Immobilienverkauf

Wenn man nicht vor Ort ist – Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie haben eine Immobilie in Flensburg geerbt, möchten diese verkaufen, leben aber in Regensburg? Das hört sich problematisch an, denn Sie können ja nicht die ganze Zeit vor Ort sein, um den Verkauf zu begleiten. Um trotzdem ohne Stress einen guten, marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu bekommen, sollten Sie einen Profimakler am Ort der Immobilie mit den Verkaufsprozessen beauftragen.

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Ein Immobilienverkauf in einer anderen Stadt ist kompliziert. Trotz der Digitalisierung, die auch in der Verwaltung und in der Immobilienbranche Einzug gehalten hat und viele Prozesse erleichtert: eine Immobilie lässt sich nicht von ihrem festen Standort lösen. Für viele Termine muss man vor Ort sein. Dazu gehören nicht nur die Besichtigungstermine. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, das Objekt muss begutachtet werden und zum Notar muss man schließlich auch. Aber keine Sorge: All diese Termine kann ein lokaler Makler in ihrem Auftrag problemlos übernehmen.

Die drei B’s: Begutachtung, Bewertung, Besichtigung

Zunächst braucht es einen Bausachverständigen, der den Zustand der Immobilie begutachtet und Mängel prüft, soweit vorhanden. Daraufhin folgt die Erstellung eines Wertgutachtens, auf dessen Grundlage der Makler mit Ihnen zusammen den Angebotspreis festlegt. Er wird auch hochwertige Fotos von der Immobilie anfertigen lassen sowie ein ansprechendes Exposé mit allen Informationen, die ein potentieller Käufer braucht. Das alles hilft, dass sich schnell Interessenten finden, die der Makler zu Besichtigungsterminen einladen kann. Sie müssen bei all diesen Schritten und Terminen gar nicht vor Ort sein. Natürlich sollten Sie in Kontakt mit dem Makler bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen werden können.

Welche Steuerpflichten gibt es beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Eine wichtige Sache sollten Sie bedenken: prüfen Sie rechtzeitig, welche gesetzlichen Steuerpflichten bei einem Verkauf beachtet werden müssen. Sind Sie da unsicher, fragen Sie Ihren Makler oder Ihren Steuerberater. Es kann zum Beispiel sein, dass Spekulationssteuer anfällt. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer seiner Immobilie war oder falls er sie vermietet hatte.

Der Notartermin – geht auch ohne Ihre Anwesenheit

Bevor der Schlüssel übergeben wird, geht es zum Notar. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess. Zwei Wochen haben Sie davor Zeit, sich den Vertrag gut anzuschauen, denn der Notar sendet Ihnen und dem Käufer Ihrer Erbimmobilie eine Kopie des Vertrags im Vorhinein zu. Ihr Makler hilft Ihnen dabei, die Vertragsklauseln zu überprüfen. Beim Notartermin müssen Sie nicht selbst anwesend sein – anstatt dessen können Sie dem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, dass er oder sie den Vertrag in Ihrem Namen unterschreibt. Eine andere Möglichkeit: die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Somit wird der Kaufvertrag erst dann rechtsgültig, wenn der Eingang Ihrer Genehmigung erfolgt ist.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie in einer anderen Stadt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.notar.de/aktuelles/details/notartermin-auch-ohne-mich

https://www.bauemotion.de/bauwissen/spekulationsfrist-wann-der-immobilienverkauf-steuerfrei-bleibt/17517004/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Worauf muss ich bei der Suche nach einem Notar achten?

Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur dann rechtskräftig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Wer eine Immobilie kaufen will, braucht also in jedem Fall auch einen Notar. Da die Beurkundungskosten in der Regel vom Käufer zu tragen sind, ist es meist auch der Käufer, der den Notar vorschlägt. Aber an welchen Kriterien können Sie sich bei der Wahl des richtigen Notars orientieren?

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Nachdem sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis und über weitere wichtige Punkte des Kaufvertrags geeinigt haben, ist es an der Zeit, einen Notar zu suchen, der diesen Vertrag aufsetzen und beurkunden kann. Der Notar kann frei gewählt werden. Beide Vertragsparteien haben das Recht, jemanden vorzuschlagen, müssen sich aber letztendlich natürlich auf eine Person einigen.

