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Wohnen über Generationen hinweg

Das Generationenhaus macht es möglich. Die Großeltern passen auf die Enkel auf und erhalten dafür selber Hilfe im Alltag. Bei immer mehr Menschen setzt sich wieder die Erkenntnis durch, dass das gemeinsame Wohnen mehrerer Generationen unter einem Dach eine Bereicherung für Alle ist. Für Experten ist das Generationenhaus das Konzept der Zukunft.

In den meisten Fällen teilen sich Familienangehörige – also Kinder, Eltern und Großeltern – ein Haus. Gelegentlich wohnen aber auch Freunde, Bekannte oder sogar Fremde gemeinsam in einem Projekt, um den Alltag gemeinsam zu bestreiten. Häufig wird in separaten Wohnungen gewohnt, was jeder „Kernfamilie“ den persönlichen Rückzugsort und die nötige Privatsphäre sichert. Für einige Familien ist es jedoch wichtiger, stärker als Gemeinschaft zusammenzuleben. Solche Familien legen Wert auf Räume, in denen sie sich begegnen. Sie teilen sich zum Beispiel Wohnzimmer und Küche und nutzen den Garten gemeinsam.

Ein Generationenhaus bietet natürlich Vorteile, bei denen ein Einfamilienhaus kaum mithalten kann. Hier müssen Sie sich keine Vorwürfe Ihrer Eltern anhören, warum Sie sie so lange schon nicht mehr besucht haben. Die viele Zeit für die Familie ist für die meisten ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Entscheidung für ein Generationenhaus. Dazu kommt die gegenseitige Entlastung, die diese Wohnform bietet. Die Großeltern erhalten Hilfe im Alltag von ihren Kindern, dafür helfen Sie bei der Betreuung der Enkel. Dabei genießen besonders Senioren, ihre Familienmitglieder um sich zu haben und an deren Leben aktiv teilzunehmen. Ebenso nützt es den Kindern, von den Erfahrungen ihrer Großeltern zu lernen.

Für Senioren, die vielleicht hilfe- oder pflegebedürftig sind, stellt das Generationenhaus einen besonderen Vorteil dar. Die Familienmitglieder können sich um ihre Großeltern kümmern und diese können den Umzug in ein Pflegeheim vermeiden. Das bedeutet nicht nur mehr Unabhängigkeit, sondern auch eine deutliche Kostenersparnis.

Allerdings kann ein Generationenhaus auch Nachteile haben. Für manche Menschen ist eine zu große räumliche Nähe ein Problem. Wer Ruhe und Zurückgezogenheit sucht, für den empfiehlt sich ein Generationshaus nur dann, wenn eine ausreichende räumliche Trennung besteht. Denn wo Kinder leben, ist in der Regel auch Lärm nicht zu vermeiden. Außerdem kommt es auch dort, wo Menschen auf engerem Raum zusammenleben, häufiger zu Konflikten. Gerade die Altersunterschiede sorgen öfters für Differenzen bei Fragen der Kindererziehung, der Haushaltsführung oder Planung des Alltags. Wer also in ein Generationenhaus ziehen möchte, sollte sich im Klaren sein, worauf er sich einlässt. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits im Vorhinein genaue Absprachen über das Zusammenleben zu treffen und alle Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen.

Hat das Generationenhaus aber eine gute Mischung aus Rückzugsmöglichkeiten und Gemeinschaftsräumen, kann die gesamte Familie von dieser Wohnform profitieren.

Überlegen Sie sich, ob ein Generationenhaus etwas für Ihre große Familie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © Wavebreakmedia

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Wie will ich im Alter wohnen?

Das ist eine Frage, die Sie nie zu früh stellen können. Beim Kauf des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung denken die wenigsten daran, dieses später möglicherweise noch einmal verlassen zu müssen. Doch der Traum, im Eigenheim alt zu werden, ist nicht immer realistisch.

