Vergößern-Verkleinern
Hilfe, meine Immobilie ist zu groß geworden!
Die Kinder sind aus dem Haus und die ehemaligen Kinderzimmer im Obergeschoss stehen leer. Eigentlich hatten Sie geplant, Gästezimmer aus den Kinderzimmern zu machen, aber so viele Gäste kommen dann auch wieder nicht. Häufig entscheiden sich Eigentümer in diesem Fall dafür, sich zu verkleinern. Die große Frage ist dann: vermieten oder verkaufen?
Jeder Eigentümer muss für sich selbst entscheiden, welche Option für ihn sinnvoller erscheint. Wollen Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen? Am besten lässt sich diese Entscheidung unter Zuhilfenahme eines professionellen Immobilienmaklers treffen. Er kennt die aktuelle Marktsituation und berücksichtigt bei seiner Empfehlung zudem die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer.
Immobilienerlös zur Altersvorsorge verwenden
Entscheiden Sie sich für den Verkauf, so kann der Verkaufserlös zum Beispiel für den Erwerb einer kleineren Immobilie genutzt werden, der Absicherung im Alter dienen oder sogar als vorzeitiges Erbe ausgeschüttet werden, um später Steuern zu sparen oder Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Durch die Vermietung Ihrer Immobilie können Sie ein regelmäßiges Einkommen erzielen – jedoch gehen damit auch einige Verpflichtungen einher. Zudem muss man sich den Zustand der Immobilie, eventuelle Instandhaltungskosten sowie die Marktsituation genau ansehen, damit die Mieteinnahmen am Ende nicht unter den nötigen Investitionen liegen.
Natürlich spielt auch der Wert der Immobilie eine entscheidende Rolle, wenn es um die Entscheidung für den Hausverkauf geht. Als Privatverkäufer sollte man sich bei der Bewertung stets einen Profi-Makler zur Unterstützung suchen, da man selbst oft emotional bewertet. Viele Erinnerungen an schöne Momente stecken in einer Immobilie. Diese verleiten dazu, einen viel zu hohen Preis anzusetzen. Doch um erfolgreich verkaufen zu können, müssen Sie den realistischen Marktwert Ihres Hauses kennen. An einer professionellen Wertermittlung führt daher kein Weg vorbei. Nur so können Sie auch bei Verkaufsverhandlungen wirklich stichhaltige Argumente vorbringen.
Den Verkaufszeitpunkt selber wählen
Neben der Lage und der Ausstattung der Immobilie kann auch der Verkaufszeitpunkt von großer Bedeutung sein, wenn es darum geht, den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Wer seine Immobilie verkauft, um sich zu verkleinern, hat meistens den enormen Vorteil, nicht unter Verkaufsdruck zu stehen. Sie können den Verkaufszeitpunkt also selbst bestimmen. Allerdings sollten Sie wissen, dass es keine allgemeingültige Regel dafür gibt, wann der optimale Verkaufszeitpunkt ist. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Wohnungsmärkte und Entwicklungen in den verschiedenen Regionen. Professionelle Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler kennen die Marktentwicklung und zeigen Eigentümern ihre Optionen auf. Hierbei betrachten sie unter anderem die wirtschaftlichen Faktoren, die Marktsituation, Fristen und steuerliche Aspekte und die persönliche Lage.
Sie möchten wissen, ob sich der Verkauf Ihrer Immobilie und der Umzug in eine kleinere lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Nicht fündig geworden:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/empty-nest-syndrom-wenn-die-kinder-ausziehen/25496980.html
https://www.idee-fuer-mich.de/mein-kind-zieht-aus-1715.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Achtung beim Umzug von der Wohnung ins Eigenheim!
Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen. Die Vorfreude auf das neue Eigenheim kann schnell getrübt werden, wenn die Kündigung und der Umzug nicht gut geplant werden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.
Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen. Der einfachste Weg aus dem Mietvertrag herauszukommen ist demnach einen Nachmieter zu finden. So einfach ist das aber nicht. Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig.
Ansonsten sind Vermieter nur im Ausnahmefall dazu verpflichtet, sich auf einen Nachmieter einzulassen. Dazu zählt, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt oder aber ein Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung notwendig ist. Eine schönere neue Immobilie dagegen ist kein rechtlich zwingender Grund.
Vor dem Umzug renovieren
Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.
Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug
Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.
Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.
Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mietkaution
https://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraummietrecht
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