Scheidung

Immobilie Verkaufsdauer

Wie lange dauert eine Verkaufsabwicklung? Das Wissen um die Verkaufszeit bringt Eigentümern Planungssicherheit
für die neue Immobilie. In aller Regel sollte ein Hausverkauf innerhalb von maximal
sechs Monaten inklusive Übergabe erledigt sein. Falls der Verkauf einer privaten Wohnimmobilie sich
länger hinzieht, läuft oft irgendetwas falsch. Die zwei häufigsten Gründe dafür sind:

  • Die Immobilie wurde falsch bewertet und der Verkaufspreis liegt deutlich über dem Marktniveau.
  • Die Immobilie wurde falsch (verkehrte Zielgruppe) oder einfach nur schlecht präsentiert.

Ein zu hoher Kaufpreis und eine falsche Präsentation können schnell ins Gegenteil umschlagen.
Käufer nehmen z.B. überteuerte Kaufpreise für Immobilien sehr wohl war. Die Konsequenz? Deutlich
weniger Nachfrage und eine sehr lange Verkaufszeit! Hinzu kommt, dass je länger eine Immobilie
am Markt angeboten wird, umso geringer wird der letztendliche Verkaufspreis für das Haus oder die
Wohnung ausfallen.
Planen Sie einen Hausverkauf? Dann lassen Sie das Profis erledigen – genau wie Ihre Steuererklärung.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Perfekt präsentieren

Hausverkauf? Dann sollten Sie Ihre Immobilie gut platzieren und perfekt in Szene setzen! Denn der
Verkauf einer Immobilie zum gewünschten Preis beginnt immer mit der optimalen Objektpräsentation.
Um eine Immobilie für Kaufinteressenten wirklich begehrenswert zu machen, muss sie optimal
dargestellt sein. Von der Anzeige über das Exposé bis zur Besichtigung zählen Hochwertigkeit.
Je weniger Makel ein Käufer an Ihrer Immobilie findet, umso geringer wird der Versuch der Kaufpreisverhandlung ausfallen. Räumen Sie daher Ihre Immobilie vor dem Verkauf auf und erledigen Sie
ggfs. noch kleinere Schönheitsreparaturen.
Als versierte Makler präsentieren wir Ihre Immobilie mit schönen Fotos, ansprechenden Grundrissen
und einem detaillierten Exposee. Sprechen Sie uns gerne auf Ihren Hausverkauf an.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Steuern beim Hausverkauf

Sie planen einen Haus- oder Wohnungsverkauf? Grundsätzlich sind Gewinne aus einem Hausverkauf
steuerpflichtig. Jedoch: Sofern Sie als Eigentümer die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst
bewohnt oder mindestens im Jahr des Verkaufs und den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren
selbst genutzt haben, fallen beim Verkauf keine Steuern an (§23 EStG).
Wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt oder bewohnt haben, so muss die Immobilie Ihnen
mindestens 10 Jahre gehören, damit Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Hier zählt das Datum aus
der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Krieg, Krisen, Inflation, Zinsanstieg – welchen Einfluss hat das auf den Wert meiner Immobilie?

Möchten Sie erfahren, welchen Marktwert Ihre Immobilie derzeit hat?

Eine erste Online-Bewertung ist über unsere Website möglich.

Wenn Sie es genauer möchten, führen wir auch gerne eine ausführliche Besichtigung mit anschließender Sachwertermittlung durch.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Immobilie in der Scheidung: Kennen Sie das Nestmodell?

Lassen sich Eltern scheiden, ist das meist am schlimmsten für die Kinder. Das sogenannte Nestmodell soll den Kindern die Scheidung und das Leben danach so weit wie möglich erleichtern. Dabei bleiben die Kinder in der gemeinsamen Immobilie wohnen und die Eltern wechseln sich dort wöchentlich ab. Für die Ex-Ehe-Partner bedeutet das jedoch, dass jeder eine zusätzliche Wohnung braucht.

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Zwar kommt das Nestmodell (aus dem Englischen von bird nesting) seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell. In den vergangenen Jahren wurde es jedoch für viele getrennte Paare immer attraktiver. Dabei entscheidet die individuelle und finanzielle Situation an, für wen sich dieses Modell eignet. Ein Profimakler berät Sie, ob dieses Modell für Sie die passende Lösung ist.

Was ist das Nestmodell?

Trotz Trennung der Eltern bleiben die Kinder in der vertrauten Umgebung wohnen. Die negativen Folgen für Kinder durch die Scheidung können so verringert werden. Den Kindern hilft das, die Auflösung der Familie besser zu überwinden. Dabei sollen sich „Nest“-Kinder in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. So werden Eigenschaften wie Widerstandsfähigkeit, Toleranz und Respekt gefördert. Die Eltern wohnen abwechselnd bei den Kindern.

