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Warum Dachwartung?

Wird das Dach nicht regelmäßig gewartet, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz ausbleiben. Dabei ist das Dach ein stark beanspruchter Teil des Hauses, schließlich ist es kontinuierlich den unterschiedlichsten Wettereinflüssen ausgesetzt. Viel zu häufig vernachlässigen Eigentümer regelmäßige Inspektionen und Wartungen des Dachs. Oft hat das schwerwiegende Konsequenzen für Immobilienbesitzer.

Ganz egal wie fachgerecht ein Dach ursprünglich gebaut wurde, im Laufe der Jahre muss es regelmäßig gewartet werden. Denn auch qualitativ gute Dächer erleiden Schäden. Stürme können die Befestigung lockern. Eindringendes Wasser kann bei Hitze Fäulnis und Schimmel verursachen. Bei Frost kann es Dachteile regelrecht aufbrechen. Regelmäßige Wartungen können Eigentümern nicht nur viel Kummer, sondern auch hohe Kosten ersparen. Schäden, die erst durch vernachlässigte Wartungen entstehen, sind mit deutlich höherem finanziellem Aufwand zu beseitigen.

1993 hat der Bundesgerichtshof verbindlich ein Urteil gesprochen. Demnach sind Hauseigentümer verpflichtet ihre Dächer regelmäßig inspizieren und warten zu lassen. Dieses Urteil wurde hinsichtlich des Versicherungsschutzes getroffen. Versicherungen sind seitdem nicht mehr verpflichtet für die Beseitigung aller Schäden aufzukommen, die durch Stürme verursacht wurden. Die Versicherung kann bei mangelnder Inspektion und Wartung die Zahlung von Reparaturkosten selbst bei Sturmschäden verweigern. Dabei berufen sich die Versicherer gerade auf das 1993 erlassene Urteil des Bundegerichtshofs. Ebenso haftet die Versicherung auch nicht bei Schäden an Dritten, wenn zuvor nicht fachgerecht gewartet wurde. Die Urteile der Gerichte gelten selbst bei Windstärken über 8. Gerichte kommen immer wieder zu der Entscheidung, dass fachgerecht gebaute und gewartete Dächer auch unter Orkanböen keine großen Schäden erleiden.

Die Sichtung des Daches durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Diese Arbeit muss zwingend durch einen Fachmann vorgenommen werden. Zur Inspektion und Wartung gehören auch die Analyse über die Erfüllung der energetischen Anforderungen und die Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter.

Die regelmäßige Wartung des Daches führt auch dazu, dass eine Immobilie nicht an Wert einbüßt. Hauseigentümer sollten unbedingt Dachdecker-Innungsbetriebe mit Inspektion und Wartung beauftragen. Durch einen Wartungsvertrag sind Immobilienbesitzer auf der richtigen Seite. Denn so kann den Versicherungen gegenüber nachgewiesen werde, dass man der Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Das gilt auch für Schäden, die an Dritten zustande kommen. Auch hier hilft ein Wartungsvertrag. Denn Immobilieneigentümer haben Verpflichtungen, die mit ihrem Besitz einhergehen. So trifft sie die gesetzliche Sorgfaltspflicht, alle Gefahren zu beseitigen, die von ihrem Eigentum für andere ausgehen können.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Worauf Sie bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie achten sollten

Sie haben sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllt und möchten sich Ihr Zuhause so lange wie möglich schön erhalten? Vielleicht haben Sie Ihre Immobilie auch als Altersvorsorge eingeplant? Umso wichtiger ist es, dass Sie sich auch genügend mit der Instandhaltung ihrer Immobilie auseinandersetzen. Denn dann können sie auch den Wert dieser länger erhalten.

Eine Instandhaltung dient nicht nur der Erhaltung des Wohnwertes. Gerade der Verkehrswert der Immobilie kann nur erhalten werden, wenn fachgerechte Instandhaltungen erfolgen. Immobilieneigentümer sollten schon deshalb Instandhaltungsmaßnahmen durchführen lassen, damit ihr Eigentum über die Jahre keine Werteinbuße erfährt. Eine Immobilie ist mit den Jahren viel Verschleiß und Abnutzung ausgesetzt. Hauseigentümer sollten Schäden nicht ignorieren, sondern Reparaturen unmittelbar nach dem sie auffallen beseitigen. Die verspätete Ausbesserung von Schäden an der Immobilie führt in der Regel nur dazu, dass zukünftig nur mit noch höheren Kosten zu rechnen ist. Ein nicht beseitigter Riss in der Fassade beispielsweise kann mit der Zeit immer größer werden. Ebenso führt ein undichtes Dach auf Dauer zu Schimmelbildung und mangelnder Isolierung.

