Notverkauf
Wohnfläche und Nutzfläche – welche Räume gehören wozu
Nicht selten kommt bei Immobilien die Frage auf, was alles zur Wohnfläche zählt. Besonders wenn es um den Kauf- oder Mietpreis geht, ist diese Unterscheidung wichtig. Zum einen erleichtert dieses Wissen das Immobiliengeschäft. Zum anderen können Eigentümer Rechtsstreitigkeiten wegen einer falschen Wohn- und Nutzflächenberechnung besser entgegentreten.
Grundsätzlich kann die Wohnfläche einer Immobilie durch verschiedene gesetzliche Grundlagen ermittelt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber klar geregelt, was zur Wohnfläche gehört. Das hängt vor allem davon ab, wann die Berechnung erfolgt ist. Die Wohnfläche von Häusern und Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2004 berechnet wurde, bezieht sich nicht auf die seit dem 18. Januar 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFIV). Zudem kommt es oft vor, dass für die Wohnflächenberechnung die DIN 277 herangezogen wird.
Damit wird aber anstatt der tatsächlichen Wohn- die Nutzfläche ermittelt und somit der Kauf- und Mietpreis in die Höhe getrieben. Was tatsächlich zur Wohnfläche zählt, ist in den Wohnflächenverordnungen vor und ab 2004 festgeschrieben. Eigentümer, die auf Basis der DIN 277 die Wohnfläche ermitteln, haben vor Gericht Nachteile. Denn bei Rechtsstreitigkeiten basiert das Urteil zugunsten der Käufer und Mieter auf der gültigen WoFIV.
Welche Räume gehören zur Nutzfläche?
Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche. Aber nicht jede Nutzfläche ist eine Wohnfläche. Daher werden bei der reinen Wohnflächenberechnung Räumlichkeiten wie beispielsweise der Keller, die Garage oder der nicht ausgebaute Dachboden nicht berücksichtigt.
Zu den Nutzungsflächen gehören neben diesen drei Bereichen auch eine Abstellkammer, die außerhalb der Immobilie liegt. Auch der Balkon und der Wintergarten zählen zu 100 Prozent zu den Nutzflächen. Das Treppenhaus und der Heizungsraum allerdings nicht.
Welche Räume werden als Wohnfläche berechnet?
Zu den Wohnflächen gehören alle Räume, die bewohnt werden. Unter gewissen Umständen werden aber auch Nutzflächen zu Wohnflächen. Befindet sich beispielsweise die Abstellkammer in der Wohnung oder im Haus, ist das ein bewohnter Bereich. Beim Wintergarten verhält es sich ähnlich. Ist dieser beheizt, muss auch der Wintergarten zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen werden. Der Balkon fließt dabei nur anteilig mit ein. Kompliziert wird es, wenn es um Räume mit Dachschrägen geht. Alles unterhalb einer Lichthöhe von einem Meter ist keine Wohnfläche. Die Ausnahmen gibt es auch bei Immobilien mit Gärten, die unter Umständen zur Wohnfläche gehören können. Zu Hobbyräumen gibt es dagegen keine klare gesetzliche Regelung im WoFIV von 2004.
Rechtsstreitigkeiten entgehen
Käufer und Mieter, die nachmessen oder einen Gutachter beauftragen, kommen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Gesamtwohnfläche als der Eigentümer. Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, hilft es, vor dem Verkauf einen eigenen Gutachter zu engagieren. Ein Makler kann den Gutachter vermitteln und Sie außerdem genauer zu Wohn- und Nutzflächen bei Immobilien beraten. Wenn Sie einen potenziellen Käufer gefunden haben und der Notartermin vor der Tür steht, kann die Vermessung im Beisein aller Parteien ausgeführt und festgehalten werden. So vermeiden Sie Streitfälle. Für Eigentümer besteht somit nicht die Gefahr, dass der Preis der Immobilie angefochten wird.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Foto: Depositphotos/alfexe
Was bedeuten steigende Zinsen für Eigentümer und Käufer?
Welche Auswirkung hat das Zinsniveau auf Immobilienpreise?
Nachfrage und Angebot haben einen Einfluss auf die Preise des Immobilienmarktes. Niedrige Zinssätze erhöhen die Nachfrage und somit auch die Immobilienpreise. Immerhin können sich mehr Personen einen Kredit oder ein Darlehen leisten.
Bei steigenden Zinsen ist es umgekehrt. Die Nachfrage und somit die auch die Immobilienpreise sinken, da sich weniger Haushalte die Kosten für den Kredit oder das Darlehen leisten können. Eigentümer, die dann eine Anschlussfinanzierung abschließen, müssen ebenfalls mit höheren Kosten für das neue Darlehen rechnen.
