Immobilienverkauf

Wohnungen an die Marktbedürfnisse anpassen

In einem Haushalt leben immer seltener mehr als drei Personen. Die klassische Familienkonstellation bestehend aus Vater-Mutter-Kind weicht vermehrt Single- und Zweipersonenhaushalten. Dieser Trend ist seit längerem zu beobachten und hat bedeutende Auswirkungen für den Wohnungsmarkt. Denn auf der einen Seite gibt es immer kleinere Haushalte und auf der anderen nimmt die Gesamtanzahl der Haushalte immer weiter zu. Wie sinnvoll ist es aktuell für Eigentümer und Vermieter eine Grundrissveränderung von Mehrraumwohnungen vorzunehmen?

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Den passenden Mieter bzw. Käufer für eine Wohnung zu finden, ist bei der Flut der Wohnungsanfragen im Moment nicht leicht. Zudem macht es Sinn, die Wohnung an die Nachfrageentwicklung anzupassen. Dabei sollte man die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur betrachten. Ein- bis Dreizimmerwohnungen lassen sich bei stark zunehmender und kleinerer Zahl von Haushalten besser vermieten oder verkaufen. Einige Vermieter und Eigentümer nehmen daher gerne Grundrissveränderungen vor.

Auseinandersetzungen mit Mietern

Sind die Wohnungen noch vermietet, muss man mögliche Reaktionen der Mieter berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen sind aufwendig, besonders wenn der Mieter für den Maßnahmenzeitraum eine Übergangswohnung nutzen muss. Außerdem wird die Miete danach meistens teurer. Es kann vorkommen, dass strittige Angelegenheiten vor Gericht ausgehandelt werden müssen. Im schlimmsten Fall wird es für den Vermieter teuer und die Wohnung muss auf Grundlage eines Urteils wieder zurückgebaut werden. Langandauernde Rechtsstreitigkeiten ziehen das Projekt zudem unnötig in die Länge.

Auflagen beachten

Generell sollten Grundrissveränderungen gut durchdacht sein. Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter diese zu dulden. Für den Mieter müssen die Vorteile aus der Maßnahme aber überwiegen. Wenn zum Beispiel das Bad verkleinert oder vergrößert werden soll, können Mieter hingegen nicht so leicht Ihren Widerspruch durchsetzen. Ob eine Maßnahme baurechtlich sicher ist, sollte daher überprüft werden. Ein Makler kann Eigentümer zur aktuellen Lage und die Herausforderungen einer geplanten Maßnahme beraten.

Mietwohnung oder Eigentumswohnung

Eingriffe wie Mietendeckel oder Mietpreisbremse machen es Immobilienbesitzern nicht leicht. Lohnt sich die Wohnungsvermietung dann aktuell? Für einige Immobilienbesitzer scheint der Verkauf von Eigentumswohnungen gelegentlich die bessere Lösung zu sein. Allerdings wurde im Mai das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, was die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken soll. Ob sich eine Vermietung oder ein Verkauf im Einzelfall mehr lohnt, kann ein lokaler Qualitätsmakler feststellen. Zudem kann er bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen unterstützen und beraten. Die Suche nach dem passenden Käufer erleichtert der Makler ebenfalls.

Vermieten oder doch verkaufen? Finden Sie raus, ob sich ein Umbau lohnt. Kontaktieren Sie uns!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0718/grundrissaenderung-durch-vermieter-vorteile-muessen-nachteile-ueberwiegen-071819.htm

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/chaos-bei-der-regulierung-der-mieten-mietendeckel-bremse-stopp-oder-was-jetzt-1030506042

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Worauf Sie beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie achten sollten

Baudenkmale sind architektonisch schön anzusehen und haben einen gewissen Charme. Allerdings gibt es wegen des Denkmalschutzes einige Auflagen zu beachten. Auch bei Sanierungsarbeiten. Der Verkauf solch einer Immobilie ist daher nicht leicht, vor allem wenn diese gewinnbringend an den Käufer gebracht werden soll. Was ist also für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf wichtig?

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Eigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie für viel Geld aufwendig saniert oder modernisiert haben, bekommen vom Staat Steuerprivilegien. Wurde die Immobilie aufgewertet, kann für den Verkauf grundsätzlich mehr Geld verlangt werden. Wer gewinnbringend verkaufen möchte, steht aber nicht selten vor dem Problem, dass die Immobilie zu einem viel niedrigeren Preis verkauft wird. Im schlimmsten Fall wird das denkmalgeschützte Haus zur Fehlinvestition. Woran liegt das?

Steuerliche Erleichterung? – Nicht für neue Eigentümer!