Inspektionen sollten in einem Zeitabstand von 2-3 Jahren regelmäßig durch die Eigentümer durchgeführt werden. Weiterhin sollten Eigentümer alle 5-10 Jahre einen Fachmann mit der Inspektion beauftragen. Dieser hat ein geschultes Auge für Schäden, die nicht offensichtlich sind. Die Technik einer Immobilie sollte noch häufiger inspiziert werden. Immobilieneigentümer sind im Vorteil, wenn sie regelmäßig Geld für Inspektionen und etwaige Reparaturen zur Seite legen. Da Schäden so oder so beseitigt werden müssen, lohnt es sich immer Rücklagen zu bilden. Die Rücklagen sollten ungefähr 7-12 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Die letztliche Summe richtet sich nach dem Baujahr der Immobilie. Bei einer älteren Immobilie sollte man mit höheren Instandhaltungskosten rechnen. Bei Neubauten kann mit geringeren Instandhaltungskosten gerechnet werden, da sie nur über einen kürzeren Zeitraum der Abnutzung ausgesetzt waren.

Hauseigentümer müssen nicht die ganze Summe der Instandhaltung ihres Zuhauses selbst tragen. Instandhaltungskosten können in der Steuererklärung berücksichtigt und ein Teil der Kosten für diese zurückerlangt werden. Denn in der Bundesrepublik gilt, dass Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen, von der Steuer abgesetzt werden können. Sie werden Erhaltungsaufwendungskosten genannt. Berücksichtigt werden 20 Prozent der Ausgaben, wobei die Höhe der zu berücksichtigenden Ausgaben bei 6000 Euro liegt. Die Steuerersparnisse können also 1.200 Euro im Jahr betragen. Für die Erstattung der Beträge werden aber nur die Arbeits- und Fahrtkosten berücksichtigt. Die Materialkosten sind nicht erstattungsfähig. Zu den steuerlich absetzbaren Maßnahmen zählen Badsanierungen, Heizungserneuerungen, die Installation energieeffizienter Anlagen, Wärmeschutzmaßnahmen sowie Fassadensanierungen.

Möchten Sie wissen, wie sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie
auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Versicherungen für Hauseigentümer – Das sollten Sie beachten

Die meisten Hauseigentümer haben viel Mühe und Fleiß investiert, um sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen. Dabei fragen sich viele Hauseigentümer auch, was sie tun können, um sich hinsichtlich der eigenen Immobilie abzusichern. Denn leider kann es zu ungewollten Schäden am liebgewonnenen Zuhause kommen. Diese Schäden zu beheben kann eine Aufgabe sein, die sich unter Umständen nicht jeder leisten kann.

Die Versicherung des eigenen Hauses ist mit regelmäßigen Kosten verbunden. Eine vernünftige Versicherung kann aber verhindern, dass Eigentümer durch die Schadensbeseitigung in noch größere finanzielle Probleme geraten. Es ist auf jeden Fall immer dann zu einer Versicherung zu raten, wenn man mit Sicherheit weiß, dass man die Kosten für Reparaturen und so weiter nicht aufbringen kann. Es bieten sich grundsätzlich drei Versicherungen für Hauseigentümer an.

Die Wohngebäudehaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer. Die Schäden, die sie abdeckt, sind solche, die durch Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser zustande kommen. Die Versicherung zahlt Wiederaufbau und Reparaturen. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn es nach einem starken Gewitter zu Schäden am Dach oder wenn es zu einem Wasserschaden nach einem Rohrbruch kommt. Die Wohngebäudehaftpflicht zahlt häufig gar nicht oder nur wenig, wenn es durch Fahrlässigkeit zu Schäden am Haus gekommen ist. Dabei können Schäden durch fahrlässiges Verhalten schneller eintreten, als manch einer erwartet. Eine vergessene Herdplatte oder eine nicht ausgepustete Kerze können schon zu einem folgenschweren Brand führen. Hausbesitzer sollten sich deswegen für ein Paket entscheiden, dass auch bei fahrlässigem Verhalten haftet. Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung auch um eine Versicherung gegen Elementarschäden erweitern. Das lohnt sich z.B. vor allem für Hauseigentümer, die in Regionen wohnen, wo es zu Überschwemmungen kommen kann.