Bei den Gebühren gibt es keinen Unterschied

Wenn Sie bisher noch nie mit einem Notar zusammengearbeitet haben, stellt sich jedoch die Frage, wie Sie bei der Auswahl vorgehen sollten. Nach der Höhe des Honorars können Sie nicht gehen, denn die erhobenen Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Sie liegen bei 1,5 Prozent bis 2 Prozent des Kaufpreises und sind nicht verhandelbar. Sie können also einfach einen Notar in Ihrer Nähe suchen, sei es im Internet oder über entsprechende Verzeichnisse der Bundesnotarkammer bzw. der Landesnotarkammern. Oder erkundigen Sie sich nach Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis.

Kriterien für die Wahl des richtigen Notars

Bevor Sie sich entscheiden, den so gefundenen Ansprechpartner mit der Beurkundung Ihres Kaufvertrags zu beauftragen, sollten Sie allerdings erst prüfen, ob Sie die folgenden Fragen mit „ja“ beantworten können:

  • Fühlen Sie sich von dem Notar gut beraten und vertrauensvoll behandelt?
  • Ist er für Sie verfügbar und nimmt sich Zeit, Ihre Fragen zu beantworten?
  • Spricht er in einer verständlichen Sprache mit Ihnen?
  • Verfügt der Notar über nachgewiesene fachliche Kompetenz?
  • Wird er von anderen Immobilienkäufern und -verkäufern weiterempfohlen?

Ein Profi-Makler findet den richtigen Notar für Sie

Ein weiterer, sehr sinnvoller Weg, um an einen vertrauenswürdigen Notar zu gelangen, führt über Ihren Immobilienmakler. Denn der hat im Zweifelsfall nicht nur eine einmalige Erfahrung gemacht, sondern kann über einen längeren Zeitraum hinweg beurteilen, ob der Notar zuverlässig arbeitet und seiner neutralen Beraterrolle wirklich gerecht wird. Sie können den Notar auch gleich direkt vom Makler beauftragen lassen, dann brauchen Sie sich um gar nichts weiter zu kümmern. Sollte die Auswahl des Notars allerdings durch den Verkäufer oder dessen Makler erfolgt sein, kann eine gewisse Skepsis auf Seiten des Käufers nicht schaden. Überprüfen Sie genau, ob Ihre Interessen sich im Kaufvertrag wiederfinden und haken Sie beim Notar nach, wenn Sie eine Formulierung nicht verstehen. Bei Zweifeln an der Neutralität des Notars lassen Sie den Vertrag lieber noch durch einen anderen Rechtsexperten über­prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen.

Sie haben Fragen zum Notartermin? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie auch gern bei der Suche nach einem Notar und beraten Sie umfassend zu Ihren Fragen.  

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://ratgeber-notar.de/immobilienkauf-checkliste-fuer-den-ablauf

https://www.test.de/Kaufvertrag-Immobilien-Den-Notar-ordentlich-ausfragen-4427977-0/

https://www.drklein.de/notartermin-hauskauf.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wann wird es Zeit für den Umzug in eine Seniorenwohnung?

Mit zunehmendem Alter wird der Alltag in der eigenen Immobilie beschwerlicher. Sei es bei der Gartenpflege, Treppensteigen, Saubermachen oder der Weg zum nächsten Lebensmittelgeschäft. Dennoch fällt es vielen Senioren schwer, die gewohnte Umgebung zu verlassen. Dabei kann sich die Lebensqualität in vielen Fällen durch den Umzug in eine altersgerechte Wohnung verbessern. Erfahren Sie hier, warum es sich lohnt, rechtzeitig darüber nachzudenken.

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Wenn das Eigenheim im Alter nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passt, kann das zu Frusterlebnissen führen. Irgendwann wird fast alles, was einst als Vorzug der Immobilie erschien, so unpraktisch, dass man sich nur noch damit herumärgert. Wenn es so weit gekommen ist, sollten Sie unbedingt handeln – und eine Veränderung Ihrer Wohnsituation in Angriff nehmen.

Was zeichnet eine altersgerechte Wohnung aus?