Neue Eigentümer profitieren nicht mehr von den Steuerprivilegien wie beispielsweise der AfA (Absetzung für Abnutzung). Das sind die steuerlichen Absetzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die denkmalgeschützte Immobilie. Viele Kaufinteressenten sind daher nicht bereit, viel Geld für das denkmalgeschützte Gebäude auszugeben. Hinzu kommt, dass für die Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien oft deutlich mehr Geld als bei Gebäuden ohne Denkmalschutz investiert werden muss. Bauliche Maßnahmen unterliegen außerdem strengen amtlichen Auflagen. Der Eigentümer ist dennoch zum Erhalt eines bewohnbaren Zustands bei solch einer Immobilie gesetzlich verpflichtet.

Wichtige Verkaufsdokumente

Zu den üblichen Unterlagen für den Immobilienverkauf müssen bei einer denkmalgeschützten Immobilie noch zusätzliche Dokumente bereitgehalten werden. Besonders wichtig ist der Denkmalschutznachweis, den die zuständige Denkmalschutzbehörde ausstellt. Welche Unterlagen für das jeweilige Baudenkmal noch wichtig sind und wo man diese herbekommt, kann Ihnen ein kompetenter Makler mitteilen. Er unterstützt den Eigentümer zudem bei der Beschaffung der Unterlagen.

Was Eigentümer bedenken sollten

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkauft muss an die Spekulationsfrist denken. Innerhalb dieser zehnjährigen Frist kann ein Eigentümer sein Baudenkmal nur unter Versteuerung des Gewinns an den Käufer bringen. Auch die AfA, genauer genommen die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung, die innerhalb der Spekulationsfrist steuerlich abgesetzt wurden, gelten nun als Gewinn. Wer Fragen zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten hat, ist gut beraten sich einen Immobilienexperten zur Hilfe zu holen. Ein professioneller Makler schafft es trotz aller Herausforderungen, die eine denkmalgeschützte Immobilie mit sich bringt, durch sein Verhandlungsgeschick einen marktgerechten Kaufpreis für das Objekt zu erzielen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer denkmalgeschützten Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.immobilie-denkmal.info/category/denkmalschutz/

https://www.praxiswissen-immobilien.de/baudenkmal/

https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/rechtliches/vertragswerke/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Erfolgreicher Hausverkauf mit Drohnenaufnahmen

Ein Haus zu verkaufen, kann mit der richtigen Vermarktung schneller gehen als gedacht. So lässt sich das Kaufobjekt mit Hilfe von Drohnenvideos und -bilder effizient und zeitsparend vermarkten. Der Kaufinteressent kann bequem von zu Hause den Außenbereich und die Umgebung der Immobilie besichtigen. Mit einem guten ersten Eindruck bringen Eigentümer die Immobilie so besser an den Käufer.

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Drohnen finden immer häufiger Anwendung bei der Immobilienvermarktung. Das ist kein Wunder. Schließlich lassen sich Grundstück, Umgebung und Landschaft beeindruckend in Szene setzen. Die Vogelperspektive bietet einen sehr guten Blick auf die gesamte Nachbarschaft. Zudem werten Drohnenvideos- und Bilder das Exposé einer Immobilie deutlich auf. Die Luftaufnahmen vom Außenbereich des Kaufobjekts haben gegenüber einer Vor-Ort-Besichtigung einige Vorteile.

Auswahlkriterium: Umgebung

Kaufinteressenten entscheiden nach bestimmten Kriterien, ob die angebotene Immobilie in Frage kommt. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Auswahl sind für viele Immobilieninteressenten die ortsspezifischen Faktoren. Auch die Größe des Grundstücks, die sich mit den Drohnenaufnahmen gut erfassen lässt, ist für potentielle Käufer von Bedeutung. Allerdings gibt es beim Einsatz von Drohnen einige wichtige Aspekte zu beachten. Drohnenerfahrene Immobilienexperten können interessierte Eigentümer hierzu sehr gut beraten.

Was muss ein Drohnenpilot beachten?

Eine Drohne zu steuern erfordert eine Menge Knowhow. Nicht umsonst ist der Drohnenführerschein ab einem Drohnengewicht über 2 Kilogramm verpflichtend. Im April 2017 erschien zudem erstmals die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Der Drohnenpilot sollte z.B. über die Themen Navigation, Meteorologie und Luftrecht eine gute Sachkenntnis aufweisen. Vor allem Luftrecht spielt eine wichtige Rolle. Denn nicht überall dürfen Drohnen fliegen. In Naturschutzgebieten und in einigen Bereichen von Großstädten gibt es Flugverbote. Es müssen aber nicht nur zahlreiche Flugverbotszonen beachtet werden, sondern auch die gesetzlich erlaubte Flughöhe der Drohne. Wenn es kein Flugverbot gibt, muss eventuell eine Flugerlaubnis eingeholt werden. Auch von den angrenzenden Grundstücken können nicht immer ohne Weiteres Luftaufnahmen gemacht werden. Ein drohnenerfahrener Makler weiß, worauf es bei rechtlich sicheren und ansprechenden Drohnenbildern für die optimale Vermarktung ankommt.