Bei der Hausratversicherung muss berücksichtigt werden, welche Gegenstände sich im Haus befinden und welchen Wert sie haben. Hauseigentümer sollten berechnen, wie hoch die Kosten wären, wenn sie ihren Besitz neu anschaffen würden. Könnten Sie Möbel, Geräte oder andere Gegenstände problemlos neu erwerben, wenn Sie sie durch einen Brand oder durch einen Einbruch verlieren würden? Eine Hausratversicherung kann sich auch gerade dann auszahlen, wenn Hauseigentümer exklusive Möbel oder teure technische Geräte besitzen. Dabei deckt die Hausratversicherung Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch und Leitungswasser ab.

Schließlich kann ein Schadensfall nicht nur am Hauseigentum auftreten, sondern auch Dritte betreffen. Eine Immobilie verpflichtet die jeweiligen Besitzer. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass von ihrem Eigentum niemals eine Gefahr für andere und deren Eigentum ausgeht. Fällt der morsche Baum in Ihrem Garten in den des Nachbarn und verursacht dort Schäden, sind Sie in der Verpflichtung dafür aufzukommen. Sie haften ebenso für Passanten, die bei Glätte auf Ihrem nicht gestreuten Gehweg ausrutschen. Denn wenn diese sich eine Verletzung zuziehen, trifft Sie die Verantwortung dafür. Besitzen Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung, müssen sie keine Grundbesitzerhaftpflicht mehr abschließen. Denn die private Haftpflichtversicherung deckt bereits die Kosten, die an Dritten durch Sie entstehen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Immobilie mit großen Risiken verbunden ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

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Diese Neuerungen bringt das Klimapaket für Hauseigentümer

Das Klimapaket ist im November durch Bundestag und Bundesrat gegangen und wird in seinen wesentlichen Punkten bald umgesetzt werden. Das Ziel des Klimapakets besteht darin, den CO2-Ausstoß einzugrenzen. Auf diese Weise soll das Klima zukünftig geschont werden. Auch das Wohnen und das Bauen sollen durch die neuen Regelungen klimaschonender werden.

In Deutschland haben Gebäude einen hohen Beitrag am CO2-Austoß. Sie machen ganze 14 Prozent der Gesamtemission aus. Somit fallen 26 Prozent der gesamten Energie hierzulande auf Heizung und Warmwasser. Diese Werte sollen zukünftig reduziert werden. Das soll durch neue Regelungen zu Heizungen, Sanierungen und Energiepreisen ermöglicht werden. Der Anteil am gesamten CO2-Ausstoß durch den Gebäudesektor betrug 2017 noch 132 Tonnen. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Wert auf 70 Tonnen reduziert werden. Die ersten Veränderungen für die Bundesbürger sollen in diesem Jahr in Kraft treten.

Viele Sanierungsmaßnahmen sollen künftig durch Förderungen attraktiv gemacht werden. Dazu zählen der Austausch von alten Fenstern gegen Wärmeschutzfenster, aber auch die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Hauseigentümer sollen von Steuererleichterungen profitieren. Sie sollen für alle Steuerklassen gelten. Hauseigentümern soll über drei Jahre verteilt die Steuerschuld um 20 Prozent der Ausgaben für die Sanierung erlassen werden. Es soll auch eine Förderung durch die KfW möglich sein. Die bestehenden KfW-Förderprogrammen sollen um zehn Prozent erhöht werden.

Das Einbauen von Ölheizungen soll für Neubauten nicht mehr möglich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn für ein Gebäude grundsätzlich auch eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung durchführbar ist. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Für den Heizungsaustausch sollen Hauseigentümer bezuschusst werden. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, alte Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Anlagen zu ersetzen oder gleich erneuerbare Energie zu verwenden.  Eine Austauschprämie, die eine 40-prozentige Förderung beinhaltet, soll hier Anreize schaffen. Weiterhin sollen für den Heizungsaustausch Leasingprogramme gefördert werden. Das soll es auch für Haushalte mit geringem Einkommen ermöglichen, eine klimafreundlichere Variante zu wählen. Auch der Umstieg auf effiziente hybride Gasheizungen soll in den Fällen gefördert werden, wo kein Austausch auf erneuerbare Energien möglich ist. Hybride Gasheizungen nutzen anteilig erneuerbare Energien. Je nach Fall, lohnt es sich für Hausbesitzer auf klimafreundliche Heizquellen umzusteigen. Wird für die alte Ölheizung eine teure Reparatur fällig, wie ein neuer Tank oder ein Brenneraustausch, kann sich der Austausch finanziell rechnen.