Für die Kinder gut, für die Eltern oft nicht einfach

Dieses Wohnmodell bedeutet im Prinzip das Ende einer Beziehung, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Das ehemalige Paar ist zwar getrennt, muss aber weiterhin zusammen Entscheidungen treffen, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht.

Oft führt das bei finanziellen Fragen zu Streit. Wer bezahlt Strom, Internet, GEZ, Reparaturen oder neue Möbel? Zusätzlich benötigt jedes Elternteil eine eigene Wohnung. Die doppelte Haushaltungsführung, die Versorgung der Kinder plus die Kosten für die neue Wohnung müssen gestemmt werden. Ist noch der Kredit für die gemeinsame Immobilie abzuzahlen, stellt das eine zusätzliche Belastung dar.

Verkaufen oder behalten?

Auch wenn das Nestmodell in der Regel besser für die Kinder ist, kann die gemeinsame Immobilie oft nicht gehalten werden. Deshalb empfehlen Experten, sich auf der Suche nach der individuell besten Lösung für die Scheidungsimmobilie von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Qualitätsmakler sind durch ihre langjährige Erfahrung bestens mit den Problemen rund um die Scheidungsimmobilie vertraut. Sie beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und sind bestrebt, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine optimale Lösung zu finden.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Scheidung – Vermieten oder Verkaufen

Ehemalige Ehepaare, die eine Scheidung durchlaufen, haben viel zu regeln. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie zwischen den Ex-Partnern steht. Oft sind die Fronten so verhärtet, dass eine Einigung kaum möglich ist. Dennoch steht die dringende Frage im Raum, was mit der Immobilie passieren soll.

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Viele Wege führen zu einer Lösung. Doch nicht jede Lösung ist für ehemalige Paare, die sich scheiden lassen, optimal. Möchte man das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Eigentumswohnung behalten, gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten. Aber nicht immer macht das in der jeweiligen Situation Sinn. Dann stellt sich die Frage: verkaufen oder vermieten?

Sehen Sie in unserem Video, was bei der Vermietung der gemeinsamen Immobilie wichtig ist.

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Immobilie in der Scheidung – das sind Ihre Möglichkeiten

„Und was wird aus der Immobilie?“ – Diese Frage müssen sich viele Eigentümer in der Scheidung stellen, wenn sie eine gemeinsame Immobilie besitzen. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Doch welche die beste ist, kann von Fall zu Fall verschieden sein.

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Gehört eine Immobilie beiden ehemaligen Eheleuten, endet die gemeinsame Verantwortung nicht mit der Scheidung. Beide müssen für den Erhalt und die Finanzierung der Immobilie sorgen. Häufig geht das nicht gut. Oft droht eine Teilungsversteigerung. Da es hier jedoch häufig zu finanziellen Einbußen kommt, sollte sie vermieden werden. In der Regel ist es ratsamer, eine der folgenden Lösungen in Betracht zu ziehen.

Verkauf der Immobilie

Können sich die Ex-Partner nicht einigen, wer die Immobilie behält oder fehlen die finanziellen Mittel, um den Anderen auszuzahlen, ist der Verkauf oft die beste Lösung. Mit dem Verkaufserlös lässt sich nicht nur der Kredit tilgen, sondern in der Regel bleibt auch noch etwas Geld für den Neustart übrig. Zuvor sollte jedoch mit der Bank geklärt werden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Kredits anfällt. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob für den Verkauf Steuern gezahlt werden müssen. Bei selbstgenutzten Immobilien ist das in der Regel nicht der Fall. Vor dem Immobilienverkauf sollte zudem eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten durchgeführt werden.

Eigentumsübertragung an Ex-Ehepartner

Sind sich beide einig, wer die Immobilie behält, kann die Immobilienübertragung von einem Notar beurkundet werden. Derjenige, der die Immobilie übernimmt, zahlt den vereinbarten Preis an den Anderen. Auch hier ist es ratsam, zuvor eine professionelle Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Anschließend beantragt der Notar die Eigentumsänderung im Grundbuch. Vorher sollten allerdings Unterhalt und Zugewinnausgleich geklärt sein, sonst drohen finanzielle Nachteile für beide Seiten.

Der Übergebende nimmt eine hohe Summe ein, die ins Endvermögen einfließt. Der Übernehmende muss dagegen keine Miete zahlen, was sein verfügbares Einkommen erhöht, woraus eine höhere Unterhaltspflicht folgen kann. Für den Übergebenden ist ebenfalls wichtig, dass er aus der Haftung für den Immobilienkredit entlassen wird. Ohne schriftliche Zustimmung der Bank kann der Notarvertrag nicht beurkundet werden.