Vorteile von Drohnenaufnahmen

Durch Drohnenvideos und -bilder vermeiden Eigentümer, ähnlich wie bei 360-Grad-Touren, den zeitraubenden Immobilientourismus. Außerdem können sich potentielle Käufer viele Fragen durch gute Innen- und Außenaufnahmen selbst beantworten. Der Käufer bietet dem Interessenten somit eine schnelle Entscheidungshilfe. Hochwertige und ansprechende Aufnahmen lassen das Verkaufsobjekt in einem guten Licht erscheinen.

Möchten Sie mehr über die Immobilienvermarktung mit Drohnen und virtuellen Besichtigungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

https://www.badische-zeitung.de/virtuelle-alternativen–200031896.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/virtuelle-besichtigung-tools-und-kosten-fuer-makler-im-ueberblick_84342_531260.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Achtung: Änderungen beim Energieausweis

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie gehört auch der Energieausweis. Kürzlich wurden die Anforderungen an Energieausweise ein weiteres Mal verschärft. Doch eines ändert sich mit den neuen Regeln nicht: für die meisten Eigentümer bleibt es kaum nachvollziehbar, ob ihr Energieausweis nun den rechtlichen Vorgaben genügt. Wer sorgenfrei verkaufen oder vermieten möchte, überlässt das Kümmern um den richtigen Energieausweis daher am besten einem erfahrenen Immobilien-Profi.

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Bei vielen Eigentümern beginnt die Unklarheit schon damit, welche Art von Energieausweis sie benötigen – einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Diese zwei verschiedenen Energieausweis-Typen wird es auch in Zukunft weiterhin geben.

Differenz zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wird geringer

Allerdings war es bisher so, dass ein Verbrauchsausweis nur wenige Daten enthalten musste – im Wesentlichen nur den tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten drei Jahren. Mit den neuen Regeln auf der Grundlage des Gebäudeenergiegesetztes müssen seit kurzem auch aus Verbrauchsausweisen detaillierte Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes hervorgehen. Das war bisher nur beim Bedarfsausweis der Fall. Für diesen wird der Energiebedarf anhand der technischen Ausstattung und energetischen Qualität einer Immobilie berechnet. Da das nur möglich ist, wenn das Objekt vorher von Experten gründlich begutachtet wird, waren Bedarfsausweise in der Vergangenheit deutlich teurer als Verbrauchsausweise. Diese Differenz wird nun geringer werden, denn es gelten ja jetzt auch für Verbrauchsausweise höhere Anforderungen. Anders gesagt: eine „Billigvariante“ des Energieausweises wird es nicht mehr geben. Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, müssen Sie mit Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen. Genauere Auskunft erhalten Sie bei einem Energieberater oder bei Ihrem Immobilienmakler.

Brauche ich überhaupt einen Energieausweis?

Wichtig zu wissen ist aber auch: nicht jeder Eigentümer benötigt sofort einen neuen Energieausweis.  Selbstnutzer, die in nächster Zeit weder verkaufen noch vermieten möchten, müssen sich mit dem Thema nicht beschäftigen. Nur wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht grundsätzlich immer einen Energieausweis. Aber auch alte Energieausweise sind – trotz der neuen Regeln – vorerst weiter gültig. Prüfen Sie also zunächst, wann Ihr vorhandener Ausweis ausgestellt wurde. Die Gültigkeit beträgt meist zehn Jahre, somit besteht in vielen Fällen noch kein Handlungsbedarf. Unmittelbar von den neuen Regelungen betroffen sind Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, deren Energieausweis abgelaufen oder noch gar nicht vorhanden ist.

Was bedeuten die neuen Regelungen konkret für mich?

Was die neuen Anforderungen an Energieausweise in der Praxis bedeuten, lässt sich bisher nur schwer abschätzen. Es geht bei den Änderungen unter anderem um die Treibhausgas-Emissionen, die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben und die Ausweitung der Pflichtangaben in Immobilieninseraten, die nun explizit auch für Makler gelten. Unser Rat: Ob ein Energieausweis alle geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist für Laien kaum zu beurteilen. Um keine Bußgelder zu riskieren und sicherzugehen, dass Ihr Immobilienverkauf oder Ihre Vermietung nicht an Formalien beim Energieausweis scheitert, beauftragen Sie am besten einen Profi-Makler mit der Beschaffung oder Prüfung Ihres Energieausweises. Der Umgang mit solchen Dokumenten gehört für den Makler zum Alltagsgeschäft. Also kennt er sich bestens damit aus und weiß genau, worauf zu achten ist.

 

Wollen Sie wissen, welchen Energieausweis Sie konkret für Ihre Immobilie benötigen und was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Verkauf oder eine Vermietung planen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie individuell, kompetent und diskret!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

Foto: Franckito / Depositphoto

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Immobile barrierefrei umbauen – oder doch lieber umziehen?

 

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Wollen Sie auch im Alter noch weiterhin selbstbestimmt im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben? Dann kommen Sie am Thema altersgerechtes Wohnen nicht vorbei. Doch wann lohnen sich der Aufwand und die Kosten für einen barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie – und wann ist ein Umzug die bessere Alternative?