Wenn die Kinder das Haus verlassen, um auf eigenen Beinen zu stehen, wirkt das Eigenheim plötzlich groß und leer. Ein Grund, die Immobilie gegen etwas Kleineres zu tauschen, ist das jedoch selten. Dennoch stellt sich hier bei vielen zum ersten Mal die Frage: Will ich hier wirklich für immer wohnen? Anstatt diesen Gedanken so schnell wie möglich zu unterdrücken und als pessimistischen Unsinn abzutun, macht es Sinn, sich in Ruhe damit auseinander zu setzen. Denn Fakt ist: Die meisten Immobilien, die in jungen Jahren gekauft werden, sind dazu angedacht, Platz für eine Familie zu bieten und nicht ein älteres Ehepaar oder eine alleinstehende pflegebedürftige Person zu beherbergen.

Mit 50 mögen steile Treppen, mehrere Kilometer Entfernung zum nächsten Supermarkt und ein großer Garten, der regelmäßig gemäht und gewässert werden will, noch kein Problem darstellen. Mit 75 kann das schon ganz anders aussehen. Wer frühzeitig überlegt, wie er seinen Lebensabend verbringen will, dem stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl: Soll das Eigenheim in naher Zukunft barrierefrei umgebaut oder irgendwann gegen eine altersgerechte Wohnung getauscht werden? Will vielleicht eines meiner Kinder das Haus übernehmen? Kann ich mir vorstellen, irgendwann in einer Seniorenresidenz zu leben? Oder will ich im Ruhestand noch einmal etwas ganz Neues ausprobieren und meinen Altersitz im Ausland beziehen?

Die Antworten auf diese Fragen hängen vielfach auch von der finanziellen Situation, dem familiären Umfeld und der näheren Umgebung der Immobilie ab. Wenn Sie jetzt schon anfangen, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, treffen mögliche gesundheitliche und finanzielle Veränderungen im Alter Sie weniger überraschend. So können Sie Ihre Zukunft nach den eigenen Vorstellungen gestalten.

Dabei müssen Sie nicht gleich vom Worst Case Szenario ausgehen. Schon kleinere Veränderungen können dazu führen, dass eine andere Wohnsituation besser geeignet ist: Warum nicht schon mit 60 Arbeitszimmer und Schlafzimmer tauschen, sodass Sie im Fall der Fälle eine abgeschlossene Wohnung im Erdgeschoss haben? Sollte Ihnen das Treppensteigen irgendwann schwer fallen, meistern Sie den Alltag so sehr viel bequemer. Oder wie wäre es, wenn Sie jetzt schon nach einer zentral gelegenen Zweitwohnung suchen, in der zunächst Ihr Kind wohnen kann, mit dem Sie dann später tauschen? So sind Sie nicht auf ein Auto angewiesen, wenn Ihre Sehkraft im Alter nachlässt. Vielleicht haben Sie auch den Wunsch, später in der Nähe Ihrer Kinder zu wohnen? Warum also nicht schon jetzt nach einer altersgerechten Wohnung in der selben Stadt suchen, die Sie zunächst vermieten? Je früher Sie sich mit dem Altern auseinandersetzen, desto einfacher ist es, Ihre spätere Wohnsituation nach Ihren genauen Vorstellungen zu gestalten.

Das heißt nicht, dass Sie mit Mitte 50 schon für jedes Szenario, das eintreten könnte, eine passende Lösung haben müssen. Wichtiger ist es, dass Sie sich mit den größeren Problemquellen auseinandersetzen und eine grobe Vorstellung davon entwickeln, wie Sie in Zukunft leben möchten.

Sie wollen Ihr Haus in Zukunft verkaufen oder sind auf der Suche nach einer kleineren Immobilie? Wir beraten Sie gerne.

Foto © monkeybusinessimages

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Onlineshopping zum Anfassen

„Zu verkaufen“-Schilder statt der neusten Mode in der leergefegten Fußgängerszone: Jahrelang lag die Befürchtung in der Luft, dass der Onlinehandel den Tante-Emma-Laden von nebenan komplett verdrängt. Zwar ist der Online-Trend unverändert groß, während Einzelhändler teils um jeden Kunden kämpfen. Dennoch sind Experten sich sicher: Kunden wollen kein Entweder-Oder, vielmehr sollten Händler auf Multichannel-Konzepte setzen. Wessen Handelsfläche gerade eine Leerstandsphase hat, für den könnten die lokalen Filialen von Onlinehändlern, die Lösung sein.