Eine Seniorenwohnung ist nicht gleichbedeutend mit einer Pflegeimmobilie, sondern eignet sich im Hinblick auf Größe und Ausstattung, Gesundheitsversorgung und nachbarschaftliche Beziehungen einfach besser für Senioren als beispielsweise ein reparaturbedürftiges Einfamilienhaus in einer Vorortsiedlung mit schlechter Verkehrsanbindung. Im Alter ist es sinnvoll, wenige Zimmer auf einer Etage zu bewohnen. Trotzdem darf die Wohnung ruhig geräumig und großzügig geschnitten sein. Auf Barrierefreiheit empfiehlt es sich auch dann zu achten, wenn Sie aktuell nicht in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Für alle Fälle sollten Flure und Türrahmen breit genug für einen Rollstuhl sein. Niedrige Türklinken und Fenstergriffe sind ebenfalls vorteilhaft.
Die Wohnung muss nicht unbedingt im Erdgeschoss liegen, wichtig ist aber ein Fahrstuhl – oder besser auch noch ein zweiter als Reserve. Die Lage ist ebenfalls ein sehr wichtiges Kriterium für eine altersgerechte Wohnung. Dabei kommt es vor allem auf eine gute Infrastruktur an. Ärzte und Supermärkte, im Idealfall auch ein Krankenhaus, sollten ohne Mühe fußläufig erreichbar sein. Aber auch ein kleiner Park zum Spazierengehen, vielleicht auch eine Bibliothek oder andere Orte, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Rechtzeitig umziehen, um weiterhin selbstbestimmt zu leben

Viele Senioren schrecken vor allem auch aus praktischen Gründen vor einem Umzug zurück. Sie fühlen sich von der Suche nach einer neuen Wohnung und dem Verkauf ihres Eigenheims überfordert, wissen nicht, wohin mit all dem Inventar, und lassen deshalb lieber alles so, wie es ist. Doch all das sind Probleme, die ein professioneller lokaler Qualitätsmakler sehr gerne für Sie löst. Beauftragen Sie den Immobilienprofi gleichzeitig mit dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie und der Suche nach einer geeigneten Seniorenwohnung – und Sie werden staunen, wie wenig für Sie selbst zu tun bleibt! Im Gegenzug profitieren Sie davon, mit der neuen, altersgerechten Wohnung noch einmal einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Es ist keineswegs sinnvoll, mit dem Umzug so lange zu warten, bis Sie pflegebedürftig sind oder nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Denn indem Sie Ihr unbequem gewordenes Eigenheim hinter sich lassen und sich eine Wohnsituation nach Ihren veränderten Bedürfnissen schaffen, verlieren Sie nicht etwa an Selbstbestimmtheit, sondern gewinnen wieder mehr Freiheiten zurück.

Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen und Sie denken über den Umzug in eine seniorengerechte Wohnung nach? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

 

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Immobilie geerbt – wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?

Erbengemeinschaften bilden sich, wenn mehrere Begünstigte nach dem Tod eines Angehörigen das Erbe antreten. Allerdings ist diese Gemeinschaft nicht für die Ewigkeit gedacht. Daher ist das Ziel die Auflösung der Erbengemeinschaft. Welche Möglichkeiten gibt zur Auflösung, wenn es sich beim Nachlass um eine Immobilie handelt? Und was sollten Erbengemeinschaften dazu wissen?

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Es gibt mehr als nur einen Weg die Erbengemeinschaft aufzulösen. Dabei kann der ganze Prozess friedlich unter den Miterben ablaufen oder im Streit um den Nachlass erzwungen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert zu prüfen, wie man mit einer Erbimmobilie umgehen kann.

Welche Möglichkeiten habe ich mit der Erbimmobilie?

Als erstes sollten alle Miterben sich einvernehmlich auf einen Immobilienmakler einigen, um die Immobilie bewerten zu lassen. Ist die Immobilie vermietet, kann es sinnvoll sein mit einem Investmentmakler zu prüfen, ob man mit dieser eventuell hohe Renditen erzielen kann.

Auf Grund der Prüfung und Bewertung können die Miterben dann entscheiden, ob die Immobilie mit Aussicht auf einen hohen Verkaufserlös verkauft oder vermietet wird. Aber auch eine Eigennutzung ist möglich. Was im individuellen Fall am besten ist, kann ein professioneller Makler beurteilen.

Vor der Auseinandersetzung – sind alle Miterben bekannt?