Viele kennen das Problem oder haben bereits die ersten Erfahrungen damit gemacht. Die Sehkraft lässt nach, das Gehen fällt aus Krankheitsgründen immer schwerer oder ist ohne Gehhilfe schon gar nicht mehr möglich. Mit dem Auftreten solcher Einschränkungen im Alter wird die Frage, ob die jeweilige Wohnsituation noch zu einem passt, immer dringlicher. Eigentümer überlegen dann häufig, ob sie nicht ihre eigene Immobilie barrierefrei umbauen können, um sich das gewohnte und lieb gewordene Wohnumfeld trotz Altersgebrechen zu erhalten.

Die finanzielle Aufwendung

Lassen Sie sich unbedingt von einem Experten beraten, um den barrierefreien Umbau bedarfs- und sachgerecht zu planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn, wie Sie sich vorstellen können, fallen die Kosten für jede Immobilie unterschiedlich aus. In manchen Fällen bringen schon relativ kleine Umbauten eine große Erleichterung für Sie. Oft werden Sie aber auch zu dem Schluss kommen, dass das barrierefreie Nachrüsten des Wohngebäudes teurer wird als der Erwerb einer (vielleicht etwas kleineren) Seniorenwohnung, die bereits altersgerecht gebaut wurde. Wer trotzdem barrierefrei umbauen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, die anfallenden Kosten nur durch Aufnahme eines hohen Kredits stemmen zu können.

Fragen zum Umbau klären – und dann entscheiden

Zuerst gilt es herauszufinden, wie umfangreich das Wohngebäude nachgerüstet werden muss und ob sich das für Sie am Ende lohnt. Dazu holen Sie sich am besten einen Makler oder eine Maklerin mit ins Boot. Als Immobilienprofi verfügt er oder sie über sehr viel Erfahrung und Sachkenntnis, um Sie bei der Entscheidung für oder gegen einen barrierefreien Umbau fundiert zu beraten – oder Ihnen geeignete Experten zu vermitteln, wenn es um konkrete bauliche Details geht. Natürlich hängt vieles vom Zustand und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie und vom Umfang der notwendigen Veränderungen ab. Gibt es viele Treppen und Stufen, sind die Räume zu klein, sind tragende Wände betroffen, wie viele Durchgänge müssen verbreitert werden? Falls sich dann herausstellt, dass es einfacher und kostengünstiger ist, die Immobilie zu verkaufen und in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen, unterstützt Ihr Immobilienmakler Sie sowohl beim Verkauf als auch bei der Suche nach einem neuen Zuhause, wo Sie sich auch im hohen Alter, so gut es geht, wohlfühlen können.

Anforderungen eines barrierefreien Wohngebäudes

Wichtig zu wissen ist auch, dass ein altersgerechter Umbau an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Diese Vorgaben sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben und gelten für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden. Von der Bewegungsfläche in Räumen und Verkehrsflächen bis hin zur Mindesttiefe der Ausstattung sowie der Mindestbreite von Türen und Durchgängen ist in dieser Norm alles haarklein geregelt. Wichtige Maßnahmen sind z.B. der Einbau von unterfahrbaren Möbeln in Küche und Bad, damit auch ein Rollstuhlfahrer gut an das Waschbecken oder die Küchenarbeitsplatte herankommt. Sie merken also, dass ein altersgerechter bzw. barrierefreier Umbau nicht gerade unkompliziert ist.

 

Haben Sie Fragen zum barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

 

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Entwicklung der Immobilienpreise – platzt die Immobilienblase oder zerspringt die Glaskugel?

Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes haben eines gemeinsam – sie beruhen auf Annahmen, die entweder eintreten können oder auch nicht. Insofern gleichen sie einem Blick durch die Glaskugel. Analysten der Deutschen Bank haben nun für das Jahr 2024 vorhergesagt, dass der seit über zehn Jahren anhaltende Immobilienboom in Deutschland zum Stillstand kommen werde.  Müssen Immobilieneigentümer sich nun auf Wertverluste einstellen?

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In den vergangenen zehn Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Durchschnitt auf etwas mehr als das Doppelte gestiegen, in Metropolregionen fiel die Preissteigerung zum Teil noch deutlicher aus. Für viele überraschend, hat auch die Coronakrise diesen Trend weder angehalten noch auch nur verlangsamt. Je länger der Aufschwung dauert, desto wahrscheinlicher wird es natürlich, dass er auch einmal an ein Ende gelangt.

