Coronavirus

Was kann ich während der Ausgangsbeschränkung zuhause tun

Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen.

Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Coronavirus und Vermieter

Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Wie beschäftige ich meine Kinder im Homeoffice

Im Homeoffice zu arbeiten ist nicht immer einfach. Nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für die Kinder. Was tun, wenn die Kleinen nicht zur Kita oder zur Schule gehen können? Wir haben einige Beispiele zusammengetragen wie Sie Ihre Kinder auch im Homeoffice beschäftigen können.

Zunächst ist es wichtig weiterhin einen strukturierten Tagesablauf beizubehalten. Legen Sie zum Beispiel feste Essenszeiten, Spielzeiten, Ruhezeiten und Zeiten zur Medienbenutzung fest. Feste Routinen sind vor allem für die Kinder wichtig die noch festen Strukturen brauchen, um sich sicher und geborgen zu fühlen.

Kindern altersgerecht die Situation erklären

Dass das Homeoffice auch Stress mit sich bringt ist unvermeidlich. Leider färbt sich dieser auch oft auf die Kinder ab. Daher ist es gerade jetzt wichtig Ruhe zu bewahren. Eine positive Grundeinstellung überträgt sich auch auf die Kleinsten und vermittelt ihnen Zuversicht und Sicherheit. Am Besten erklären Sie Ihren Kindern altersgerecht die aktuelle Situation, was passiert und beantworten Sie ihre Fragen.

Auch wenn unser Sozialleben derzeit etwas eingeschränkt wird, sollten Sie nicht auf Ihre sozialen Kontakte verzichten. Den Kindern wird es schwer fallen erst einmal auf Oma und Opa verzichten zu müssen. Aber wie wäre es zum Beispiel mal mit dem guten, alten Briefe schreiben?  Auch telefonieren oder Videoanrufe sind eine gute Alternative, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

Die Wohnung wird als Spielplatz allgemein unterschätzt. Weg von sämtlichen Medienangeboten können die Kinder das Wohnzimmer zum Indoor Spielplatz machen. Basteln, Malen, Picknicks, Höhlen aus Decken bauen, alles ist erlaubt, um der Langeweile den Kampf anzusagen und Ihren Kindern das Gefühl zu vermitteln, dass zu Hause bleiben nur halb so schlimm ist.

Neben der Spielzeit auch Lernzeit schaffen

Neben der Spielzeit ist es aber auch wichtig Lernzeit zu schaffen. Da die Notfallpläne vorsehen, dass Schulkinder von zu Hause lernen und Aufgaben ihrer Lehrer bekommen, muss diese Zeit auch eingehalten werden.  Das ist auch für Sie zum Vorteil, denn Sie können diese Zeit nutzen, um ruhig in Ihrem Homeoffice zu arbeiten.

Vergessen Sie bei all den Beschäftigungen aber nicht, dass auch Langeweile zum Leben gehört. Lassen Sie ruhig mal zu, dass sich Ihr Kind langweilt. Das fördert nämlich die Kreativität, da Langeweile das Hirn anregt. So können die Kinder ihr Potenzial besser entfalten, erfinderisch werden und aus sich selbst heraus für Unterhaltung sorgen.

Sie suchen nach einer passenden Immobilie? Wir sind aus dem Homeoffice für Sie da.  Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern! 

 

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Coronavirus – Was muss ich zu Hause und bei Besichtigungen berücksichtigen?

In Deutschland gibt es noch keine Ausgangssperre wie in Italien. Aus Vernunft sind bereits jetzt viele Menschen zu Hause geblieben. Was aber gilt es zu beachten bei unvermeidbaren Immobilienbesichtigungen, Besuch oder wenn Lieferungen kommen? So minimieren Sie das Risiko von Infektionen.

Auch wenn man zu Hause bleibt, kommt es zu Kontakt mit anderen Menschen. Ob es der Briefträger, der Paketdienst oder Freunde sind, die zu Besuch kommen oder ob es um eine dringende Immobilienbesichtigung geht zum Beispiel bei Notverkäufen, die sich wirklich nicht vermeiden lässt – mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko von Infektionen deutlich minimieren.

Das Coronavirus kann auch auf Oberflächen eine Zeit lang überdauern. Virologen halten das Risiko einer Infektion über Türgriffe oder Oberflächen zwar für gering, schließen aber nicht aus, dass eine Übertragung grundsätzlich möglich ist.

Es ist also ratsam, auch zu Hause die bekannten Hygiene-Regeln einzuhalten. Viren, die sich auf Oberflächen befinden wie Türklinken oder Geld, können mit Desinfektionsmitteln wirksam bekämpft werden. Allerdings sollte bei der Wahl des Mittels darauf geachtet werden, dass sich die Wirkung nicht nur auf Bakterien beschränkt, sondern auch auf Viren.

Wenn Sie – weil unvermeidlich – gerade den Verkauf einer Immobilie vorbereiten und Besichtigungen planen, ist also besondere Vorsicht geboten. Fragen Sie den Makler Ihres Vertrauens nach der Möglichkeit einer virtuellen Besichtigung, die einem Großteil der Interessenten bereits genügen wird, um festzustellen, ob die Immobilie für sie passt oder nicht.

Sollten Sie eine Besichtigung wirklich nicht vermeiden können, haben wir hier die wichtigsten Hygieneregeln für Sie noch einmal zusammengefasst.

Folgende Maßnahmen sind dagegen hilfreich:

  • Hände regelmäßig und mindestens 20 Sekunden mit Seife und bis zum Handgelenk waschen
  • In Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
  • Keine Hände schütteln
  • Ins Gesicht fassen vermeiden, denn hier sind die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase)
  • Gut lüften
  • Menschenansammlungen meiden

Atemmasken helfen nur in einem Fall: wenn man selbst Symptome hat. Dabei helfen allerdings Papiermundschutz, Mund-Nasen-Schutz oder eine N95-Maske aus dem Baumarkt kaum. Nur eine FFP3-Maske kann vor Viren-Tröpfchen schützen.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Immobilie jetzt verkaufen können? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.

 

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