Keine Auseinandersetzung darf ohne die komplette Erbengemeinschaft stattfinden. Denn jeder Miterbe kann nur über seinen Erbteil verfügen. Was mit dem gesamten Erbe passieren soll, müssen alle Erben zusammen entscheiden. Dafür müssen alle Miterben ausfindig gemacht werden.

Das ist nicht immer ganz leicht, da es sein kann, dass außerhalb der Kernverwandtschaft auch entfernte Verwandte erbberechtigt sind. Wer sich nicht sicher ist, ob alle Miterben bekannt sind, kann mithilfe eines Erbermittlers nach weiteren Miterben suchen.

Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch verfügt hat, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen, kann eine Auflösung nicht ohne seine Zustimmung erfolgen. Zudem ist er verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.

Auflösung des Erbgemeinschaft

Es ist immer empfehlenswert die Auflösung einvernehmlich zu erreichen. Das Erbe kann durch einen Vertrag aufgeteilt werden. Die Miterben halten in einer Auseinandersetzungs-vereinbarung fest, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Dieser Vertrag kann aber nur geschlossen werden, wenn klar ist, was alles zum Erbe Nachlass gehört und wenn alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt wurden. Außerdem darf der Verstorbene kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet haben.

Die Erbengemeinschaft kann sich aber auch auf den gemeinsamen Verkauf der Erbimmobilie einigen. Hier ist ein professioneller Makler der optimale Ansprechpartner.

Ist die Auseinandersetzung nicht ohne Unstimmigkeiten möglich, kann ein Miterbe die Auflösung der Gemeinschaft durch eine Teilungsversteigerung näher an den Abschluss bringen. Denn eine komplette Auseinandersetzung ist damit nicht möglich, da jeder Erbe nur über seinen eigenen Erbteil verfügen darf. Dieser kann aber auch an jemand anders verkauft werden.

Ist die Auflösung der Erbengemeinschaft aber auch so nicht zu erreichen, gibt es nur noch den Weg über die Auseinandersetzungsklage. Egal wie man sich man sich in der Gemeinschaft einigt, es ist immer gut im Falle einer Erbimmobilie einen Immobilienexperten mit ins Boot zu holen.

Haben Sie mit mehreren Erben eine Immobilie geerbt? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Wir unterstützen Sie gerne.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:´

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbrecht/testamentsvollstrecker/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft

 

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Lohnt sich eine Renovierung vor dem Immobilienverkauf?

Moos auf dem roten Ziegeldach, von der Fassade bröckelt der Putz und innen sind die Tapeten vergilbt. Kurz vor dem Immobilienverkauf fragen sich viele Eigentümer, ob sich eine Renovierung positiv auf den Verkaufspreis auswirkt oder ob es günstiger ist, sie direkt zu verkaufen. Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

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Wie die Lage beeinflusst auch der Zustand den Wert einer Immobilie. Während es bei der Sanierung darum geht, ernsthafte Mängel zu beseitigen, geht es bei der Renovierung um eine optische Aufwertung einer Immobilie. Aber lohnen sich Maßnahmen wir Verputzen, Streichen, Tapezieren?

Gut gepflegt

In der Regel erhöht eine Renovierung die Attraktivität einer Immobilie – sagen Immobilienprofis. Das wirkt sich auch auf den Preis aus. Je attraktiver eine Immobilie aussieht, desto einfacher ist es, sie zu einem guten Preis zu verkaufen. Ist beispielsweise die Lage nicht so optimal, muss die Optik umso mehr überzeugen. Immobilienprofis machen häufig die Erfahrung, dass Interessenten bei gepflegten Immobilien eher bereit sind, Kompromisse einzugehen.

Schlecht gepflegt

Renovierungsbedürftige Immobilien dagegen – so lehrt die Erfahrung – lassen Interessenten häufig skeptisch werden. Dann suchen sie – bewusst oder unbewusst – nach weiteren Mängeln. Emotionen spielen beim Immobilienkauf häufig eine große Rolle. Immer wieder kommt es vor, dass Interessenten selbst bei tadellosen Immobilien vor dem Kauf zurückschrecken, weil sie kein gutes Gefühl haben. Andere potentielle Käufer nutzen die Renovierungsbedürftigkeit dagegen aus, um den Kaufpreis zu senken. Dazu kommt, dass Interessenten die Renovierungskosten oft viel höher einschätzen, als sie eigentlich sind.