 

Argumente für ein Ende des Preisanstiegs

 

Ökonomen der Deutschen Bank gehen davon aus, dass es 2024 so weit sein wird: es werde zwar nicht zu einem Crash der Immobilienmärkte, wohl aber zu einer Delle kommen, die für einen begrenzten Zeitraum (etwa drei Jahre) die Immobilienpreise um ca. 5 Prozent sinken lassen könnte. Diese Prognose wird damit begründet, dass die extreme Angebotsknappheit bei Wohnimmobilien sich nach Ansicht der Experten bis 2024 entschärfen wird. Viele Neubauten, die jetzt in der Planungsphase sind, werden bis dahin fertiggestellt sein, gleichzeitig verlangsamt sich vielerorts – auch durch die geringere Zuwanderung während der Pandemie – das Bevölkerungswachstum. Ferner sind die aktuell hohen Immobilienpreise teilweise ein Ergebnis des lang anhaltenden Zinstiefs, das zum einen für Selbstnutzer wie für Investoren historisch günstige Finanzierungsbedingungen schafft, zum anderen aber auch einen Mangel an alternativen Anlagemöglichkeiten und damit erst recht einen Run auf Immobilien auslöst. Werden die Notenbanken jedoch durch eine weltweit steigende Inflation zum Beenden ihrer Niedrigzinspolitik veranlasst, könnte das eine Verkaufswelle auslösen. Gleichzeitig würden Zinssteigerungen die Immobilienpreise nach unten drücken, da Kredite für Immobilienkäufer dann teurer werden. Die Gefahr einer regelrecht platzenden Immobilienblase wird in der Analyse der Deutschen Bank aber allenfalls am Rande angedeutet. Sie könnte eintreten, wenn es zu zusätzlichen Verwerfungen kommt, etwa zu einem Einbruch der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilbranche oder zu anderen großen Strukturbrüchen. In der aktuellen politischen Lage erscheint ein solches Szenario ja immerhin nicht völlig aus der Luft gegriffen.

 

Langfristige Wertstabilität bleibt die Regel

 

Andere Marktforscher gelangen zu anderen Prognosen. Die digitale Finanzierungsplattform Europace sieht beispielsweise auch in Zukunft keine wesentliche Änderung der Faktoren auf uns zukommen, die für hohe Preise auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich sind: längere Lebenserwartung, mehr Single-Haushalte, Nettozuzug nach Deutschland und geringe Neubautätigkeit. Auf der anderen Seite wurde die Bildung einer Immobilienblase schon in der Vergangenheit mehrfach als großes Risiko für Deutschland dargestellt (etwa 2018 vom IWF). Vergleicht man die unterschiedlichen Analysen oder versucht man gar, Prognosen früherer Jahre mit der aktuellen Wirklichkeit abzugleichen, wird schnell klar: die wirklich entscheidenden Auslöser für wirtschaftliche Entwicklungen oder Krisen werden so gut wie nie zutreffend vorhergesagt. Immobilieneigentümer sollten sich also von allzu pauschalen Prognosen nicht ins Bockshorn jagen lassen und lieber auf die Expertise eines erfahrenen Profimaklers vertrauen, der für Marktentwicklungen auf lokaler Ebene berufsbedingt ein sicheres Gespür hat. Wer keine überzogenen Erwartungen an eine kurzfristige Wertsteigerung hat und eher auf die langfristige Wertstabilität seiner Immobilie vertraut, wird in aller Regel Recht behalten. Und während sich Jahr für Jahr zahlreiche Glaskugel-Prophezeiungen in Luft auflösen, platzt in all der Zeit wahrscheinlich keine einzige Immobilienblase.

 

 

 

Möchten Sie den richtigen Zeitpunkt abpassen, um einen optimalen Erlös mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen? Als Qualitätsmakler mit langjähriger Erfahrung sind wir die Experten, die die Marktentwicklung vor Ort detailliert beobachten und genauestens kennen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.asscompact.de/nachrichten/endet-der-deutsche-immobilienboom-im-jahr-2024

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Bank-Hauspreise-duerften-ab-2024-sinken-article22409901.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/wohnungsmarkt-trendwende-bei-mieten-preise-steigen-weiter_84324_508124.html

 

Foto: Den.te.Grate/Depositphoto ©

 

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Kontaktlose Besichtigung mit Besichtigungsroboter SAM

Kontaktlos – dieses Wort hat das Zeug, zum Schlüsselwort einer ganzen Epoche zu werden. Zumindest können sich das viele seit dem Beginn der Corona-Pandemie gut vorstellen. Auch bei der Vermarktung von Immobilien kommen immer öfter digitale Technologien zum Einsatz, die auf eine Reduzierung physischer Kontakte abzielen. Für virtuelle Besichtigungen gibt es neben 360°-Touren oder Drohnenvideos jetzt auch noch den Besichtigungsroboter SAM. Sogar schon in der Version 2.0.

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SAM wurde 2019 vom Schweizer Start-up Realbotengineering entwickelt. Inzwischen gibt es schon eine verbesserte Version, deren Steuerungssoftware zum Teil auf Künstlicher Intelligenz basiert. Interessenten können den Roboter über das Internet, also von überall in der Welt, mit ihrem Handy oder PC durch eine leere Wohnung steuern und diese besichtigen, indem sie durch SAMs hochauflösendes Kameraauge blicken.