Schließlich wird es zu einer Erhöhung der Heizöl- und Erdgaspreise kommen. Der Preisanstieg für Heizöl durch die CO2-Bepreisung wird 2030 rund 30 Prozent betragen. Für Erdgas wird der Preisanstieg 2030 bei 20 Prozent liegen. Es soll aber zu einer Senkung der Strompreiszulage für den Ausbau erneuerbarer Energien kommen. Hierdurch kann es in den Haushalten aber nur zu geringen Ersparnissen kommen. Weiterhin sind in Zukunft Energieberatungen für Wohngebäude vorgesehen. Das soll immer dann der Fall sein, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt. Dann ist eine Beratung obligatorisch. Die Kosten hierfür werden von den geplanten Förderungen getragen.

Sie wollen wissen, wie sich eine klimafreundliche Sanierung auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie auswirken könnte? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

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Was 2020 auf Immobilienbesitzer zu kommt

Im neuen Jahr werden einige neue Gesetze für Immobilieneigentümer in Kraft treten. Dazu gehören die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung, die neue Regelung zur Verteilung der Maklerprovision, die Einführung des Mietendeckels, die Grundsteuerreform sowie die Wohngeldreform. Wir erklären Ihnen, was die Neuerungen im Detail bedeuten.

Kosten für einzelne energetische Sanierungen können Immobilieneigentümer ab 2020 steuerlich absetzen. Diese Neuerung hat die Bundesregierung in ihrem Klimapaket im November 2019 beschlossen. Die Immobilie, an der energetische Sanierungen vorgenommen werden, muss mindestens zehn Jahre alt sein. Eine weitere Bedingung ist, dass die Immobilie auch vom Immobilieneigentümer selbst bewohnt werden muss. Werden Sanierungen vorgenommen, lassen sich 20 Prozent der Kosten absetzen. Die Absetzung erfolgt während einer Zeitspanne von drei Jahren. Insgesamt können pro Haushalt rund 40.000 Euro eingespart werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen sowie die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden. Immobilieneigentümer können sich aber auch alternativ für eine Förderung durch die KfW entscheiden.

Haushalte mit geringem Einkommen werden 2020 von der Wohngeldreform profitieren. Diesen Haushalten wird im neuen Jahr mehr Wohngeld zustehen. Für Immobilieneigentümer steht das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses zur Verfügung.

Weiterhin wird es im neuen Jahr zu einer Neuregelung über die Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstückbesitzern kommen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt zukünftig in Abhängigkeit vom Bodenwert und dem Mietpreis. Rund 36 Millionen Grundstücke müssen hierfür neu bewertet werden. Nach der Erwartung von Experten wird die Steuerlast für viele Immobilieneigentümer steigen.

In Berlin wird es 2020 die Umsetzung des Mietendeckels geben. Er gilt für alle Immobilien, die vor 2014 erbaut wurden. Vermietern solcher Immobilien ist es für fünf Jahre nicht mehr möglich die Mieten anzuheben. Zusätzlich soll es Mietobergrenzen geben. Diese richten sich nach Ausstattung und Baujahr der Immobilie. Wird die Obergrenze bereits jetzt um mehr als 20 Prozent überschritten, muss die Miete im kommenden Jahr vom Vermieter gesenkt werden.

Schließlich wird es 2020 zu einem Gesetz über die einheitliche Regelung der Maklerprovision kommen. Dieses soll verbindlich festlegen, welchen Anteil an der Maklerprovision der Verkäufer und welchen Anteil der Käufer zukünftig trägt. Gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Regelungen. Die Maklerprovision wird derzeit von Region zu Region anders gehandhabt. Während sich in München Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen, wird sie in Berlin noch vom Käufer übernommen. Gerade Käufer sollen von der neuen Regelung profitieren. Denn bislang sind sie es überwiegend, die die Maklerprovision übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Makler vom Verkäufer bestellt wurde. Ab 2020 ist gesetzlich vorgegeben, dass Käufer bundesweit nur noch 50 Prozent der Maklergebühren zahlen.         

Sie möchten wissen, wie sich die Änderungen in 2020 auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

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Richtig heizen im Winter

Oft ist manch einer nach der Jahresabrechnung für die Heizkosten erstaunt, wie hoch sie doch wieder ausgefallen sind. Es sind immerhin ganze 70 Prozent des Energieverbrauchs im Haushalt, die durch das Heizen verursacht werden. Wir verraten Ihnen, wie Sie mit ein paar einfachen Tipps Ihre Heizkosten niedrig halten und dabei auch noch die Umwelt schonen können.      

