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Achtung beim Umzug von der Wohnung ins Eigenheim!

Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen. Die Vorfreude auf das neue Eigenheim kann schnell getrübt werden, wenn die Kündigung und der Umzug nicht gut geplant werden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen. Der einfachste Weg aus dem Mietvertrag herauszukommen ist demnach einen Nachmieter zu finden. So einfach ist das aber nicht. Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig.

Ansonsten sind Vermieter nur im Ausnahmefall dazu verpflichtet, sich auf einen Nachmieter einzulassen. Dazu zählt, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt oder aber ein Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung notwendig ist. Eine schönere neue Immobilie dagegen ist kein rechtlich zwingender Grund.

Vor dem Umzug renovieren

Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.

Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug

Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.

Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietkaution

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraummietrecht

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Wie beschäftige ich meine Kinder im Homeoffice

Im Homeoffice zu arbeiten ist nicht immer einfach. Nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für die Kinder. Was tun, wenn die Kleinen nicht zur Kita oder zur Schule gehen können? Wir haben einige Beispiele zusammengetragen wie Sie Ihre Kinder auch im Homeoffice beschäftigen können.

Zunächst ist es wichtig weiterhin einen strukturierten Tagesablauf beizubehalten. Legen Sie zum Beispiel feste Essenszeiten, Spielzeiten, Ruhezeiten und Zeiten zur Medienbenutzung fest. Feste Routinen sind vor allem für die Kinder wichtig die noch festen Strukturen brauchen, um sich sicher und geborgen zu fühlen.

Kindern altersgerecht die Situation erklären

Dass das Homeoffice auch Stress mit sich bringt ist unvermeidlich. Leider färbt sich dieser auch oft auf die Kinder ab. Daher ist es gerade jetzt wichtig Ruhe zu bewahren. Eine positive Grundeinstellung überträgt sich auch auf die Kleinsten und vermittelt ihnen Zuversicht und Sicherheit. Am Besten erklären Sie Ihren Kindern altersgerecht die aktuelle Situation, was passiert und beantworten Sie ihre Fragen.

Auch wenn unser Sozialleben derzeit etwas eingeschränkt wird, sollten Sie nicht auf Ihre sozialen Kontakte verzichten. Den Kindern wird es schwer fallen erst einmal auf Oma und Opa verzichten zu müssen. Aber wie wäre es zum Beispiel mal mit dem guten, alten Briefe schreiben?  Auch telefonieren oder Videoanrufe sind eine gute Alternative, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

Die Wohnung wird als Spielplatz allgemein unterschätzt. Weg von sämtlichen Medienangeboten können die Kinder das Wohnzimmer zum Indoor Spielplatz machen. Basteln, Malen, Picknicks, Höhlen aus Decken bauen, alles ist erlaubt, um der Langeweile den Kampf anzusagen und Ihren Kindern das Gefühl zu vermitteln, dass zu Hause bleiben nur halb so schlimm ist.

Neben der Spielzeit auch Lernzeit schaffen

Neben der Spielzeit ist es aber auch wichtig Lernzeit zu schaffen. Da die Notfallpläne vorsehen, dass Schulkinder von zu Hause lernen und Aufgaben ihrer Lehrer bekommen, muss diese Zeit auch eingehalten werden.  Das ist auch für Sie zum Vorteil, denn Sie können diese Zeit nutzen, um ruhig in Ihrem Homeoffice zu arbeiten.

Vergessen Sie bei all den Beschäftigungen aber nicht, dass auch Langeweile zum Leben gehört. Lassen Sie ruhig mal zu, dass sich Ihr Kind langweilt. Das fördert nämlich die Kreativität, da Langeweile das Hirn anregt. So können die Kinder ihr Potenzial besser entfalten, erfinderisch werden und aus sich selbst heraus für Unterhaltung sorgen.

Sie suchen nach einer passenden Immobilie? Wir sind aus dem Homeoffice für Sie da.  Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern! 

 

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Abfallcontainer mindern nicht den Wert der Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung war damals teuer. Das neue Umfeld ist ideal. Und dann das: ein Abfallcontainer in der unmittelbaren Umgebung. Dies bedeutet aber nicht unbedingt die Abwertung der Wohnung. Denn die daraus resultierenden Beeinträchtigungen sind unvermeidlich.