 

Alles in allem ist das Erlebnis für Benutzer sehr ähnlich wie bei einer „normalen“ virtuellen 360°-Tour, mit dem Unterschied, dass die Besichtigung in Echtzeit stattfindet und dass SAM vom Kunden selbst in jeden Winkel der Immobilie gesteuert werden kann. Wer zum Beispiel den Zustand der Sanitäranlagen besonders gründlich prüfen möchte oder sich für den Ausblick aus den Fenstern interessiert, kann sich dank SAM praktisch genauso frei durch eine Immobilie bewegen wie auf einer realen Besichtigung. Das macht den Eindruck für Kaufinteressenten eventuell realistischer als auf Fotos oder 360°-Rundgängen, die von einem Makler erstellt wurden.

 

Eine Innovation wie der Besichtigungsroboter SAM beeindruckt viele technikaffine Menschen zunächst einmal durch ihre Neuheit. Allerdings stellt sich darüber hinaus die Frage, welchen Mehrwert so ein Roboter bringt, wenn es um die effizientere Vermarktung einer Immobilie geht. Ähnlich wie bei 360°-Rundgängen profitieren Immobilienverkäufer und Makler in erster Linie von einer deutlich qualifizierteren Vorauswahl der Kaufinteressenten. Denn bekanntlich ist die Organisation von Besichtigungsterminen vor Ort stets aufwendig. Wenn Interessenten dann beim ersten Blick in eine Immobilie feststellen, dass diese für sie nicht infrage kommt, ist das für alle Beteiligten eine ärgerliche Zeitverschwendung (oder ein überflüssiger Kontakt, wie man in Corona-Zeiten vielleicht hinzufügen muss). Dank der virtuellen Begehungsmöglichkeiten können Interessenten ihre Suchkriterien genauer eingrenzen und unpassende Angebote aussortieren, um dann nur solche Immobilien real zu besichtigen, an denen sie ernsthaft interessiert sind. Vor allem aber können auch Makler ihrerseits eine sehr zielgenaue Selektion der Interessenten vornehmen, unter anderem durch die Auswertung von Echtzeitdaten zum Besichtigungsverhalten, die der Besichtigungsroboter SAM – ebenso wie auch andere virtuelle Besichtigungstools – aufzeichnet.

 

Was eventuell viel zusätzliches Potenzial gegenüber einer herkömmlichen 360°-Tour verspricht, ist, dass Interessenten die Möglichkeit haben, während sie den Besichtigungsroboter durch die Immobilie fahren lassen, gleichzeitig per Videocall mit dem Makler zu sprechen. So können Fragen sofort gestellt und beantwortet werden und die virtuelle Besichtigung bekommt tatsächlich mehr den Charakter einer persönlichen Führung durch die Immobilie. Ein solches Gespräch ist dann etwas, was einem physischen Vor-Ort-Kontakt sicherlich schon sehr nahe kommt. Makler können diese Gelegenheit ihrerseits nutzen, um dem Interessenten hinsichtlich seiner Bonität auf den Zahn zu fühlen. Wenn Besichtigungsroboter in naher Zukunft billiger werden sollten und dadurch immer mehr Verbreitung finden, dürften sie die Faszination des Neuen verlieren. Dafür ist es durchaus wahrscheinlich, dass sie durch immer mehr zusätzliche Features und verbesserte Feinheiten zu immer effizienteren  Instrumenten der Immobilienvermarktung werden und schließlich so etwas wie den neuen Standard des Immobilienbesichtigungs-Managements etablieren.

 

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/makler-roboter-erleichtert-wohnungsbesichtigung-aus-der-ferne,S6aLxCS

https://www.netzwoche.ch/news/2019-08-07/gelungener-markteintritt-fuer-sam

https://www.codingmind.io/sam/

 

Foto: © limbi007 / Depositphoto

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So geht Immobilienvermarktung über die sozialen Netzwerke

Soziale Medien wie Twitter, Instagram und Facebook werden von 46 Prozent der Deutschen aktiv genutzt. Der Produkterwerb steht dabei besonders im Fokus der Nutzer, aber auch die Wohnungssuche erfolgt zunehmend über die Social-Media-Kanäle. Diese Entwicklung erkennen auch immer mehr Makler und schließen sich diesem Trend an. Einige Immobilienmakler nutzen bereits soziale Medien als Vermarktungskanäle und erweitern so die Reichweite. Wie genau funktioniert das?

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Die Suche nach einer Immobilie erfolgt meistens noch klassisch über Online-Immobilienportale.  Social-Media-Kanäle wie Instagram, Facebook und Twitter spielen bei der Vermarktung von Immobilien noch eher eine untergeordnete Rolle. Doch immer mehr Makler erkennen das Potenzial und nutzen es. Wenn Sie selbst ein aktiver Instagram Nutzer sind und viele Follower haben, dann haben Sie bereits selbst die Erfahrung gemacht mit Ihren geposteten Bildern oder Videos, das Interesse von Menschen geweckt zu haben, dessen Zuspruch am Thema oder der Ästhetik Ihrer Bilder Ihnen unbekannt war.