Wie hoch dürfen die Renovierungskosten sein?

Kostet die Renovierung am Ende mehr, als sie den Verkaufspreis erhöht, dann lohnt sie sich natürlich nicht. Ein Profimakler berät Sie, welche Renovierungsmaßnahmen sich wie auf den Verkaufspreis auswirken. Kalkulieren Sie, wie hoch die Renovierungskosten dementsprechend sein dürfen. Haben Sie den Überblick? Dann können Sie entscheiden, welche Renovierungsarbeiten Sie durchführen möchten, damit sich die Renovierung auch finanziell für Sie lohnt.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und der Kenntnis des örtlichen Immobilienmarktes kann Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler am besten sagen, welche Renovierungsmaßnahmen sich vor dem Immobilienverkauf wirklich lohnen. Er weiß, wie Sie die Zielgruppe für Ihre Immobilie überzeugen. Ein Profimakler ermittelt den Wert Ihrer Immobilie und kann Ihnen sagen, um wie viel eine Renovierung den Wert Ihrer Immobilie erhöhen würde.

Sie möchten wissen, wie sich eine Renovierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article131522560/Eine-teure-Sanierung-ist-ihr-Geld-meist-nicht-wert.html

https://www.badische-zeitung.de/kaufpreisoptimierung-durch-renovieren-oder-sanieren–185062692.html

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/renovieren-vor-dem-immobilienverkauf

 

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Eigenbedarf anmelden – eigentlich ganz einfach, oder?

Sie haben vor längerer Zeit eine Eigentumswohnung als Anlageimmobilie erworben. Dort wohnen seit Jahren zuverlässige Mieter, zu denen Sie ein gutes Verhältnis aufgebaut haben. Jetzt aber braucht Ihre Tochter dringend eine Wohnung. Sie hat einige Zeit im Ausland studiert, nun kehrt sie zurück und will eine Familie gründen. Da scheint auf den ersten Blick nichts näher zu liegen, als den Mietern zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden. Aber nicht in jedem Fall muss das die beste Lösung sein.

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Eigenbedarf können Sie für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige Ihres Haushaltes geltend machen. Aber auch hier müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der deutschen Mieterschutzrechte beachtet werden.

Rechtliche Unsicherheiten bei Eigenbedarfskündigung

Bei Eigenbedarf gelten Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten – abhängig davon, wie lange Ihre Mieter in der Wohnung leben. Für eine rechtssichere Kündigung muss der Vermieter außerdem im Kündigungsschreiben genau erklären, warum er die Wohnung selbst benötigt. Auch mit einer Eigenbedarfskündigung gehen also einige rechtliche Unsicherheiten einher. In Ihrem Fall könnten Ihre gekündigten Mieter Sie beispielsweise verdächtigen, den Eigenbedarf nur vorzutäuschen. Vielleicht zieht Ihre Tochter am Ende aus irgendeinem Grund doch nicht in die Wohnung ein. Schon riskieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der Sie sich mit Schadenersatzforderungen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs konfrontiert sehen.

Alternativen durchdenken und vergleichen

Um Missverständnissen vorzubeugen: All das spricht nicht grundsätzlich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Aber es ist empfehlenswert, auch Alternativen in Erwägung zu ziehen. Sprechen Sie doch einmal mit einem Makler über Ihre konkrete Situation. Dieser kann Ihnen eine schnellere, einfachere oder auch finanziell vorteilhaftere Lösung aufzeigen. Es lohnt sich mit Sicherheit, mit Hilfe der Marktkenntnis und Expertise eines Immobilienprofis ein klares Bild über Ihre verschiedenen Handlungsoptionen zu gewinnen – und genau durchzurechnen, mit welcher Variante Sie am besten fahren.

Wählen Sie die beste und nicht die naheliegendste Option!