Jedes Wohngebiet benötigt Container für Altglas und Altpapier. Dies gilt auch für Neubaugebiete. Das sollte jeder Käufer von Eigentumswohnungen mit einkalkulieren. Oftmals stehen die Container noch nicht an ihrem zukünftigen Platz, sind aber eingeplant. An sich sollte das kein Problem darstellen, sollte man meinen. Ein Ehepaar aus Düsseldorf sah das allerdings ganz anders.

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf berechtigt eine Containeranlage in der Nähe eines Wohnhauses keinen Schadenersatzanspruch (Az.: 21U 46/19). Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Käufer für eine zentral gelegene Eigentumswohnung entschieden hat.

Abfallcontainer in Neubaugebieten sind keine Belästigung

In dem beim OLG Düsseldorf verhandelten Fall, bezog es sich auf ein Ehepaar, welches sich in einem Neubaugebiet eine Eigentumswohnung für rund 550.000 Euro gekauft hatte. Die Neubauwohnung mit vier Zimmern und 140 Quadratmetern Wohnfläche befindet sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses, das zu einem größeren Neubaugebiet mit etwa 1.800 Wohnungen gehört.

Leider wussten die frisch gebackenen Eigentümer nicht, dass die Stadt Düsseldorf plante auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung eine Containeranlage zu errichten. Allerdings nur für Altglas und Altpapier. Die Stadt Düsseldorf zögerte auch nicht lange und legte diese Containerstation in kürzester Zeit an. Das Ehepaar fühlte sich daher arglistig getäuscht und behauptete ihre Wohnung erleide nun wegen der Geruchs- und Lärmbelästigung einen Wertabfall von 300.000 Euro.

Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehört zum urbanen Leben

Das Gericht sah das allerdings ganz anders: Die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehöre zum urbanen Leben, für welches sich das Paar mit der Standortwahl ihrer Wohnung entschieden hätte. Damit seien die einhergehenden Beeinträchtigungen unvermeidbar. In diesem Fall sei die Errichtung der Containeranlage auch unter der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgt.

Auch habe sich der Kläger bewusst für eine urbane Umgebung entschieden und müsse deswegen auch mit verstärkten Umweltgeräuschen rechnen. Aus der Höhe des von den Eheleuten gezahlten Kaufpreises ergebe sich kein anderer Maßstab: Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein.

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung mit einer schwierigen Lage? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern! 

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCllabfuhr

https://de.wikipedia.org/wiki/Altglas

https://de.wikipedia.org/wiki/Altpapier

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Coronavirus – Was muss ich zu Hause und bei Besichtigungen berücksichtigen?

In Deutschland gibt es noch keine Ausgangssperre wie in Italien. Aus Vernunft sind bereits jetzt viele Menschen zu Hause geblieben. Was aber gilt es zu beachten bei unvermeidbaren Immobilienbesichtigungen, Besuch oder wenn Lieferungen kommen? So minimieren Sie das Risiko von Infektionen.

Auch wenn man zu Hause bleibt, kommt es zu Kontakt mit anderen Menschen. Ob es der Briefträger, der Paketdienst oder Freunde sind, die zu Besuch kommen oder ob es um eine dringende Immobilienbesichtigung geht zum Beispiel bei Notverkäufen, die sich wirklich nicht vermeiden lässt – mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko von Infektionen deutlich minimieren.

Das Coronavirus kann auch auf Oberflächen eine Zeit lang überdauern. Virologen halten das Risiko einer Infektion über Türgriffe oder Oberflächen zwar für gering, schließen aber nicht aus, dass eine Übertragung grundsätzlich möglich ist.

Es ist also ratsam, auch zu Hause die bekannten Hygiene-Regeln einzuhalten. Viren, die sich auf Oberflächen befinden wie Türklinken oder Geld, können mit Desinfektionsmitteln wirksam bekämpft werden. Allerdings sollte bei der Wahl des Mittels darauf geachtet werden, dass sich die Wirkung nicht nur auf Bakterien beschränkt, sondern auch auf Viren.

Wenn Sie – weil unvermeidlich – gerade den Verkauf einer Immobilie vorbereiten und Besichtigungen planen, ist also besondere Vorsicht geboten. Fragen Sie den Makler Ihres Vertrauens nach der Möglichkeit einer virtuellen Besichtigung, die einem Großteil der Interessenten bereits genügen wird, um festzustellen, ob die Immobilie für sie passt oder nicht.