Verkaufen bevor die Zinsen steigen?
Eigentümer, die auf hohe Verkaufserlöse Wert legen oder sogar auf diese für die neue Immobilie und dem Umzug angewiesen sind, sollten noch vor dem Zinsanstieg verkaufen. Nicht nur der Verkaufserlös kann geringer ausfallen, auch zahlungskräftige Käufer zu finden, die ein Darlehen genehmigt bekommen, wird schwieriger. Im schlimmsten Fall können die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen. Es kann unter anderem zum Rückkauf kommen. Unterstützung beim Verkauf und der Vermarktung erhalten Eigentümer bei einem qualifizierten und professionellen Immobilienmakler.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Foto: Depositphotos
Erfahren Sie alles über das Thema „Immobilie geerbt“ in unserem kostenlosen Ratgeber!
Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge, wir von wolfrum Immobilienberatung sind für Sie da! In unserem kostenlosen Ratgeber zum Thema „Immobilie geerbt“ geben wir Ihnen wertvolle Informationen und Tipps, die Ihnen helfen, die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Stabile Zinspolitik der EZB: Eine Chance für Kreditnehmer
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich entschieden, den Leitzins bei 4,5 Prozent zu belassen. Diese Entwicklung bietet eine attraktive Gelegenheit für Immobilieninteressenten. Trotz einer Reihe von Zinserhöhungen seit Mitte 2022, entschied sich die EZB, den Leitzins, der die Kreditkosten für Banken beeinflusst, stabil zu halten. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Baukreditzinsen, die derzeit verhältnismäßig günstig sind.
Ein Blick auf die Zinsentwicklung
Seit Juli 2022 hat die EZB in einer Antwort auf die hohe Inflation die Zinsen mehrfach angehoben. Im Oktober 2023 setzte dann eine Pause ein, die nun im Januar 2024 fortgesetzt wurde. Dieser Stopp folgt auf eine Serie von zehn Zinserhöhungen. Christine Lagarde, Präsidentin der EZB, betont die Bedeutung der aktuellen Zinspolitik für die Stabilisierung der Inflation.
Prognosen und Erwartungen
Experten erwarten, dass sich die Zinslage ab Ende April 2024 ändern könnte. Trotz eines kürzlichen Anstiegs der Inflationsraten in Deutschland und der Eurozone, gehen Fachleute davon aus, dass es bis Ende 2024 zu mehreren Leitzinssenkungen kommen könnte. Dies spiegelt sich bereits in den aktuellen Bauzinsen wider, die günstige Konditionen zwischen 3,4 und 3,5 Prozent bieten.
Auswirkungen für Immobilienkäufer
Für Immobilienkäufer ergibt sich aus der aktuellen Zinslage eine ausgezeichnete Kaufgelegenheit. Die Stabilität der Zinsen ermöglicht es Käufern, bei der Finanzierung ihrer Immobilie erheblich zu sparen. Zusätzlich bleibt das Preisniveau für Immobilien attraktiv, was bis Ende 2024 so bleiben könnte.
Rückblick auf die Zinsgeschichte
Ein Rückblick zeigt, dass die EZB im Juli 2022 die Zinsen erstmals nach elf Jahren erhöhte, gefolgt von mehreren weiteren Erhöhungen. Die letzte Zinserhöhung im September 2023 führte zu einem Leitzins von 4,5 Prozent, der seit Oktober desselben Jahres unverändert ist. Lagarde äußerte sich auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos vorsichtig bezüglich weiterer Zinsschritte.
Fazit
Die derzeitige Zinspolitik der EZB bietet eine seltene Gelegenheit für Immobilienkäufer. Die günstigen Bauzinsen und das stabile Preisniveau machen den Kauf einer Immobilie attraktiver denn je. Interessenten sollten diese Chance nutzen, um von den aktuellen Konditionen zu profitieren. Mit einer möglichen Zinswende in der zweiten Jahreshälfte 2024 könnte sich dieses Fenster jedoch bald schließen.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?
Laut der Wohnflächenverordnung aus 2004 (kurz WoFIV 2004) zählen nicht nur Räume zur Gesamtwohnfläche, sondern auch Balkone, Loggien und Terrassen. Mit einem Unterschied: Es fließen lediglich 25 Prozent der Fläche in die Gesamtwohnfläche ein. Terrassen, die besonders gut gelegen oder sehr aufwendig verarbeitet sind können im Einzelfall mit 50 Prozent berechnet werden.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in NordbayernRechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Die Instandhaltungsrücklage bei einer Wohnung
Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Sie darf ausschließlich dafür verwendet werden, das
Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten oder eben bei Schäden diese zu reparieren.