Denkbar wäre es, Ihre vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen und parallel dazu eine andere, leerstehende Wohnung zu kaufen. Vielleicht passt die andere Wohnung sogar besser zu den Bedürfnissen Ihrer Tochter. Gleichzeitig müssen Ihre Mieter nicht ausziehen, wenn sich ein Käufer findet, der das Mietverhältnis fortsetzt. Je nach Konstellation und finanzieller Situation kann es sich aber auch anbieten, die vermietete Wohnung auch für die Zukunft als Kapitalanlage zu behalten und für Ihre Tochter zusätzlich eine andere Wohnung zu kaufen oder zu mieten.

Denken Sie darüber nach, Eigenbedarf anzumelden? Sind Sie sich unsicher, ob dieser Schritt sinnvoll und zielführend ist, möchten Sie Fehler dabei vermeiden und sich zu möglichen Alternativen beraten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-anmelden/

https://www.mietrecht.com/eigenbedarf-anmelden/

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/

 

Hinweise

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Das Trennungsjahr: Immobilie verkaufen oder nicht?

Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist bei einem Verkauf während des Trennungsjahres zu beachten? Und was bringt es den Eigentümern?

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Das Trennungsjahr ist für Paare, die sich scheiden lassen wollen, von großer Bedeutung. Denn dieses Jahr ist die Voraussetzung, um die Scheidung überhaupt vollziehen zu können. Erst dann wird die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Eine gemeinsame Immobilie kann dennoch bereits während des Trennungsjahres verkauft werden, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben möchte. Das geht aber nur, wenn sich beide Ehepartner wirklich sicher sind, dass es sie nicht wieder zusammenkommen werden.

Während des Trennungsjahres muss es eine getrennte Haushaltsführung geben. Das ist aber nicht immer finanziell machbar. Zudem kann keiner der beiden Ehepartner verlangen, dass der Andere auszieht.

Gründe für ein Verkauf während des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr kann unter einem Dach verbracht werden. Das ist oft bei Immobilieneigentümern der Fall. Nur eben ohne gemeinsames Schlafzimmer und getrennte Nutzung der Küche.

Einfacher wäre es die Immobilie gemeinschaftlich zu verkaufen und den Erlös auf beide Noch-Ehepartner aufzuteilen. Nicht nur um Schwierigkeiten bei der getrennten Haushaltsführung zu umgehen, ist ein Verkauf eine gute Lösung. Sondern auch um den gemeinsam aufgenommenen Hauskredit schneller abbezahlen zu können.

Mit dem Verkaufserlös kann vor allem, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft, ein Darlehen oder Kredit schneller getilgt werden. Zudem läuft ein Verkauf unter weniger Zeitdruck ab. Die Suche nach einem Käufer kann entspannter angegangen werden. Aber Achtung: Streitigkeiten zwischen den Noch-Ehepartnern beeinflussen den geplanten Verkauf negativ.

Streitigkeiten während des Verkaufsprozesses

Ein zerstrittenes Paar, das sich auf den Verkauf der Immobilie geeinigt hat, sollte wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Oft lassen sich Streitigkeiten und Uneinigkeiten beim Verkauf nicht umgehen. Um das Vorhaben dennoch möglichst stressfrei und ohne Streitigkeiten zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi mit ins Boot zu holen. Dieser kann zwischen den zerstrittenen Parteien als Mediator fungieren und den Verkauf professionell bis zur Objektübergabe durchführen. Dieser hilft Paaren auch bei der Suche nach einem Rechtsexperten, falls Unterhaltsansprüche oder andere scheidungsrelevante Angelegenheiten rechtlich geregelt werden müssen.

Haben Sie eine Scheidungsimmobilie und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.finanztip.de/trennung/

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html

 

Hinweise

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Besichtigungsmanagement dem Profi überlassen!

„Bei der aktuellen Marktlage verkauft sich mein Häuschen doch in kurzer Zeit fast wie von selbst“, dachte Josef M. Nachdem er seine Immobilie in einem Online-Portal inseriert hatte, kamen innerhalb kürzester Zeit Anfragen von Interessenten im mittleren zweistelligen Bereich. Alle fragten nach Besichtigungsterminen. Welche Anfragen waren wirklich seriös? Mit wem und wann sollte er Besichtigungen vereinbaren?

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Josef M. versuchte das Problem zu lösen, indem er nur einige Anfragen, die er für seriös hielt, auswählte und mit diesen Interessenten in Kontakt trat. Doch schon die Terminfindung war nicht einfach. Sollte er einen Termin mit allen vereinbaren oder mit jedem Interessenten einzeln? Da er befürchtete, bei einer Besichtigung nicht alle Interessenten immer im Blick zu haben – schließlich lädt man sich ja fremde Leute in sein Haus ein – entschloss er sich für Einzelbesichtigungen.