Sollten Sie eine Besichtigung wirklich nicht vermeiden können, haben wir hier die wichtigsten Hygieneregeln für Sie noch einmal zusammengefasst.

Folgende Maßnahmen sind dagegen hilfreich:

  • Hände regelmäßig und mindestens 20 Sekunden mit Seife und bis zum Handgelenk waschen
  • In Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
  • Keine Hände schütteln
  • Ins Gesicht fassen vermeiden, denn hier sind die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase)
  • Gut lüften
  • Menschenansammlungen meiden

Atemmasken helfen nur in einem Fall: wenn man selbst Symptome hat. Dabei helfen allerdings Papiermundschutz, Mund-Nasen-Schutz oder eine N95-Maske aus dem Baumarkt kaum. Nur eine FFP3-Maske kann vor Viren-Tröpfchen schützen.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Immobilie jetzt verkaufen können? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.

 

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So hilft die Gütertrennung bei der Scheidung

Nicht nur der gemeinsame Name, sondern auch das gemeinsame Vermögen sind oft Diskussionsthemen vor der Hochzeit. Und das nicht ohne Grund, denn schon vor der Eheschließung können Paare eine Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass im Falle einer Trennung das jeweilige Vermögen komplett getrennt wird und damit die Verhältnisse im Falle einer Trennung klar geregelt sind. Das gilt dann nicht nur für die Finanzen, sondern auch für etwaige Immobilien.

Das Ehe- und Familienrecht unterscheidet zwischen drei Formen des Güterstandes. Da wären der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft und die Wahlgüterstände. Zu diesen gehören die „Gütergemeinschaft“ und die „Gütertrennung“.  Allerdings treten diese beiden nur in Kraft, wenn sie vorher in einem Ehevertrag verankert wurden.

Die Gütertrennung ist in §1414 BGB geregelt und besagt, dass Eheleute in Ihrem Ehevertrag die gesetzliche Zugewinngemeinschaft streichen können und damit automatisch Gütertrennung gilt. Damit fallen die Vermögensbestände nicht in einen Topf, egal ob die Güter vor oder in der Ehe erworben wurden. Jeder Partner verfügt über sein eigenes Vermögen. Aus vermögensrechtlicher Sicht bleiben sie also unverheiratet.

Gütertrennung erleichtert Scheidungsabwicklung

Kommt es dann zu einer Scheidung, erleichtert die Gütertrennung die Abwicklung erheblich. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle der Scheidung der Vermögenszuwachs nach der Heirat ausgeglichen – beide Eheleute erhalten gleich viel. Bei der Gütertrennung wird dagegen nur über das Vermögen verhandelt, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist.

Zum Vermögen zählt nicht nur Geld: Immobilien wie ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung sowie die gemeinschaftlich angeschafften Möbel oder das Familienauto gelten als gemeinsames Gebrauchsvermögen.

Über all das muss man sich bei einer Gütertrennung keine Sorgen machen. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Partners. So können Streitigkeiten um Eigentümer im Falle einer Scheidung oder Trennung vermieden werden.

Wurde allerdings eine Immobilie während der Ehe gemeinschaftlich gekauft, dann ist diese von der Gütertrennung ausgeschlossen. Im Falle einer Scheidung muss dieses Gebrauchsvermögen aufgeteilt werden.

Im Idealfall ist Immobilienaufteilung im Ehevertrag festgehalten

Im Idealfall wurde bereits in einem Ehevertrag festgehalten, was im Falle einer Scheidung mit der gemeinsam angeschafften Immobilie geschehen soll und wer die eventuell noch bestehende Hypothek abzahlen soll. Übrigens kann das auch schon im Vertrag festgehalten werden, wenn noch kein Immobilienkauf in Planung ist. Die Gütertrennung an sich, kann auch nach der Eheschließung noch vereinbart werden. Wie Sie im Falle einer Scheidung mit Ihrer Immobilie weiter verfahren können, erklärt Ihnen ein erfahrener Profi-Makler.

Sie leben in Scheidung und wissen nicht was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen oder wieviel sie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern! 

 

Nicht fündig geworden:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1414.html

https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe)

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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So kalkulieren Sie Ihren Immobilienkauf richtig

Viele Menschen stellen sich angesichts der steigenden Mietkosten die Fragen, ob sie nicht lieber auf die eigene Immobilie umsteigen sollten. Wenn die monatliche Rate für die Immobilie nicht höher ist als die Miete, warum nicht? Damit dieses Vorhaben nicht im finanziellen Ruin endet, gibt es ein paar Dinge, die man beachten sollte.