IKEA hält nicht länger am gewohnten Verkaufskonzept fest. Die Reise durch das bis ins Detail durchgestylte Möbelhaus ist nicht mehr die einzige Möglichkeit, sich den schwedischen Einrichtungsstil nach Hause zu holen. Hemnes, Kallax, Malm und Co können mittlerweile auch bequem per Mausklick bestellt werden. Selbst die Lebensmittelbranche setzt immer stärker auf den Onlinevertrieb. Einer Statista-Umfrage zufolge bestellt bereits jeder dritte Deutsche Lebensmittel online.

Doch der Trend funktioniert auch andersherum. Online bekannt gewordene Unternehmen wie MyMüsli, MyToys oder Mr. Spex setzen schon seit längerem auf den Filialbetrieb. Nun gesellen sich auch Onlinegrößen wie Zalando oder Notebooksbilliger.de dazu. In den USA gibt es bereits die ersten Amazon Buchläden und Möbelgeschäfte und auch in Deutschland wagt Amazon sich mit einem Store in Oberhausen ins Einkaufszentrum. Auf einer kleinen Verkaufsfläche stellt der Konzern dort seine Eigenprodukte wie Alexa, Echo und Fire TV vor.

Die Anforderungen, die sich an die lokalen Gewerbeimmobilien der Internethändler stellen, sind andere, als die des klassischen Einzelhandels. Online und Offline-Vertrieb müssen gut miteinander vernetzt sein. Statt überladene Geschäfte mit einer möglichst großen Auswahl, setzt man auf minimalistisch ausgestattete Showrooms, in denen die persönliche Beratung im Vordergrund steht. Was im Geschäft nicht vorrätig ist, kann online schnell bestellt werden – entweder in den Laden oder direkt nach Hause.

Standorte können so von der Präsenz der Onlinehändler profitieren, die in den lokalen Filialen einen Vorteil durch ihre Bekanntheit aus dem Internet haben. So könnten es namhafte Onlinegrößen auch schaffen sich an Standorten zu halten, die sonst prädestinierte Leerstände sind. Die Ansiedlung neuer Geschäfte macht auch Wohnlagen attraktiver. Denn eine gute Lage definiert sich laut Gabler Wirtschaftslexikon unter anderem auch durch gute bis sehr gute Einkaufsmöglichkeiten.

Gleichzeitig zeigen Studien laut e-tailment.de, dass der Online-Umsatz in Regionen steigt, in denen eine stationäre Filiale eröffnet wurde. So profitieren auch die Onlinehändler von lokalen Filialen. Gerade kleinere Unternehmen, können ihren Bekanntheitsgrad so steigern. Kunden kaufen nicht mehr nur über eine Plattform. Sie informieren sich online und kaufen dann im Geschäft nebenan. Onlinehändler, die auch eigene Filialen betreiben, verringern so ihr Risiko, potenzielle Kunden an die lokale Konkurrenz zu verlieren.

Sie haben eine Ladenfläche zu verkaufen und suchen nach dem richtigen Käufer? Wir unterstützen Sie beim kompletten Verkaufsprozess.

 

 

Foto: © SEASTOCK

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Geld verdienen mit dem eigenen Strom

Windrad im Garten, Solaranlage auf dem Dach, Blockheizkraftwerk im Keller – Immer mehr Deutsche wollen die steigenden Stromkosten nicht mehr mitmachen und suchen Wege, um sich von den Energiekonzernen unabhängig zu machen. Durch neue Technologien und Konzepte lassen sich nicht nur Stromkosten sparen. Mit der Erzeugung von Strom lässt sich sogar Geld verdienen.