Da er und seine Frau Stefanie berufstätig sind, hatten sie in der Woche nur abends oder am Wochenende Zeit. Sie vereinbarten drei Termine. Zum ersten Besichtigungstermin erschien ein Mann allein. Er schien sich jedoch für unwichtige Details der Immobilie wie Fenster und Türen zu interessieren. Die Räume selbst, das Grundstück oder die neue Heizung interessierten ihn kaum. Auf Josef und Stefanie machte er einen unseriösen Eindruck. Nach dem Termin fragten sie sich, ob er vielleicht ein Einbrecher war, der sein neues Zielobjekt auskundschaften wollte. Beim nächsten Termin sah sich ein Pärchen das Haus relativ kurz an und stellte kaum Fragen. Hinterher antworteten sie auf keine Kontaktversuche von Josef mehr. Ihn beschlich das Gefühl, dass es wohl Besichtigungstouristen waren, die von Anfang an gar kein Interesse an seinem Haus hatten. Zum letzten Termin kam ein Paar, das eine längere Anreise hatte, da wegen eines Jobwechsels auch der Wohnort gewechselt werden musste. Diese beiden stellten schnell verärgert fest, dass das Haus in Wirklichkeit ganz anders aussah als auf den Fotos.

Ein Käufer war also noch nicht unter den drei Terminen. Im Gegenteil: Josef und Stefanie waren noch unsicherer. Da Josef die Immobilie nach den ersten vielen Anfragen aus dem Online-Portal genommen hatte, musste er sie jetzt neu online stellen. Wenige Interessenten meldeten sich und stellten schon vorab kritische Fragen. Sie waren skeptisch, weil die Immobilie jetzt erneut online war, und fragten sich, ob mit ihr was nicht stimmt. Der Verkauf zog sich in die Länge und wurde immer mehr zur Belastung.

Das Ehepaar M. wandte sich an uns. Wir sorgten für aussagekräftige Immobilienfotos, erstellten 360-Grad-Rundgänge, aus denen wir schließen können, welcher Interessent sich wirklich für die Immobilie interessierte. Wir vereinbarten die Besichtigungstermine und führten sie durch, während Stefanie und Josef bei der Arbeit waren. Wir führten Bonitätsprüfungen der Kaufinteressenten durch und nach sechs Wochen war der Kaufvertrag unterzeichnet. Nach dem Notartermin sagte Stefanie M.: „Nicht nur die Besichtigungen, auch die Fotos und die kritischen Fragen haben wir ganz schön unterschätzt. Das hätten wir gleich einem Profi überlassen sollen.“

Sie haben keine Zeit, um sich um die Besichtigungen zu kümmern? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungs%C3%BCbergabeprotokoll

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Kauf-einer-bestehenden-Immobilie/

 

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Notverkauf: Woran Eigentümer denken müssen

Schwere Zeiten erfordern harte Maßnahmen. Eigentümer, die sich in einer Notsituation befinden, haben die Option ihre Immobilie zwangsversteigern zu lassen oder schnellstmöglich zu verkaufen. Der Notverkauf ist jedoch die bessere Variante. Was müssen Eigentümer bedenken, damit die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird?

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Egal ob plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine andere private Situation der Grund für den Notverkauf der eigenen vier Wände ist, eins ist lässt sich nicht von der Hand weisen: Die Zeit sitzt dabei immer im Nacken. Ein Immobilienprofi kann Eigentümer gut beraten und schnellstmöglich unter die Arme greifen.

Immobilienverrentung oder klassischer Immobilienverkauf

Eigentümer können das Haus verkaufen und in ein neues Zuhause ziehen oder die Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Beim Immobilienverkauf mit im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht handelt es sich um eine besondere Verkaufsart. Bei der Immobilienverrentung, sofern diese in der Notsituation passend erscheint, kann der Eigentümer zwischen verschiedenen Modellen mit unterschiedlichen Auszahlungsmöglichkeiten und Zeiträumen für das Wohnrecht wählen.