Bevor Sie sich überhaupt auf die Suche nach einer Immobilie machen, sollten Sie vorher Ihr Budget genau berechnen. Listen Sie alle Einnahmen und Ausgaben auf. Danach ziehen Sie alle Fixkosten und die Pauschale für die Verpflegung ab. Anstelle der bisherigen Mieten fügen Sie die zukünftigen Tilgungszahlungen bei der Bank und die zukünftigen Nebenkosen für die Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Strom hinzu. Weiterhin sollten Sie einen bestimmten Betrag pro Monat zur weiteren Verwendung zur Seite legen. Dieses Geld können Sie dann später für unvorhergesehene Reparaturen verwenden.

Die maximal mögliche Kreditsumme beim Immobilienkauf

Mit dem Ergebnis kann man dann die maximal mögliche Kreditsumme berechnen. Dazu nehmen Sie Ihr maximales Budget und multiplizieren dies mit 12. Damit erhalten Sie die maximale Jahresbelastung. Teilen Sie dieses Ergebnis dann durch die Summe von Zins- und Tilgungssatz. Das ergibt dann die maximale Darlehenssumme. Natürlich müssen Sie auch das mitgebrachte Eigenkapital dabei berücksichtigen. Als Faustregel gilt, dass Sie 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital mitbringen sollten.

Jetzt kennen Sie Ihre mögliche Kreditsumme. Allerdings machen erst die Kaufnebenkosten den Kauf so richtig teuer. Zu dem Preis, den man im Exposé sieht, kommen nämlich noch Grunderwerbsteuer, Maklercourtage und die Notargebühren hinzu. Ein Profi-Makler klärt Sie vor dem Kauf ausführlich über die zusätzlichen Kosten auf.

Immobilienkauf bei niedrigem Zinssatz

Momentan ist der Zinssatz für Immobiliendarlehen sehr niedrig. Ein echtes Glück für Immobilienkäufer. Grundsätzlich gilt dabei: Je kürzer die Zinsbindungsfrist, desto günstiger der Zinssatz. Allerdings steigen mit einer kurzen Frist auch die Unsicherheiten. Was wenn der Zins wieder steigt? Eine Absicherung gegen einen unerwarteten Anstieg des Zinssatzes bieten langfristige Zinsbindungen. Allerdings bringen diese hohen Zinssätze mit sich.

Letztlich entscheidet der Käufer allein, welche finanzielle Verpflichtung er eingehen möchte. Allerdings sollte man dabei immer bedenken, dass ein schnelles Tilgen des Schuldenberges ratsam ist. Bei einer niedrig angesetzten Tilgungsrate ist zwar der Schuldenberg geringer, aber Sie brauchen womöglich 40 Jahre, bis sie schuldenfrei sind. Da es sich aber schuldenfrei schöner lebt, wäre es sinnvoll eine Tilgungsrate von zwei bis drei Prozent pro Jahr zu wählen, um den Schuldenberg schneller abtragen zu können.

Sie suchen nach einer passenden Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen dabei.

 

 

Nicht fündig geworden:

 

https://www.bundesbank.de/resource/blob/615022/1ad824a012e919f3729f69774cc6555d/mL/s510atgv-data.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgungsdarlehen

https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Weg mit dem Graffiti

Das Haus ist frisch verputzt und erstrahlt in neuem Glanz. Doch kaum eine Nacht später ist die schöne neue Fassade mit Graffiti wieder „verziert“ worden. Viele Immobilieneigentümer und Verwalter verzweifeln an den Schmierereien. Oft hilft dabei nur eine professionelle Hausreinigung mit chemischen Mischungen. Davon halten vielen Eigentümer nicht viel. Aber gibt es Alternativen?

Graffitis findet man vor allem in Gegenden, in denen sich Tag und Nacht eher weniger Menschen befinden. Geringer ist die Wahrscheinlichkeit, wenn diese Gegenden wenigstens gut beleuchtet sind. Also: Je heller die Umgebung, desto geringer die Verunreinigungen. Auch Lacke und Anti-Graffiti-Schutz-Farben können das besprayen der Wände erschweren, aber nicht verhindern. Allerdings verlieren Sprayer schnell das Interessen an Hauswänden, die regelmäßig gereinigt werden.