Realteilung

Eine andere Lösung, die jedoch eher selten durchgeführt wird, ist die Realteilung. Hierbei wird die Immobilie in zwei baulich voneinander getrennte Wohneinheiten umgebaut. Bedingung ist allerdings, dass die Immobilie für einen solchen Umbau geeignet ist. Nach dem Umbau wird sie gemäß der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufgeteilt. So können die Geschiedenen in der Immobilie jeweils in ihrer Einheit wohnen bleiben, diese verkaufen oder vermieten.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/

https://www.steuerberater-pressler.de/steuerliche-auswirkungen-bei-scheidung/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Video: Immobilie in der Scheidung – Was tun, wenn sie noch nicht abgezahlt ist?

In vielen Scheidungsfällen ist die gemeinsame Immobilie noch nicht abgezahlt. Das ist oft eine zusätzliche Schwierigkeit zu der Frage, was überhaupt mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll.

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In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie in diesem Fall achten müssen.

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Checkliste für den Immobilienverkauf in der Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung. Vieles muss in dieser Situation geregelt werden, zum Beispiel was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Wie kann eine Immobilie geteilt werden? Mit welchen Problemen muss gerechnet werden? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

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Für Ihre Scheidungsimmobilie haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten: a) Sie verkaufen die Immobilie, b) Sie behalten die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) Sie oder Ihr Partner erwerben die Immobilie, oder d) Sie übertragen die Immobilie als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder. Bei jeder dieser Möglichkeiten gibt es jedoch mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Um die Schulden zu tilgen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, ist ein Verkauf oft die beste Lösung.
  • Kleiner Nachteil: Bei der Rückzahlung eines Kredits vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen.
  • Gefahr: Können sich beide Partner nicht auf den Verkauf einigen, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt.

Vermietung

  • Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll.
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Vermietung muss sich weiter um die Immobilie gekümmert werden, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten.
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn durch die Mieteinnahmen der Immobilienkredit getilgt werden kann und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird.

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet.
  • Nachteil: Beide Partner haften weiterhin für die Rückzahlung der Kredite, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Das bedeutet: wird einer der Partner zahlungsunfähig, fordert die Bank die gesamte Restschuld vom anderen Partner.
  • Gefahr: Kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie, was in der Regel herbe finanzielle Einbußen bedeutet.

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der, der die Immobilie übernimmt, muss den Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen.
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/

https://www.steuerberater-pressler.de/steuerliche-auswirkungen-bei-scheidung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Professor25/Depositphotos.com

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Das Trennungsjahr: Immobilie verkaufen oder nicht?

Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist bei einem Verkauf während des Trennungsjahres zu beachten? Und was bringt es den Eigentümern?

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Das Trennungsjahr ist für Paare, die sich scheiden lassen wollen, von großer Bedeutung. Denn dieses Jahr ist die Voraussetzung, um die Scheidung überhaupt vollziehen zu können. Erst dann wird die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Eine gemeinsame Immobilie kann dennoch bereits während des Trennungsjahres verkauft werden, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben möchte. Das geht aber nur, wenn sich beide Ehepartner wirklich sicher sind, dass es sie nicht wieder zusammenkommen werden.

Während des Trennungsjahres muss es eine getrennte Haushaltsführung geben. Das ist aber nicht immer finanziell machbar. Zudem kann keiner der beiden Ehepartner verlangen, dass der Andere auszieht.

Gründe für ein Verkauf während des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr kann unter einem Dach verbracht werden. Das ist oft bei Immobilieneigentümern der Fall. Nur eben ohne gemeinsames Schlafzimmer und getrennte Nutzung der Küche.

Einfacher wäre es die Immobilie gemeinschaftlich zu verkaufen und den Erlös auf beide Noch-Ehepartner aufzuteilen. Nicht nur um Schwierigkeiten bei der getrennten Haushaltsführung zu umgehen, ist ein Verkauf eine gute Lösung. Sondern auch um den gemeinsam aufgenommenen Hauskredit schneller abbezahlen zu können.

Mit dem Verkaufserlös kann vor allem, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft, ein Darlehen oder Kredit schneller getilgt werden. Zudem läuft ein Verkauf unter weniger Zeitdruck ab. Die Suche nach einem Käufer kann entspannter angegangen werden. Aber Achtung: Streitigkeiten zwischen den Noch-Ehepartnern beeinflussen den geplanten Verkauf negativ.

Streitigkeiten während des Verkaufsprozesses

Ein zerstrittenes Paar, das sich auf den Verkauf der Immobilie geeinigt hat, sollte wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Oft lassen sich Streitigkeiten und Uneinigkeiten beim Verkauf nicht umgehen. Um das Vorhaben dennoch möglichst stressfrei und ohne Streitigkeiten zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi mit ins Boot zu holen. Dieser kann zwischen den zerstrittenen Parteien als Mediator fungieren und den Verkauf professionell bis zur Objektübergabe durchführen. Dieser hilft Paaren auch bei der Suche nach einem Rechtsexperten, falls Unterhaltsansprüche oder andere scheidungsrelevante Angelegenheiten rechtlich geregelt werden müssen.

Haben Sie eine Scheidungsimmobilie und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.finanztip.de/trennung/

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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