Neben vielen eher unaufwändigen Maßnahmen gibt es auch Sanierungsmaßnahmen, durch die es gelingt, Heizkosten zu reduzieren. Ein Heizungskessel, der schon 15 Jahre und älter ist, wird mit Sicherheit höhere Heizkosten verursachen als ein neuwertiger. Das liegt daran, dass alte Heizungskessel eine überholte Technik haben und der Verbrauch viel stärker ist als mit neuer Technik möglich wäre. Es können Ersparnisse bis zu 30 Prozent mit neuer Technik erzielt werden. Modernisierungen an Fenstern und Türen können ebenso dazu verhelfen, Heizungskosten einzusparen. Mit der Zeit kommt es immer mehr zu Versprödungen an Fenstern und Türen. Das führt dazu, dass Außenluft unkontrolliert einströmt. Alte Dichtungen sollten deswegen unbedingt durch neue ausgetauscht werden. Ebenso ist eine Isolierung des unbeheizten Dachbodens sehr hilfreich. Ein beheizter Raum kann seine Wärme nämlich an einen oberen Raum verlieren, der niemals beheizt wird. Das gleiche gilt für unbeheizte Kellerräume. Um dem Wärmeverlust an den Keller zu verhindern, sollte man Dämmplatten an die Kellerdecke anbringen.

Auch intelligente Thermostate sind eine gute Lösung, um Heizkosten zu reduzieren. Thermostate führen zu einer Regelung des Heizwasserdurchsatzes. Ist die Außentemperatur kalt, wird mehr Wasser durchgelassen. So wird mehr Wärme in die Räume eingebracht. Smarte Thermostate bieten die Möglichkeit, einzustellen, welche Temperatur zu welcher Tageszeit vorherrschen soll. So kann eingestellt werden, dass es morgens im Bad schon warm ist, während es in den Abendstunden zur Energieeinsparung kommen kann. Man kann Thermostate auch durch eine App bedienen. Es gibt sogar schon Thermostate, die den Wetterbericht einbeziehen, um die richtige Planung der Temperatur vorzunehmen.

Heizkörper sollten niemals verdeckt sein und Rollläden sollten nachts heruntergefahren werden. Ausgefahrene Rollläden in der Nacht verhindern, dass die am Tag beheizten Räume ihre Wärme in der Nacht verlieren. Auch das permanente Kippen der Fenster führt zu unnötigem Wärmeverlust. Regelmäßig stoßlüften ist dagegen besser.

Richtig heizen bedeutet aber auch vor allem bewusst zu heizen. Dass kann in manchen Fällen auch bedeuten, dass man nicht überheizt. Verbraucher sollten sich fragen, ob ihre Räume im Winter tatsächlich 25 Grad betragen müssen. 20 Grad sind eher die optimale Raumtemperatur. Um einen guten Schlaf zu ermöglichen, sollten es im Schlafzimmer sogar nur 17 bis 18 Grad sein. Bei dem bewussten Heizen geht es keineswegs darum im eigenen Zuhause zu frieren. Sehr oft jedoch führt gerade das übermäßige Heizen dazu, dass man friert. Der Körper passt sich nämlich den hohen Temperaturen an und so fällt einem nicht auf, dass die Räume überheizt worden sind.

Schließlich sind das richtige Heizen und Lüften auch wichtig, um Schimmelbildung im Haus vorzubeugen. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Nie zu heizen oder nie zu lüften, kann wenn sich Schimmel bildet, noch viel höhere Kosten verursachen.

Möchten Sie wissen, ob sich die energetische Sanierung oder der Austausch Ihrer Heizungsanlage vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gern.

 

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Sie haben keine Geschenke von uns bekommen, aber dafür…

… sind wir das ganze Jahr über für Sie da.

…  sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, egal ob Sie Immobilienverkäufer oder -käufer sind.

… unterstützen und beraten wir Sie während aller Abschnitte des Immobiliengeschäfts.

… helfen wir Ihnen alle Verkaufs- oder Kaufunterlagen beisammen zu bekommen.

… können wir aufgrund unserer Marktkenntnis den richtigen Preis für Ihre Immobilie ermitteln.