Große Reichweite durch viele Follower

Das gleiche Szenario lässt sich auch in den Social-Media-Kanälen von Maklern beobachten. Wichtig ist, dass der Makler in dem jeweiligen Social-Media-Kanal bereits etabliert ist und über viele Follower verfügt. Am besten sind natürlich Follower, die explizit am Thema interessiert sind und wahrscheinlich deshalb Abonnent des Kanals geworden sind. Falls Sie die Reichweite Ihrer Immobilie vergrößern möchten, ist die Beauftragung eines aktiven Profi-Maklers in den Social-Media-Kanälen aus Ihrer Region eine lukrative Möglichkeit.

Makler überzeugen auch in den sozialen Medien

Social-Media-Influencer sind vor allem aus dem Bereich Lifestyle bekannt. Es gibt aber auch erfolgreiche Immobilienmakler, die eine große Reichweite mit vielen Followen haben. Die Follower lassen sich jedoch nicht nur mit Immobilienanzeigen und Exposés begeistern. Hinter den Beiträgen steckt viel Arbeit und die Influencer müssen sich viel einfallen lassen, um das Interesse der bestehenden Follower zu bewahren und neue Follower für sich zu gewinnen.  Die erfolgreiche Vermarktung ist eine Mischung von regelmäßigen neuen Beiträgen, authentischen Posts von Immobilienangeboten als auch aus privaten Lebensbereichen, die seinen Vorsprung als aktiver Makler zeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den Followern des Maklers ein Interessent für Ihre Immobilie befindet, ist sehr hoch. Ihre Immobilie kann von dem Netzwerk Ihres Maklers die Aufmerksamkeit eines Interessenten an sich ziehen und durch die Marktkenntnis und das Verhandlungsgeschick des Profi-Maklers aus Ihrer Region auch erfolgreich verkauft werden.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media

https://de.statista.com/themen/1842/soziale-netzwerke/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © bloomua/Depositphotos.com

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Immobilie verkaufen und umziehen im Corona-Lockdown – das müssen Sie beachten

Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen. Sie ist zu klein geworden für die wachsende Familie oder zu groß, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Aber Sie fragen sich: Wenn ich jetzt im Lockdown meine Immobilie verkaufe – wie soll ich dann den Umzug bewerkstelligen? Darf ich überhaupt eine Umzugsfirma engagieren?

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Grundsätzlich gibt und gab es bisher in Deutschland zwar kein Verbot von Umzügen. Umzugsfirmen arbeiten mehr oder weniger „normal“, unter Einhaltung von Hygieneregeln. Die Mitarbeiter tragen natürlich Handschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz, sie werden nach Möglichkeit auf mehrere Fahrzeuge verteilt, um das Infektionsrisiko zu verringern, und die Umzugswagen werden regelmäßig desinfiziert.

Corona-Einschränkungen für Umzüge

Doch bei einigen Regeln kann es kritisch werden. Beispielsweise der 15-Kilometer-Radius, der am 11.01.2021 für Regionen ab einem Inzidenzwert von 200 eingeführt wurde. Auch wenn es derzeit in Deutschland keine Städte oder Kreise mehr gibt, die einen so hohen Inzidenzwert haben, kann niemand wissen, ob das in Zukunft wieder der Fall sein wird. Befindet sich Ihr neuer Wohnort dann weiter als 15 Kilometer vom alten entfernt, brauchen Sie im Zweifelsfall eine behördliche Genehmigung für den Umzug. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ein Umzug wohl jederzeit als „triftiger Grund“ für eine Ausnahme von Ausgangs- und Bewegungsbeschränkungen gelten wird.

Weiterhin stellt sich die Frage – vor allem, wenn Sie einer Risikogruppe angehören, aber noch nicht gegen COVID-19 geimpft wurden –, wie hoch das Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Möbelträgern und Umzugshelfern ist. Letztlich kann man nur antworten, es ist weder größer noch geringer als bei anderen Kontakten, und Sie können es minimieren, indem Sie so weit wie möglich die üblichen Hygieneregeln einhalten.

Unmöglich gemacht wird Ihr Umzug allerdings dann, wenn Sie tatsächlich mit Corona infiziert sind oder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden. Da Sie in diesem Fall die Wohnung nicht verlassen dürfen, bleibt Ihnen in der Regel nichts anderes übrig, als den Umzug zu verschieben.

Lieber jetzt umziehen als auf das Ende von Corona warten

Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Wohnsituation unzufrieden sind, ist es wenig sinnvoll, eine Veränderung weiter hinauszuzögern. Nutzen Sie stattdessen lieber die Zeit, von der Sie jetzt vielleicht mehr haben als später. Nehmen Sie den Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie, die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug so zügig wie möglich in Angriff! Wie in jeder anderen Zeit auch sind Sie am besten beraten, wenn Sie sich dabei von einem erfahrenen Immobilienmakler unterstützen lassen. Der sorgt dafür, dass jeder Schritt reibungslos abläuft, ohne dass Sie sich ständig selbst um alles kümmern müssen.