Chemische Graffitireinigung

Sollte die Spraydose aber nun doch einmal zugeschlagen haben, greifen viele Immobilieneigentümer schnell zur chemischen Reinigung. Diese wird vor allem bei glatten, saugenden und nicht saugenden Untergründen eingesetzt. Bei der chemischen Graffitientfernung wird mit Hilfe eines speziellen Lösungsmittelgemisches das Bindemittel des Graffitis angelöst.

Dieses quillt dann an und kann hinterher ganz leicht mit Hilfe von Heißwasser-Hochdruck von der Fassade abgewaschen werden. Je nach Umweltauflagen muss das Wasser dann aufgefangen und gereinigt, bzw. von einem speziellen Unternehmen entsorgt werden. Da dies teuer und aufwendig ist, fragen sich viele Eigentümer natürlich zurecht, ob eine Entfernung von Graffitis auch ohne den Einsatz von Chemie möglich ist.

Chemielose Graffitireinigung

Mittlerweile gibt es neuartige Verfahren, welche bei der chemielosen Reinigung verwendet werden können. Durch ein Unterdruckverfahren werden dabei verschiedene Granulate aus einer Düse auf die verschmutzte Stelle geblasen. Das geschieht mit einer Geschwindigkeit von 400 km/h. Dadurch wird die Verunreinigung von der eigentlichen Oberfläche abgeplatzt.

Die dabei freiwerdenden Partikel werden gleichzeitig abgesaugt und die Umgebung damit nicht verunreinigt. Dabei geht dieses System sehr sanft vor. Hier mal ein Vergleich: Das System ist derart sanft, dass man sogar Druckerfarbe von einem Prospekt wegblasen kann, ohne dass das Papier beschädigt wird.

Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Oberfläche nicht beschädigt oder abgetragen wird. Gleichzeitig wird die Farbe dabei nicht gelöst, sondern abgeplatzt. So werden Umweltverschmutzungen vermieden.  Eine Nachbehandlung des Untergrundes ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig.

Eine schnelle Entfernung de Verschmutzung führt mittelfristig dazu, dass Sprayer das Interesse an diesen Flächen verlieren und sie nicht mehr nutzen. Eine Graffitireinigung schreckt also nicht nur die Sprayer ab, sondern steigert auch den Wert der Immobilie.

Sie möchten wissen, wie sehr Graffiti den Wert Ihrer Immobilie mindert, oder ob es sich lohnt, Graffiti vor dem Verkauf zu entfernen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Graffiti

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/04_Graffiti/Graffiti_node.html

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti/#c17490

 

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Fördermöglichkeiten für den Heizungsaustausch

Effizientere Heizungen senken die Nebenkosten und entlasten die Umwelt. Damit möglichst viele Hausbesitzer davon profitieren, halten viele staatliche Einrichtungen Möglichkeiten zur Förderung bereit. Aber profitieren alle davon?

Generell gibt es die Fördermittel für den Austausch und die Optimierung einer Heizungsanlage. Die staatliche Förderung erfolgt dabei über die KFW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag auf Förderung sollte immer vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden und erfolgt über Zuschüsse oder Kredite. Entscheidend für die Höhe der Fördermittel sind dabei der Gebäudetyp, sowie der Umfang der Maßnahme.

Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien

Während die KfW vor allem Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen fördert, unterstützt die BAFA ausschließlich den Umstieg auf erneuerbare Energien. Für die Besitzer einer Ölheizung ist dabei zu beachten, dass die KfW seit dem 01.01.2020 keine Förderung für Öl- oder Gas-Brennwertheizungen als Einzelmaßnahme oder als Heizungspaket anbietet. Dabei wird bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ein Wärmeerzeuger mit Öl auch nicht mehr berücksichtigt. Gasheizungen hingegen schon. Zur Berechnung für ein solches Gebäude können aber weiterhin auch nicht förderfähige Wärmeerzeuger wie eine Ölheizung hinzugezogen werden.

Darüber hinaus lässt sich eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien ergänzend zum BAFA-Förderprogramm finanzieren. Optimierungsmaßnahmen bei Heizungen für fossile und erneuerbare Energien, wie zum Beispiel der Austausch der Heizungspumpe sowie der Ersatz oder Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen werden ebenfalls gefördert.

Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme

Die Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme liegt seit Beginn des Marktanreizprogrammes vor allem bei der BAFA. Dabei übernimmt das Bundesamt prozentual einen Anteil der tatsächlichen förderfähigen Kosten für den Austausch und die Erweiterung der Heizungsanlage. Sollten Sie Ihre alte Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien tauschen, bekommen Sie zusätzlich zehn Prozent auf die gewährten Fördersätze. Damit erhöhen sich die Förderung für Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen auf 40 Prozent und für Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie hybride Systeme auf Basis erneuerbarer Energien sogar auf 45 Prozent.

Bei einer Biomasseanlage für den Neubau ist besonders darauf zu achten, dass entweder eine Brennwertnutzung oder eine sekundäre Partikelabscheidung vorhanden ist – in Form eines Abgaswärmetauschers, eins elektrostatischen Partikelabscheiders, eines filternden Abscheiders oder Abscheiders als Abgaswäscher.

Vor allem wenn die Heizung über 15 Jahre alt ist, lohnt sich auf jeden Fall weit im Voraus über den Austausch oder die Optimierung der alten Heizung nachzudenken. Wägen Sie ab, welche Heizung wirklich zu Ihnen und Ihrem Heizverhalten passt. Sollten die Förderungsangebote der KfW oder der BAFA nicht zu Ihrem aktuellen Heizsystem passen, so bieten auch die Bundesländer und kommunen Förderungen an.

Möchten Sie wissen, ob sich die Optimierung Ihrer Heizungsanlage vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

www.kfw.de/inlandsfoerderung

www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung

 

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Foto: © he gong/unsplash.com

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Lebenslanges Wohnrecht?

Wer das Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, profitiert von vielen Vorteilen. Zwar entfällt dabei die Miete, allerdings gibt es aber auch Einschränkungen, wenn es um die Gestaltung des Wohnraumes geht.

Angesichts der steigenden Mietpreise und des steigenden Wohnraummangels, überlegen gerade viele Senioren, wie sie sich ihren Wohnraum absichern können. Oft ist dann das lebenslange Wohnrecht die passende Alternative.

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet dann, dass eine Partei ein Haus oder Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf. Dabei ist das Wohnrecht fest an eine Immobilie gebunden. Sollte die dann einmal verkauft oder versteigert werden, dürfen die Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht dennoch in der Immobilie wohnen bleiben. Zwar müssen die Wohnberechtigten in diesem Fall dann keine Miete zahlen, kommen aber für ihre Nebenkosten selber auf. Auch für die Instandhaltung des eigenen Wohnraumes ist der Wohnberechtigte zuständig. Dies gilt aber nur für kleine Maßnahmen. Bei größeren Umbauten muss der Eigentümer der Immobilie miteinbezogen werden.

Lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen

Wer das Glück haben sollte durch Verwandte vom lebenslangen Wohnrecht zu profitieren, sollte unter allen Umständen dafür sorgen, dass dieses auch unanfechtbar bleibt. Um sicherzustellen, dass sich ein Wohnrechtsinhaber jederzeit auf sein Wohnrecht berufen kann, ist es unerlässlich, dies im Grundbuch festhalten zu lassen. Ein lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintragung, lässt sich im Zweifel nämlich wieder anfechten oder aufheben. Dies ist besonders wichtig, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Wenn das Wohnrecht ins Grundbuch aufgenommen wurde, kann bei einem Verkauf der Immobilie der neue Eigentümer dem Wohnrechtinhaber ohne dessen Zustimmung nicht das Wohnrecht entziehen oder ihm kündigen.

Wer kein Wohnrecht besitzt, sollte sich überlegen eine eigene Immobilie zu kaufen. Entweder um selbst darin zu wohnen oder sie als Geldanlage für sich selbst oder seine Kinder zu erwerben. Nicht nur kann man dann selbst über die Gestaltung des Wohnraumes entscheiden, sondern man kann sie später gewinnbringend verkaufen, oder auch eventuell vererben. Gerade die letzte Möglichkeit lässt sich wunderbar mit dem lebenslangen Wohnrecht kombinieren.