… erstellen wir ihnen ein aussagekräftiges Exposé, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

… arbeiten wir mit professionellen Home Stagern und Fotografen zusammen, damit wir Ihre Immobilie optimal für Kaufinteressenten präsentieren können.

… können Sie das Inserieren Ihrer Immobilie ganz uns überlassen und sich sicher sein, dass wir alle Anfragen beantworten.

… gehen wir diskret mit dem Anlass für Ihren Umzug um.

… können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle Besichtigungstermine selbst vereinbaren und sie nach bestem Wissen durchführen.

… können Sie der Kaufverhandlung mit Vertrauen entgegensehen, weil es jemanden gibt, der für beide Parteien fair handelt.

… kommt es zu einem ordentlich ausgearbeiteten Kaufvertrag.

… können wir Sie zum Notartermin begleiten.

… können Sie uns auch nach dem Verkauf oder Kauf weiterhin kontaktieren.

… stellen wir Ihnen in unserem Blog regelmäßig hilfreiche Informationen rund um Immobilien bereit.

… gehen wir auch auf andere Wünsche ein, die Sie haben.

… wünschen wir Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

… bedanken wir uns, dass Sie uns in diesem Jahr Ihr Vertrauen entgegengebracht haben.

Auch im kommenden Jahr werden wir wieder alles tun, um weiterhin der verlässliche Partner an Ihrer Seite zu sein! Wir wünschen Ihne Frohe Weihnachten und einen guten Start in das Jahr 2020!

 

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Weihnachtsdeko – so geht’s!

Die Weihnachtszeit hat begonnen und Sie haben sich zuhause eine stimmungsvolle Atmosphäre mit allem Drum und Dran erschaffen? Viele Hausbesitzer möchten auch für weihnachtliche Dekoration im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse sorgen. Wirkliche Weihnachtsliebhaber wollen sowohl drinnen als auch draußen schmücken. Dabei sollten Sie immer eines bedenken: Weihnachtsdeko muss auch sicher sein und darf nicht nur gut aussehen.

Wenn Sie Weihnachtsdekoration außerhalb Ihrer vier Wände anbringen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie neben Ihnen selbst auch von Ihren Nachbarn wahrgenommen wird. Es ist immer ratsam mit den eigenen Nachbarn ein offenes Gespräch darüber zu führen, ob Ihre Dekoration eine Störung für sie darstellt. Es gilt aber in jedem Fall einige grundlegende Regeln zu beachten. Bei leuchtender oder blinkender Außendekoration kann es dazu kommen, dass Licht in das Schlafzimmer Ihrer Nachbarn fällt. Fühlen sich Nachbarn dadurch gestört, müssen Sie darauf Rücksicht nehmen. Ebenso sieht es mit Weihnachtmusik aus. Sowohl Musik als auch störende Beleuchtungen müssen während der Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet sein.

Unerlässlich ist die sichere Befestigung von Weihnachtsdekoration. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie elektrisch ist oder nicht. Insbesondere in der Winterzeit kommt es zu dem ein oder anderen stürmischen Tag. Sowohl Ihre Nachbarn als Sie selbst könnten durch herumfliegende Dekorationsgegenstände großen Schaden davontragen.

Gerade im Winter gibt es extreme Wetterphänomene wie Regen, Schnee und Hagel. Ihre Weihnachtsdekoration sollte diesen standhalten können, wenn sie elektrisch ist. Bei Dekoration, die mit Strom funktioniert, müssen unbedingt geprüfte Artikel verwendet werden. Elektronische Dekoration, die Sie außen anbringen wollen, sollten auch deutlich als für den Außenbereich tauglich gekennzeichnet sein. Beachten Sie immer die Hinweise auf der Verpackung, bevor Sie elektrische Weihnachtsdekoration in den Außenbereich Ihres Hauses stellen. Die Dekoration muss in diesem Fall wasser- und kälteresistent sein. Kommt es zu einem Stromunfall, können sowohl Schäden an Ihrem Haus als auch an Personen entstehen. Darüber hinaus muss bei Dekorationselementen, die auf dem Boden liegen, beachtet werden, ob sie trittfest sind. Auf diese Weise haben Sie länger etwas von Ihrer Deko und keiner tut sich etwas.

Bei der Neuanschaffung von Weihnachtsdekoration für den Außenbereich ist es immer besser auf LED Technik zurückzugreifen. LED Technik besitzt einige Vorteile gegenüber gewöhnlichen Glühbirnen oder Energiesparlampen. Weiterhin haben Energiesparlampen giftige Inhaltsstoffe wie Quecksilber. Für LED Technik gilt das nicht. Auch der geringere Energieverbrauch sollte ein Anreiz sein, sich für LED zu entscheiden. Neben der intensiveren Leuchtkraft ist auch der Stromverbrauch bis zu sechsmal geringer.

