitätsmakler.

Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

Hinweise

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © londondeposit/Depositphotos.com

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Erbimmobilie: Streit vermeiden – verrenten vs. verschenken

Wer das Immobilienerbe noch zu Lebzeiten regeln möchte, um einem Erbstreit aus dem Weg zu gehen, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Häufig werden Immobilien überschrieben. Neben der Schenkung kann die Immobilie aber auch verrentet werden. Doch was eignet sich in welcher Situation am besten?

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Egal ob Eigentümer ihre Immobilie überschreiben oder verrenten, jede Methode hat seine Vorteile. Zudem ist es wichtig, zu schauen, wie die persönlichen Familienverhältnisse des Eigentümers aussehen. Und natürlich welches Ziel verfolgt wird. Bei beiden Varianten ist es möglich in der Immobilie wohnen zu bleiben.

Verrenten – Geld erhalten und Erbstreit vermeiden

Wer verrentet, verkauft seine Immobilie ohne ausziehen zu müssen. Den Verkaufspreis zahlt der Käufer nicht komplett auf einmal. Stattdessen werden die Verkäufer, die das Wohnrecht innehaben, monatlich ausgezahlt. Neben der monatlichen Zahlung erhält der ehemalige Eigentümer eine einmalige Auszahlung.

Je nachdem wie die Verrentung vertraglich geregelt wird, kann eine Leibrente oder eine Zeitrente mit einem lebenslangen oder zeitlich begrenzten Wohnrecht vereinbart werden. Zudem kann die Summe der Einmal- und der monatlichen Zahlung individuell festgelegt werden.

Die Höhe des Verkaufserlöses, und somit des gesamten Auszahlungsbetrags, hängt unter anderem von der gewählten Art der Rente und des Wohnrechts ab. Aber auch das Alter hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Summe. Je älter der Verkäufer ist, der den Verrentungsvertrag abschließt, desto höher ist der Verkaufserlös und natürlich auch der Gesamtbetrag der Auszahlung.

Schenkung – Erbstreit verhindern und Steuern sparen

Wenn die Immobilie noch bei Lebzeiten auf Familienmitglieder übertragen wird, ist die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei. Denn jedes Jahr verringert sich die Schenkungssteuer um 10 Prozent. Ist die Immobilie zudem steuerlich belastet, wertet das die Immobilie zusätzlich ab.

Denn die Höhe der Schenkungssteuer hängt von Wert der Immobilie ab. Belastungen, die den Wert der Immobilie senken, sind beispielsweise ein eingetragenes Leibgedinge wie auch ein selbst eingeräumtes und im Grundbuch vermerktes Nießbrauch- oder Wohnrecht.

Der Schenkende oder Übertragende beeinflusst damit nicht nur den Immobilienwert, sondern kann zusätzlich in der Immobilie wohnen bleiben. Durch das Leibgedinge sichert sich der ehemalige Eigentümer eine lebenslange Versorgung und Pflege durch den Beschenkten. Dazu gehören allerdings keine Geldzahlungen.

Was eignet sich wann am besten?

Für Eigentümer, die ihre Rente im Alter aufbessern möchten und weniger Wert darauf legen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, ist die Immobilienverrentung die bessere Lösung. Wem es weniger ums Geld geht und mehr darum Steuern zu sparen, der ist mit einer Schenkung auf dem richtigen Weg. Für die Entscheidung empfiehlt es sich aber immer einen Immobilienmakler hinzuzuziehen.

Wollen Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie verrenten? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Leibrente

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

 

Hinweise

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Fotos: © mavoimages/Depositphotos.com

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Wenn einer zuviel wissen will – wie beantwortet man neugierige Fragen beim Immobilienverkauf?

Wenn man zum ersten Mal eine Immobilie verkauft, kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Zum Beispiel, wenn es zu Fragen seitens der Kaufinteressenten kommt, die ein bisschen zu aufdringlich oder neugierig sind. Auf diese sollte man sich besser vorbereiten, damit man nichts sagt, was man später bereuen würde.

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Natürlich kommt es immer zu Fragen bei telefonischen Anfragen und Besichtigungen. Die man auch so genau wie möglich beantworten sollte. Schließlich geht es darum, dass sich ein Interessent ein möglichst genaues Bild von der angebotenen Immobilie machen kann. Zu Fragen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist, kann man sich im Vorhinein Antworten überlegen.

Fragen vorab per Mail oder am Telefon

Bei Fragen wie „Wohnen Sie noch in der Immobilie?“ gilt es zurückhaltend zu sein. Auch Einbrecher haben schließlich Zugriff auf Kontaktdaten aus Inseraten. Das wird gern schon mal genutzt, um Immobilien auszuspionieren, die leer stehen. Wenn dann noch jemand fragt, ob Sie allein leben oder Sie in ein längeres Gespräch über Ihre Lebensverhältnisse verwickeln möchte – Vorsicht! Daher sollte man die genaue Adresse der Immobilie erst dann herausgeben, wenn wirklich sicher ist, dass es sich um einen echten Interessenten dreht.