Neben der Einspeisung ins Stromnetz oder dem Handeln an der Strombörse lässt sich auch mit dem Teilen von Strom Geld verdienen. So wie Autos bei Car-Sharing oder Wohnungen bei AirBnB lässt sich inzwischen auch Strom teilen. Immer mehr private Haushalte produzieren ihren eigenen Strom mit Solar- oder Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerken. Dabei versorgen manche nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Möglich ist das durch zwei neue Entwicklungen:

1. Internetplattformen für Strom-Sharing

Die Digitalisierung ermöglicht die intelligente Vernetzung von privaten Stromerzeugern. Anbieter wie „sonnen“, „enyway“, „buzzn“ oder „beegy“ bringen private Stromproduzenten und Verbraucher zusammen. Auf den Internetplattformen können Produzenten ihren überschüssigen Strom verkaufen. Das rentiert sich mehr als die Vergütung, die der private Stromerzeuger durch die Einspeisung ins Stromnetz erhält.

2. Effizientere Batteriespeicher

Die meisten Menschen sind nicht zu Hause, wenn mittags die Sonne für viel Strom sorgt. Sie können ihn also nicht verbrauchen. Abends, wenn es dunkel ist, wird mehr Strom verbraucht, aber die Sonne scheint nicht mehr. Effizientere Batterien machen es möglich, die Energie vom Mittag für den Abend zu speichern. Und das lässt sich noch erweitern: Batterien, die freie Kapazitäten haben, weil gerade keine Sonne scheint und kein Wind weht, können den überschüssigen Strom speichern, der dort entsteht, wo gerade Sonne und Wind im Überfluss vorhanden sind. Mitglieder der „sonnenCommunity“ erhalten sogar dauerhaft kostenfreien Strom zur Deckung des Eigenbedarfs, wenn sie ihre „sonnenBatterien“ dem öffentlichen Stromnetz als kurzfristigen Zwischenspeicher zur Verfügung stellen.

Das Ganze funktioniert dann folgendermaßen: Durch intelligente Stromzähler – sogenannte Smart Meter – kann eine Software zu jeder Zeit erkennen, wie viel Strom produziert und verbraucht wird. Ist zu viel Strom vorhanden, kann er in den Batterien gespeichert werden. Besteht dagegen eine hohe Nachfrage, kann der Strom aus den Batterien ins Netz gespeist werden. So wird sichergestellt, dass immer ausreichend Energie verfügbar ist.

Die Demokratisierung der Stromversorgung hat begonnen. Ist das das Ende der Energieriesen?

Benötigen Sie einen Energieausweis oder eine Energieberatung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Foto: © DiyanaDimitrova

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Warum Sie auf gute Immobilienfotos nicht verzichten können

Serie Immobilienvermarktung 2:

Angesichts der hohen Nachfrage meinen viele, dass sich ihre Immobilie auch mit schlechten Fotos schnell verkauft. Schlechte Fotos führen aber häufig zu unnötigen Besichtigungen, bei denen Interessenten sagen: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Und auch des Preis der Immobilie können Sie besser durchsetzen, wenn sich der positive Eindruck von den Fotos vor Ort bestätigt. Faustregel: Je besser die die Fotos, desto leichter können sich Interessenten entscheiden, ob Ihre Immobilie für sie in Frage kommt.

Der Gesamteindruck zählt! Wir kennen es aus der Werbe- und Lebensmittelindustrie: Weniger ist oft mehr. Fotos von Immobilien wirken besser, wenn sie einen „aufgeräumten“ Eindruck machen. Sind Räume vollgestellt, stört das die Vorstellungskraft des Interessenten und es fällt ihm schwer, seine zukünftige Wohnung zu sehen. Experten raten: Wenn Sie Fotos von möblierten Räumen oder Garten und Hof machen, sollten diese „entpersonalisiert“ werden. Also private Gegenstände, wie Kleidung, Zahnbürsten, Rasenmäher oder Ähnlichem, sollten im Bild nicht zu sehen sein. Zu empfehlen sind Probefotos, um solche störenden Kleinigkeiten zu entdecken.

Ebenso wichtig für überzeugende Immobilienfotos sind helle Zimmer. Zugezogene Vorhänge oder Jalousien sowie Gegenlicht verdunkeln Räume und Außenansichten einer Immobilie. Helle Räume sind einladender. Sollte jedoch die pralle Sonne ins Zimmer scheinen, werden Fotos überbelichtet. Deshalb ist es sinnvoll, die Zeit genau abzupassen, wann ideales Licht herrscht. In solchen Fällen kann aber auch mit Vorhängen oder Jalousien nachgeholfen werden, für optimales Licht zu sorgen. Mit einer Profikamera kann über die Blende und die Verschlusszeit die Lichtmenge reguliert werden.