Sie überlegen, Ihre aktuelle Immobilie zu verkaufen und eine größere oder kleinere Wohnung umzuziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.umzugsauktion.de/umzug-trotz-corona/

https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/verbrauchertipps/Umzug-w%C3%A4hrend-Corona-id490116.html

https://www.merkur.de/leben/wohnen/corona-massnahmen-lockdown-umzug-helfer-freunde-verwandte-kontaktbeschraenkungen-umzugsunternehmen-zr-90088670.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Neues Maklergesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Wenn Sie beim Immobilienverkauf mit einem Makler arbeiten, fällt für diesen eine Provision an. Wer aber zahlt die? Bislang war die Bezahlung des Vermittlers im BGB nicht eindeutig geregelt. Mit Einführung des Maklergesetzes gelten nun bundesweit einheitliche Regeln. Wir sagen Ihnen hier, worauf Sie achten sollten.

1. Kein Flickenteppich mehr: Provisionsteilung ist der neue Standard

Die bisherigen Provisionsregelungen glichen einem Flickenteppich: In Metropolen wie Berlin oder Köln zahlten stets die Käufer die Maklerprovision, in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens und in kleineren Städten hingegen auch die Verkäufer. Das Maklergesetz sorgt nun für mehr Klarheit und schafft die Außenprovision für Wohnimmobilien vollständig ab. Das bedeutet, dass in den Regionen, wo bislang allein der Käufer für die Maklerkosten aufkam, nun auch der Verkäufer Provision zahlt – und zwar beide zu gleichen Teilen, also paritätisch und gerecht geteilt. Bei Wohnimmobilien ist als Ausnahme nur noch die so genannte Innenprovision zulässig, bei der der Verkäufer die Maklerkosten vollständig übernehmen darf. Außerdem gilt auch, dass Maklerverträge schriftlich zu fassen sind und die vereinbarten Leistungen darin festgeschrieben werden müssen.

2. Maklerkosten: Höhe der Provision ist an Leistung und Qualität gekoppelt

Und was sagt das Gesetz zur Höhe des Provisionssatzes? Nichts Eindeutiges, denn die Maklerkosten können im Maklervertrag flexibel festgelegt werden und können je nach Leistungsumfang des Maklers variieren. Qualitätsmakler bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum mit viel Markterfahrung, was dazu beiträgt, dass Ihre Immobilie treffsicher zu einem marktgerechten Preis den Besitzer wechselt. Ihr Verkauf wird von einem Profi-Makler nicht nur bestens vorbereitet, es kommen auch innovative Marketingtechniken zum Einsatz, wie die 360-Grad-Besichtigung, die sich besonders in der Corona-Krise bewährt hat, oder auch die Erstellung eines hochwertigen, aussagekräftigen Exposés. Methoden wie das Home Staging helfen dabei, Immobilien verkaufsfördernd aufzupolieren und höhere Verkaufspreise zu erzielen als vergleichbare Angebote ohne Home Staging. Immobilienexperten kennen sich bestens mit den Bedürfnissen von Verkäufern aus und begleiten Sie vor, während und nach dem Verkauf.

3. Maklerleistungen müssen im Maklervertrag schriftlich geregelt werden

Damit die professionelle Maklerleistung nicht nur ein Versprechen bleibt, werden sämtliche Vereinbarungen jetzt vertraglich in schriftlicher Form festgehalten werden. So behalten Sie als Verkäufer stets den Überblick. Zudem erhalten Sie eine Garantie über die Pflichten des Maklers inklusive der genauen Nennung der Maklerprovision.

4. Gibt es Ausnahmen von den Regelungen des neuen Maklergesetzes?

Neben der bereits erwähnten Möglichkeit, dass der Verkäufer die Courtage auch vollständig selbst übernehmen darf, gibt es noch folgende Ausnahme: Das Maklergesetz gilt nicht beim Verkauf von Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistikräumen und Büroräumen, sondern nur beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher.

5. Warum lohnt es gerade jetzt, einen Immobilienprofi zu beauftragen?

Auch auf der Grundlage des neuen Gesetzes empfehlen wir Ihnen, sich von Immobilienexperten unterstützen lassen. Allein die Einschätzung des Wertes einer Immobilie erfordert viel Erfahrung. Profi-Makler haben stets das Ohr am Markt und nehmen auch lokale Marktschwankungen wahr, die ein Eigentümer, der in seinem Leben vielleicht ein oder zwei Immobilien verkauft, meist nicht erkennen kann. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren die Rechtslage immer wieder geändert mit vielen Detailregelungen, die es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt. Beispiel Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis: Verkäufern, die es versäumen, in ihren Inseraten die notwendigen Angaben auszuweisen, drohen saftige Geldstrafen.

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://unternehmen.focus.de/provisionsteilung.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © AnoushkaToronto/Depositphotos.co

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