Ganz schön indiskret – Fragen, die verlegen machen

Gerade bei Besichtigungen, bei denen man sich von Angesicht zu Angesicht trifft, kommt es zu Fragen, die zu weit gehen. Da wird schon mal gefragt, ob der Straßenlärm im Schlafzimmer nicht gestört habe oder auch ganz einfach: „Warum wollen Sie dieses fantastische Haus eigentlich verkaufen?“ Auch wenn es sich bei solchen Fragen eher um spontan Empfundenes handelt, kann man sich als Eigentümer genötigt sehen, zu viel preis zu geben. Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor – ein höfliches „aus privaten Gründen“ reicht aus. Und schon fragt niemand weiter. Bei Fragen nach Nachteilen erzählen Sie entweder ehrlich davon oder aber Sie bestätigen den Nachteil einfach.

Und was ist mit den Mängeln?

Fragen nach Mängeln der zu verkaufenden Immobilie sollten Sie beantworten. Denn Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über nicht sofort ersichtliche Mängel aufzuklären. Tut man das nicht, kann man auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags dafür haftbar gemacht werden. Ein offener Umgang mit Mängeln sowie der Hinweis darauf, dass diese schon im Verkaufspreis berücksichtigt wurden, ist zu empfehlen.

Es gilt also, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Viel besser ist es aber, jemand mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu betrauen, der emotional unbelastet ist: ein lokaler Profi-Makler. Er kann durch seine Erfahrung am Markt Fragen richtig einordnen und beantworten. Bei Besichtigungen weiß er genau, wo die Stolperfallen bei all zu neugierigen Fragen liegen und wird sie souverän zu handeln wissen.

Sie wollen einen professionellen Verkauf? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/hausbau/3376590-744386-immobilienkauf-von-privat-wonach-kaeufer.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilienkauf

 

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Foto: ©denisismagilov/depositphotos.com

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Video: Der Notverkauf – wenn es schnell gehen muss

Es gibt Situationen im Leben, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss. Findet sich dann keine schnelle Lösung, kann es zur ärgerlichen Zwangsversteigerung kommen. Das gilt es zu vermeiden! Denn hierbei kann viel Geld verloren gehen.

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In unserem Video erfahren Sie, worauf Sie beim Immobiliennotverkauf achten müssen, damit alles reibungslos klappt und Sie keine finanziellen Einbußen haben.

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Wenn man nicht vor Ort ist – Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie haben eine Immobilie in Flensburg geerbt, möchten diese verkaufen, leben aber in Regensburg? Das hört sich problematisch an, denn Sie können ja nicht die ganze Zeit vor Ort sein, um den Verkauf zu begleiten. Um trotzdem ohne Stress einen guten, marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu bekommen, sollten Sie einen Profimakler am Ort der Immobilie mit den Verkaufsprozessen beauftragen.

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Ein Immobilienverkauf in einer anderen Stadt ist kompliziert. Trotz der Digitalisierung, die auch in der Verwaltung und in der Immobilienbranche Einzug gehalten hat und viele Prozesse erleichtert: eine Immobilie lässt sich nicht von ihrem festen Standort lösen. Für viele Termine muss man vor Ort sein. Dazu gehören nicht nur die Besichtigungstermine. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, das Objekt muss begutachtet werden und zum Notar muss man schließlich auch. Aber keine Sorge: All diese Termine kann ein lokaler Makler in ihrem Auftrag problemlos übernehmen.

Die drei B’s: Begutachtung, Bewertung, Besichtigung

Zunächst braucht es einen Bausachverständigen, der den Zustand der Immobilie begutachtet und Mängel prüft, soweit vorhanden. Daraufhin folgt die Erstellung eines Wertgutachtens, auf dessen Grundlage der Makler mit Ihnen zusammen den Angebotspreis festlegt. Er wird auch hochwertige Fotos von der Immobilie anfertigen lassen sowie ein ansprechendes Exposé mit allen Informationen, die ein potentieller Käufer braucht. Das alles hilft, dass sich schnell Interessenten finden, die der Makler zu Besichtigungsterminen einladen kann. Sie müssen bei all diesen Schritten und Terminen gar nicht vor Ort sein. Natürlich sollten Sie in Kontakt mit dem Makler bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen werden können.

Welche Steuerpflichten gibt es beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Eine wichtige Sache sollten Sie bedenken: prüfen Sie rechtzeitig, welche gesetzlichen Steuerpflichten bei einem Verkauf beachtet werden müssen. Sind Sie da unsicher, fragen Sie Ihren Makler oder Ihren Steuerberater. Es kann zum Beispiel sein, dass Spekulationssteuer anfällt. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer seiner Immobilie war oder falls er sie vermietet hatte.

Der Notartermin – geht auch ohne Ihre Anwesenheit

Bevor der Schlüssel übergeben wird, geht es zum Notar. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess. Zwei Wochen haben Sie davor Zeit, sich den Vertrag gut anzuschauen, denn der Notar sendet Ihnen und dem Käufer Ihrer Erbimmobilie eine Kopie des Vertrags im Vorhinein zu. Ihr Makler hilft Ihnen dabei, die Vertragsklauseln zu überprüfen. Beim Notartermin müssen Sie nicht selbst anwesend sein – anstatt dessen können Sie dem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, dass er oder sie den Vertrag in Ihrem Namen unterschreibt. Eine andere Möglichkeit: die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Somit wird der Kaufvertrag erst dann rechtsgültig, wenn der Eingang Ihrer Genehmigung erfolgt ist.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie in einer anderen Stadt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.notar.de/aktuelles/details/notartermin-auch-ohne-mich

https://www.bauemotion.de/bauwissen/spekulationsfrist-wann-der-immobilienverkauf-steuerfrei-bleibt/17517004/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © pandionhiatus3/Depositphotos.com

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