Schließlich ist in Sachen Weihnachtsdeko in den letzten Jahren auch für den Außenbereich ein neuer Trend wahrzunehmen. Es wird mehr auf natürliche Materialien zurückgegriffen. Eigene Ideen kreativ und nachhaltig umzusetzen löst aufwendige Dekorationen ab. Dekobäume aus Holz oder Dekokugeln aus Rattan werden von vielen Dekorationsliebhabern genommen, um den Außenbereich festlich zu gestalten. Ebenso lassen sich mit Tannenzapfen- und Zweigen weihnachtliche Akzente setzen.

Sie suchen eine Immobilie, bei der Sie sich ausleben können?  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer neuen Immobilie und kümmern uns um den Verkauf Ihrer alten.

 

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Urlaub über Weihnachten: Das müssen Sie im Haus beachten!

Sie haben das kalte Wetter satt und wollen dem Winter entkommen? Oder Sie wollen die Weihnachtszeit lieber in einem schönen Schneegebiet verbringen? Manch einer entscheidet sich dafür die freien Tage über Weihnachten und Neujahr dazu zu nutzen, um in einen wohlverdienten Urlaub zu fahren. Aber was müssen Hauseigentümer eigentlich alles beachten, damit ihr Zuhause auch während ihrer Abwesenheit im besten Zustand bleibt?

Das Thema rund ums Haus, dem die meisten Reisenden ihre Aufmerksamkeit schicken, ist die Sicherheit. Wie schaffe ich es während meiner Abwesenheit Einbrecher von meinem Haus fernzuhalten? Sollte ich Nachbarn und Freunde um Hilfe bitten, damit mein Zuhause beschützt bleibt? Während der Ferienzeiten haben Einbrecher eine Art Hochsaison. Hieran werden Sie nichts ändern können und es sollte auch kein Grund sein zuhause zu bleiben. Mit ein paar Vorkehrungen wird es Ihnen gelingen sorglos in die Ferien zu fahren.

Zunächst sollten Sie darauf achten in sozialen Netzwerken Ihre Urlaubspläne nicht öffentlich zu posten, denn dann wissen auch Diebe Bescheid. Urlaubsbilder und Urlaubsgrüße sollten Sie so veröffentlichen, dass sie nur für Freunde sichtbar sind. Wenn Sie ein Zeitungsabonnement haben oder ansonsten viel Post bekommen, bitten Sie Ihren Nachbarn Ihren Briefkasten regelmäßig zu leeren. Ein überfüllter Briefkasten ist praktisch eine Einladung für potenzielle Einbrecher. Vermeiden Sie es auch Schilder mit Namen und Adresse am Koffer zu tragen. Flughäfen und Bahnhöfe sind für Diebe beliebte Orte, um zu spionieren.

Lassen sie keine Wertsachen offensichtlich im Haus herumliegen, sondern verstecken Sie sie so gut wie möglich. Am besten schreckt man Einbrecher ab, wenn das Haus bewohnt aussieht. Lassen sie Rollläden von einem Nachbarn regelmäßig auf und zu fahren, wenn Sie keine Zeitschaltuhr haben. Insbesondere Rollläden an Fenstern, die auf die Straße gehen, dürfen nicht ununterbrochen runtergefahren sein. Bitten Sie Ihre Nachbarn auch ab und an das Licht für ein paar Stunden anzuschalten. Oder nutzen Sie smarte Lampen, die Sie per App steuern können. Wenn es durchweg dunkel ist in Ihrem Haus, weiß jeder gleich, dass niemand da ist.

Um Strom zu sparen empfiehlt es sich während der Abwesenheit alle elektrischen Geräte, die nicht gebraucht werden, vom Netz zu nehmen. Gerade Geräte im Stand-by-Modus verbrauchen Strom, den Sie sich sparen können. In einem zweiwöchigen Urlaub können so rund 40 Euro gespart werden.

Damit sich kein Schimmel in der Spülmaschine bildet, lassen Sie sie am besten einen Spalt offen.  Um Frost und Schimmel im Zuhause vorzubeugen sollte die Heizung während des Winterurlaubs keineswegs ganz abgestellt werden. Wer glaubt hierdurch Geld sparen zu können, kann unter Umständen nach der Rückkehr mit noch höheren Kosten rechnen. Bitten Sie Freunde und Nachbarn Ihre Heizung ab und an aufzudrehen. Wichtig ist, dass auch ausreichend gelüftet wird. Denn zum richtigen Heizen gehört auch das richtige Lüften.

