Wie oft Mieterhöhung

Insgesamt darf ein Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb
von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB) – in Städten mit Wohnknappheit
sogar nur um 15%. Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits
ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.
Zu beachten sind für einen Vermieter die Jahressperrfrist sowie die Kappungsgrenze. Außerdem muss
die Mieterhöhung nachvollziehbar sein und es muss dem Mieter eine Überlegens Frist eingeräumt
werden.

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Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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