Vorbereitung auf den Verkauf

Eine Immobilienbewertung ist das A und O beim Immobilienverkauf. Ohne Ermittlung des Immobilienwertes kann keine sinnvolle Preisstrategie und demnach auch kein marktgerechter Angebotspreis festgelegt werden. Auch das muss bei einem Notverkauf zügiger vonstattengehen. Steht der Angebotspreis fest, sollten alle notwendigen Verkaufsunterlagen zusammengetragen und das Exposé erstellt werden. Zu den notwendigen Unterlagen zählen beispielsweise der Energieausweis, der Grundbuchauszug und die Gebäudeversicherung. Für ein ansprechendes Exposé und eine wirkungsvolle Vermarktung der Immobilie sind professionelle Fotos und Videos zu empfehlen. Eventuell müssen die Eigentümer auch noch kleinere Reparaturen vornehmen.

Es ist ratsam, den Kaufinteressenten wenn möglich nicht mitzuteilen, dass es sich um einen Notverkauf handelt. Denn dann probieren diese oft den Preis zu drücken. Allzu lange darf die Entscheidung für einen Käufer aber auch nicht dauern. Bei Privatverkäufern kann das zu Verkaufspreisen unter dem eigentlichen Marktwert der Immobilie führen. Eigentümer, die schnell verkaufen müssen, sollten daher professionelle Hilfe an ihrer Seite haben. Der Profimakler hat das notwendige Knowhow und Verhandlungsgeschick, um das Objekt schnell an einen zahlungskräftigen und kreditwürdigen Käufer zu bringen. Zudem kümmert dieser sich diskret und schnell um den Verkauf, die Vermarktung und den abschließenden Notartermin, so dass Zeit und Not geplagte Eigentümer schnell und stressfrei in den Verkaufsprozess gehen können. Vermarktungsmethoden wie 360-Grad-Touren und Homestaging, die die Immobilie ins optimale Licht rücken, kann der Makler ebenfalls schnell und professionell durchführen.

Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie da.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienverkauf mit Datenschutz

Beim Verkauf einer Immobilie werden Daten ausgetauscht, Kontaktinformationen, Bankverbindungen oder die Bonitätsprüfung. Aber welche Daten müssen wirklich erhoben werden und wie lassen sie sich am besten schützen? Qualitätsmakler wissen, worauf hierbei zu achten ist.

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Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, dass jeder Verbraucher selbst über seine Daten bestimmt. Das heißt: werden Daten gesammelt, darf das nur mit der Zustimmung des Betroffenen geschehen. Dieser hat auch das Recht, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er das fordert. Zudem hat jeder Anspruch darauf, über seine gespeicherten personenbezogenen Daten regelmäßig Auskunft zu erhalten. Dazu gehören:

  • die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • die Dauer der Datenspeicherung
  • die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

In die Datenerhebung muss eingewilligt werden

Profimakler bitten frühzeitig um eine Einwilligung zur Datenerhebung, wenn beispielsweise ein Interessent ein Exposé anfragt. Denn um es ihm zuschicken zu können, benötigen sie dessen E-Mail-Adresse. Ebenfalls geschäftsrelevant sind Daten bei der Erstellung des Kaufvertrages, zum Beispiel Adresse und Bankverbindung. Zur Verarbeitung von Daten sind Makler darüber hinaus auch durch das Geldwäschegesetz verpflichtet.

Wie werden Daten gesichert?

Personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. So wie Unterlagen nicht offen herumliegen dürfen, so müssen Daten auf dem PC vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Darüber hinaus dürfen Informationen aber auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Was besagt die Löschpflicht?

Interessenten, die eine Immobilie nicht kaufen, haben Anspruch darauf, dass ihre Daten umgehend gelöscht werden. Auch Käufer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, sobald diese ihren Zweck erfüllt haben, also wenn die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Der Makler ist jedoch verpflichtet, Daten zum Kaufvertrag für begrenzte Zeit aufzubewahren, wenn sie für die Besteuerung nötig sind.

Mit großer Sorgfalt kümmern sich Qualitätsmakler um die Sicherung von Kundendaten. Worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist, wissen sie sehr genau. Regelmäßig lassen sie sich von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Variant/Depositphotos.com

Kategorie: cmax-Aktuelles ·Content MAX
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