Hier können z.B. eine defekte Heizungsanlage erneuert oder ausgetauscht werden, die Fassade gedämmt
werden oder ein Dach nach einem Sturmschaden repariert werden.
Sollte im Fall einer Instandsetzung die Rücklage nicht ausreichen, so kann die Eigentümergemeinschaft
auch eine Sonderumlage beschließen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der
entsprechende Anteil des Wohnungseigentümers nicht an diesen ausgezahlt werden. Die Instandhaltungsrücklage
bleibt immer im Topf der Gemeinschaft.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Jetzt den Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln!
🏠🔎📈💰
Jetzt kostenlos Immobilienbewertung durchführen und den Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln! Mit unserem Online-Check erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung des Preises Ihrer Immobilie. Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück – geben Sie einfach ein paar Angaben ein und erhalten Sie sofort eine kostenlose Bewertung. 💻💡
Warum ist eine Immobilienbewertung wichtig? Der Marktwert Ihrer Immobilie spielt eine entscheidende Rolle, sei es für den Verkauf, die Vermietung oder auch für die Finanzierung. Mit unserer Onlinebewertung haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und eine solide Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten. 💪💰
Unser Service ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und absolut kostenfrei! Nutzen Sie unseren Online-Check, um schnell und einfach den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. 💯💵
Besuchen Sie jetzt unsere Website und führen Sie Ihre persönliche Immobilienbewertung durch. Ganz einfach und bequem von zu Hause aus! Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen oder weiteren Schritten rund um Ihre Immobilie zu helfen. 💼🏡
Verpassen Sie nicht die Chance, den Wert Ihrer Immobilie zu kennen und informieren Sie sich noch heute! 💡
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Hausverkauf stemmen!
Ein Hausverkauf kann auch schnell zur Belastungsprobe werden! Unterlagen organisieren, professionelle
Fotos machen, Immobilienangebot online stellen, Fragen beantworten, Termine vereinbaren,
zig Interessenten durch das eigene Haus führen, negatives Feedback erhalten, Kaufpreis verhandeln,
Gutachtertermin, Notar finden, Hausübergabe…
Mit uns als versierte Immobilienmakler an Ihrer Seite können Sie sich getrost in Ruhe zurücklehnen.
Wir stemmen Ihren Hausverkauf für Sie. Mit allem, was dazu gehört.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Leidenschaft Immobilien
Unsere Passion sind Immobilien. Häuser und Wohnungen jeglicher Art lassen unser Herz seit vielen
Jahren höherschlagen. Jede Immobilienaufnahme, jede neue Vermarktung sind jeden Tag aufs Neue
etwas ganz Besonderes für uns. Doch was uns am meisten Freude macht, sind immer wieder die
Übergaben der Immobilien an die neuen Hausbesitzer, für die meist ein Traum wahr wird.
Denn nichts ist für uns schöner, als Menschen eine Freude zu machen und in glückliche Gesichter bei
der Hausübergabe zu blicken! Daher freuen wir uns auf alle künftigen Kunden, die sich auf unseren
Rat verlassen möchten. Gerne sind wir auch für Sie da.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Checkliste Hausverkauf
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, gehen Sie in jedem Fall gut vorbereitet in den Verkauf.
Spätestens dann, wenn die Käufer gefunden sind, benötigen diese aussagekräftige Unterlagen für
ihre Immobilienfinanzierung. Auch dienen die Unterlagen der Überprüfung Ihrer Angaben, denn
unter Umständen kann ein Käufer Sie noch nach dem Kauf in Regress nehmen, wenn falsche Angaben
gemacht wurden. An folgenden Unterlagen führt kein Weg dran vorbei:
- Bauunterlagen wie Grundrisse, Ansichten, Statik, Flächenberechnungen
- Gebäudeversicherung, Flurkarte, aktueller Grundbuchauszug
- Energieausweis (Gesetzespflicht)
- Personalausweise
- Eigentümerprotokolle, Wirtschaftsabrechnungen, Teilungserklärung (Eigentumswohnungen)
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Dinge parat haben oder beschaffen können, schalten Sie
gerne uns als versierte Immobilienmakler ein. Mit uns gehen Sie gut vorbereitet in den Immobilienverkauf.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.