Wenn Sie alle Vorkehrungen an Ihrem Haus ordentlich und gewissenhaft durchgeführt haben, sollte Ihrem Winterurlaub auch nichts mehr im Wege stehen. Dann wird Ihre Rückkehr ebenso entspannt wie Ihre Ferienzeit sein.

Haben Sie eine Immobilie in einer schwierigen Lage? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gerne.

 

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Immobilienteilung: Bringt es Vorteile?

Die Teilung der Immobilie kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Die Kinder können das Haus verlassen haben und man hat plötzlich zu viel Platz. Oder man ist einfach nicht mehr fit genug, um die Treppen hinauf zu gelangen und lebt sowieso nur noch im Erdgeschoss. Wir erklären Ihnen, warum Sie über die Teilung Ihrer Immobilie nachdenken sollten und welche Vorteile sie mit sich bringt.

Eine Teilung der Immobilie bietet sich vor allem für Menschen an, die das Rentenalter erreicht haben. Wohnt ein älteres Ehepaar in einer Immobilie, die viel mehr Platz bietet als benötigt wird, kann das häufig als Ballast empfunden werden. Das Zuhause kann zwar altersgerecht umgebaut werden, aber überschüssiger Platz bleibt. Die Teilung der Immobilie kann hier unter Umständen die richtige Lösung sein. Es können neue Nutzungsmöglichkeiten entstehen und neue Mieter, vielleicht auch aus der eigenen Familie, könnten einziehen.

Gerade für ältere Menschen stellen die neuen Mieter eine Möglichkeit dar, noch einmal neue soziale Kontakte zu knüpfen und sich im Rentenalter nicht zu sehr zurückzuziehen. Diese Kontakte könnten dann vielleicht sogar unterstützend im Alltag mithelfen. Ein weiterer Vorteil ist die Steigerung des Sicherheitsgefühls, welches bei älteren Menschen häufig an Bedeutung gewinnt. Genauso vorteilhaft ist dieser Faktor für Alleinstehende und Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen wenig in ihrer Wohnung sind.

Die zusätzlichen Mieteinnahmen, die eine Immobilienteilung mit sich bringt, stellen einen weiteren Vorteil dar. Zudem können nicht nur die Kosten für das Haus geteilt werden, sondern auch die Arbeit, die täglich anfällt. Gerade für ältere Menschen, die schon etwas Betreuung brauchen, bietet es sich zum Beispiel an, gleich die eigenen Pflegekräfte in der neuen Wohnung leben zu lassen. Auf diese Weise kann ein Leben im Pflegeheim vermieden werden und ältere Menschen können so lange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen bleiben.

Für die Teilung einer Immobilie wird in jedem Fall eine Teilungserklärung benötigt. Die Teilungserklärung regelt, welche Flächen zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum zählen. Sie hält auch weiterhin die Rechte und Pflichten der verschiedenen Parteien fest. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen oder nicht. Eine Teilungserklärung ist auch dann notwendig, wenn das geteilte Objekt ausschließlich an andere vermietet wird. Sie legt fest, was der gemeinschaftlichen und was der privaten Nutzung angehört. Die Teilungserklärung muss sowohl vom Notar beglaubigt als auch ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Teilung einer Immobilie ist auch immer mit Kosten verbunden. Die Arbeit des Notars kann mit etwa 70 Euro veranschlagt werden. Hinzu kommen die Kosten für eine bauliche Veränderung. Kurzfristig kann mit der Immobilienteilung kein zusätzliches Einkommen erzielt werden. Auf längere Zeit ist das jedoch möglich. Sie sollten bevor Sie den Umbau planen immer einen Immobilienprofi hinzuziehen, der Sie dabei berät.

Schließlich sollten Sie bei der Teilung einer Immobilie darauf achten, dass die Wohnungen deutlich voneinander getrennt sind. Wichtig sind dabei eine gute Schallisolierung und ein sparsamer Umgang mit Sichtbeziehungen. Die Begegnung und Wahrnehmung der Bewohner sollten in der Weise stattfinden, dass sie sich nicht aufzwingen.

Möchten Sie wissen, ob für Sie eine Immobilienteilung sinnvoll ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.     

 

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