Scheidungsimmobilie
Hausverkauf stemmen!
Ein Hausverkauf kann auch schnell zur Belastungsprobe werden! Unterlagen organisieren, professionelle
Fotos machen, Immobilienangebot online stellen, Fragen beantworten, Termine vereinbaren,
zig Interessenten durch das eigene Haus führen, negatives Feedback erhalten, Kaufpreis verhandeln,
Gutachtertermin, Notar finden, Hausübergabe…
Mit uns als versierte Immobilienmakler an Ihrer Seite können Sie sich getrost in Ruhe zurücklehnen.
Wir stemmen Ihren Hausverkauf für Sie. Mit allem, was dazu gehört.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Leidenschaft Immobilien
Unsere Passion sind Immobilien. Häuser und Wohnungen jeglicher Art lassen unser Herz seit vielen
Jahren höherschlagen. Jede Immobilienaufnahme, jede neue Vermarktung sind jeden Tag aufs Neue
etwas ganz Besonderes für uns. Doch was uns am meisten Freude macht, sind immer wieder die
Übergaben der Immobilien an die neuen Hausbesitzer, für die meist ein Traum wahr wird.
Denn nichts ist für uns schöner, als Menschen eine Freude zu machen und in glückliche Gesichter bei
der Hausübergabe zu blicken! Daher freuen wir uns auf alle künftigen Kunden, die sich auf unseren
Rat verlassen möchten. Gerne sind wir auch für Sie da.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Checkliste Hausverkauf
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, gehen Sie in jedem Fall gut vorbereitet in den Verkauf.
Spätestens dann, wenn die Käufer gefunden sind, benötigen diese aussagekräftige Unterlagen für
ihre Immobilienfinanzierung. Auch dienen die Unterlagen der Überprüfung Ihrer Angaben, denn
unter Umständen kann ein Käufer Sie noch nach dem Kauf in Regress nehmen, wenn falsche Angaben
gemacht wurden. An folgenden Unterlagen führt kein Weg dran vorbei:
- Bauunterlagen wie Grundrisse, Ansichten, Statik, Flächenberechnungen
- Gebäudeversicherung, Flurkarte, aktueller Grundbuchauszug
- Energieausweis (Gesetzespflicht)
- Personalausweise
- Eigentümerprotokolle, Wirtschaftsabrechnungen, Teilungserklärung (Eigentumswohnungen)
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Dinge parat haben oder beschaffen können, schalten Sie
gerne uns als versierte Immobilienmakler ein. Mit uns gehen Sie gut vorbereitet in den Immobilienverkauf.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Vorfälligkeitsentschädigung – was ist das?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt einer Bank, das bei einer außerplanmäßigen Rückführung
des Kredites vor Ablauf der Zinsfestschreibung berechnet wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung
fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Bei variabel vereinbarten Zinsen fällt diese
nicht an.
Im Internet gibt es viele Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, die Ihnen einen ersten Wert liefern, wie
hoch die Vorfälligkeit sein kann, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchten.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Gefragt – geantwortet
Sie sind Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter einer Immobilie und haben Fragen? Sie fragen,
wir antworten. Stellen Sie jetzt Ihre Frage in die Kommentare. Wir geben Ihnen schnellstmöglich
Feedback!
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Immobilie Verkaufsdauer
Wie lange dauert eine Verkaufsabwicklung? Das Wissen um die Verkaufszeit bringt Eigentümern Planungssicherheit
für die neue Immobilie. In aller Regel sollte ein Hausverkauf innerhalb von maximal
sechs Monaten inklusive Übergabe erledigt sein. Falls der Verkauf einer privaten Wohnimmobilie sich
länger hinzieht, läuft oft irgendetwas falsch. Die zwei häufigsten Gründe dafür sind:
- Die Immobilie wurde falsch bewertet und der Verkaufspreis liegt deutlich über dem Marktniveau.
- Die Immobilie wurde falsch (verkehrte Zielgruppe) oder einfach nur schlecht präsentiert.
Ein zu hoher Kaufpreis und eine falsche Präsentation können schnell ins Gegenteil umschlagen.
Käufer nehmen z.B. überteuerte Kaufpreise für Immobilien sehr wohl war. Die Konsequenz? Deutlich
weniger Nachfrage und eine sehr lange Verkaufszeit! Hinzu kommt, dass je länger eine Immobilie
am Markt angeboten wird, umso geringer wird der letztendliche Verkaufspreis für das Haus oder die
Wohnung ausfallen.
Planen Sie einen Hausverkauf? Dann lassen Sie das Profis erledigen – genau wie Ihre Steuererklärung.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Steuern beim Hausverkauf
Sie planen einen Haus- oder Wohnungsverkauf? Grundsätzlich sind Gewinne aus einem Hausverkauf
steuerpflichtig. Jedoch: Sofern Sie als Eigentümer die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst
bewohnt oder mindestens im Jahr des Verkaufs und den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren
selbst genutzt haben, fallen beim Verkauf keine Steuern an (§23 EStG).
Wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt oder bewohnt haben, so muss die Immobilie Ihnen
mindestens 10 Jahre gehören, damit Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Hier zählt das Datum aus
der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Richtig lüften
Richtig lüften heißt regelmäßig lüften, und zwar zwei bis vier Mal am Tag. In jeder Immobilie entsteht
durch die Nutzung Feuchtigkeit. Damit sich diese nicht als Tauwasser an den kältesten Stellen im
Raum absetzt, muss richtig gelüftet werden. Am besten ist hier die sogenannte Durchzugslüftung,
indem man auch die Türen und Fenster weiterer Räume öffnet. So wird die Luft besser ausgetauscht
und das Raumklima erheblich verbessert.
Da die Küche und Badezimmer die feuchtesten Räume in einer Immobilie sind, sollten diese ruhig
noch öfter gelüftet werden – vor allem nach dem Duschen. Stoßlüften ist die bessere Variante als
Dauerlüften mit gekipptem Fenster. Gerade im Winter kühlt durch das Dauerlüften die Wohnung
schnell aus und es wird Energie verschwendet. Über dem Fenster am sogenannten Sturz wird es beim
Dauerlüften besonders kühl und es bildet sich schnell Schimmel. Daher lieber fünf bis zehn Minuten
Stoßlüften!
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Krieg, Krisen, Inflation, Zinsanstieg – welchen Einfluss hat das auf den Wert meiner Immobilie?
Möchten Sie erfahren, welchen Marktwert Ihre Immobilie derzeit hat?
Eine erste Online-Bewertung ist über unsere Website möglich.
Wenn Sie es genauer möchten, führen wir auch gerne eine ausführliche Besichtigung mit anschließender Sachwertermittlung durch.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Das Trennungsjahr: Immobilie verkaufen oder nicht?
Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist bei einem Verkauf während des Trennungsjahres zu beachten? Und was bringt es den Eigentümern?
[trxcsc-tags]
Das Trennungsjahr ist für Paare, die sich scheiden lassen wollen, von großer Bedeutung. Denn dieses Jahr ist die Voraussetzung, um die Scheidung überhaupt vollziehen zu können. Erst dann wird die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Eine gemeinsame Immobilie kann dennoch bereits während des Trennungsjahres verkauft werden, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben möchte. Das geht aber nur, wenn sich beide Ehepartner wirklich sicher sind, dass es sie nicht wieder zusammenkommen werden.
Während des Trennungsjahres muss es eine getrennte Haushaltsführung geben. Das ist aber nicht immer finanziell machbar. Zudem kann keiner der beiden Ehepartner verlangen, dass der Andere auszieht.
Gründe für ein Verkauf während des Trennungsjahres
Das Trennungsjahr kann unter einem Dach verbracht werden. Das ist oft bei Immobilieneigentümern der Fall. Nur eben ohne gemeinsames Schlafzimmer und getrennte Nutzung der Küche.
Einfacher wäre es die Immobilie gemeinschaftlich zu verkaufen und den Erlös auf beide Noch-Ehepartner aufzuteilen. Nicht nur um Schwierigkeiten bei der getrennten Haushaltsführung zu umgehen, ist ein Verkauf eine gute Lösung. Sondern auch um den gemeinsam aufgenommenen Hauskredit schneller abbezahlen zu können.
Mit dem Verkaufserlös kann vor allem, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft, ein Darlehen oder Kredit schneller getilgt werden. Zudem läuft ein Verkauf unter weniger Zeitdruck ab. Die Suche nach einem Käufer kann entspannter angegangen werden. Aber Achtung: Streitigkeiten zwischen den Noch-Ehepartnern beeinflussen den geplanten Verkauf negativ.
Streitigkeiten während des Verkaufsprozesses
Ein zerstrittenes Paar, das sich auf den Verkauf der Immobilie geeinigt hat, sollte wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Oft lassen sich Streitigkeiten und Uneinigkeiten beim Verkauf nicht umgehen. Um das Vorhaben dennoch möglichst stressfrei und ohne Streitigkeiten zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi mit ins Boot zu holen. Dieser kann zwischen den zerstrittenen Parteien als Mediator fungieren und den Verkauf professionell bis zur Objektübergabe durchführen. Dieser hilft Paaren auch bei der Suche nach einem Rechtsexperten, falls Unterhaltsansprüche oder andere scheidungsrelevante Angelegenheiten rechtlich geregelt werden müssen.
Haben Sie eine Scheidungsimmobilie und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne!
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.finanztip.de/trennung/
https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html
https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com