Nießbrauchrecht statt Lebenslanges Wohnrecht

Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel die Eltern pflegebedürftig werden und in ein Heim ziehen müssen. In diesem Fall können sie von ihrem lebenslangen Wohnrecht nicht mehr profitieren. In diesem Fall wäre es besser ein Nießbrauchrecht einzuräumen. Dies bedeutet, dass man zum Beispiel die Immobilie vermietet und von den Mieteinnahmen das Pflegeheim finanziert.

Ebenfalls sinnvoll ist es, ein Rückforderungsrecht einzuräumen. Im Falle einer Insolvenz der Kinder, kann man so seine Immobilie vor der Vollstreckung schützen, indem es zurück auf die Eltern überschrieben wird. Andernfalls sind sowohl das Haus als auch das Wohnrecht weg.

Möchten Sie wissen, wie sich ein Wohnrecht für Ihre Immobilie auf den Verkaufspreis auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht gefunden, was Sie suchen? Dann lesen Sie hier:

Lebenslanges Wohnrecht

 

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Foto: © wavebreakmedia/Depositphotos.com

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Keine kahlen Wände mehr – mit virtueller Möblierung

Bilder sagen mehr als Worte – auch wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Deshalb sind professionelle Fotos besonders wichtig. Doch nicht nur mit Licht und Winkel kann man gute Fotos zaubern, auch das virtuelle Möblieren hilft dabei, für die eigene Immobilie die passende Zielgruppe zu erreichen – sowohl online als auch im Exposé.

Bei der Onlinesuche nach der Traumimmobilie, spielen Fotos eine entscheidende Rolle. Die qualitativ hochwertigen Fotos vermitteln einen besseren Eindruck als Bilder, die mit dem Handy gemacht wurden. Dieser Unterscheid spiegelt sich ebenfalls in der Anzahl der Kaufinteressenten wider. Ein Exposé mit professionellen Bildern wird häufiger angeklickt als eines mit Smartphone Bildern. Inserate mit hochwertigen Fotos wirken einladender. Gute Immobilienfotos wecken Emotionen und führen öfters dazu, dass Immobilien sich schneller und zu einem besseren Preis verkaufen.

Mit virtueller Möblierung leere Räume füllen

Bei leeren Räumen fällt es Käufern oft schwer, ein Wohngefühl zu entwickeln. In dem Fall gibt es die Möglichkeit des virtuellen Möblierens. Zunächst werden professionelle Fotos des Raumes geschossen, in welche man dann mit Hilfe von Software Möbelstücke einfügt. Der Interessent bekommt somit ein Gefühl für die Größe des Raumes. Finden Kaufinteressenten ein Haus oder eine Wohnung attraktiv, dann nehmen sie in der Regel auch Kontakt auf. Es sind also zwei wichtige Punkte: Die Darstellung im Internet, die zur Kontaktaufnahme verhelfen soll und die Präsentation der Immobilie bei der Besichtigung. Es ist wichtig, dass die Räume auf keinen Fall leer sind oder schmutzig aussehen und dass eine positive Stimmung erzeugt wird. Zur Besichtigung können Verkäufer auf Home Staging zurückgreifen. Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei die richtige Lösung für Ihre Immobilie zu finden.

Immobilienfotos vom Profi

Denn Profi-Makler wissen: Ein gutes Foto braucht Zeit. Oft haben Verkäufer nicht viel Zeit und wenn die Mieter noch in der Wohnung sind, will man nicht lange stören. Allerdings sieht man häufig erst hinterher, dass etwas mit dem Foto nicht stimmt. Es ist entweder verschwommen, zu dunkel, zu hell oder es sind Gegenstände zu sehen, die nicht in das Bild passen. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um den jeweiligen Raum auf sich wirken zu lassen und die Atmosphäre richtig einfangen zu können. Auch die Lichtverhältnisse können sich im Nachhinein als ungünstig erweisen. Dies wirkt oft unprofessionell und der zusätzliche Zeitaufwand kann ärgerlich sein.

Der Sinn hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es, ein Wohngefühl zu vermitteln. Daher sollten Sie vor dem Fototermin alle persönlichen Gegenstände entfernen und stattdessen die Deko eher neutral halten. Achten Sie darauf Ihre Schreibtische und Regale zu entrümpeln. Weniger ist in diesem Falle mehr. Auch wenn Ihre Zimmer mit Möbeln vollgestellt sein sollten, lohnt es sich in diesem Fall den ein oder anderen Sessel aus dem Zimmer zu schieben.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © 3D-Agentur/Depositphotos.com

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