Ein gutes Foto Ihrer Immobilie ist aber auch von der Perspektive abhängig. Wird sie falsch gewählt, können Haus oder Räume verzerrt oder Größenverhältnisse falsch erscheinen. Wirkt ein Zimmer kleiner als es tatsächlich ist, können potentielle Käufer abgeschreckt werden. Dabei spielt auch das Objektiv eine Rolle. Wenn Sie so viel Raum wie möglich auf das Foto bekommen möchten, sind Weitwinkelobjektive sinnvoll. Jedoch kann ein Weitwinkelobjektiv Räume auch zu groß erscheinen lassen. Das kann zu unnötigen Besichtigungen führen, bei denen Interessenten feststellen, dass Ihre Immobilie doch zu klein ist. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass keine Linien stürzen. Denn das führt zu Raumverzerrungen. Um gerade Linien, beispielsweise bei Ecken von Wänden, Türen oder Fenstern, zu erhalten, sollte die Kamera gerade gehalten werden. Dabei empfiehlt sich, das Foto aus etwa einem Meter Höhe zu schießen.

Stimmen am Ende immer noch kleine Details am Foto nicht, können diese leicht nachbearbeitet werden. Falls doch Linien nicht senkrecht sind, können Sie den Bildausschnitt etwas anpassen, entzerren und begradigen. Auch bei Fotos, die zu dunkel sind, können die Helligkeit und der Kontrast leicht verstärkt werden. Aber achten Sie darauf, es mit der Aufbesserung nicht zu übertreiben. Wenn Interessenten sehen, dass das Foto zu stark bearbeitet ist, könnten Sie skeptisch werden.

Wie Sie Ihre Immobilie mit Home Staging aufpeppen, erfahren Sie in einer unserer folgenden Ausgaben.

Haben Sie für solchen Aufwand keine Zeit? Oder haben Sie fragen, wie Sie perfekte Immobilienfotos machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.

Foto: © KatarzynaBialasiewicz

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Von der Wohnung zum Gewerbe oder doch lieber andersrum?

Sie wollen aus Ihren alten Büroräumen eine Wohnung machen oder haben ein Haus geerbt, das Sie lieber als Gewerbefläche nutzen würden? In Deutschland ist jedem Gebäude eine Nutzung zugeschrieben. Wir erklären, wie Sie die ändern können und wann sich eine Änderung überhaupt lohnt.

Wenn Sie eine Nutzungsänderung in Betracht ziehen, stellen Sie sich vermutlich die Frage: Lohnt sich das überhaupt oder bezahle ich hier für die Umbauten viel zu viel Geld? Eine Änderung der Nutzungsart wird immer dann interessant, wenn Sie selbst davon profitieren können oder wenn Sie glauben, dass Sie für eine andere Immobilienform mehr Miete oder einen höheren Verkaufspreis verlangen können.

Doch warum muss eine Nutzungsänderung überhaupt beantragt werden? Die Anforderungen an private Wohnräume und Gewerbeflächen lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Für Brand-, Lärm und  Schallschutz gelten unterschiedliche Auflagen. Auch was die Innenausstattung der Räumlichkeiten betrifft, sind die Standards sehr verschieden. Eine Wohnung braucht eine Dusche und eine Küche, in Bürogebäuden wird hingegen stärkerer Wert auf die richtige Anzahl an Toiletten gelegt. In den meisten Fällen bedeutet das, dass Sie vor einer Nutzungsänderung um einen Umbau nicht herumkommen.

Hinzukommt, dass in einigen Lagen die Nutzungsänderung von vornherein ausgeschlossen ist. Aus einer Gewerbeimmobilie in einem reinen Industriegebiet, werden Sie kaum ein Wohnhaus machen können. Gleiches gilt für ein Gewerbe im ausgewiesenen Wohngebiet. Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei freiberuflichen Tätigkeiten.

In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist und Gewerbeflächen oft leer stehen, bietet sich die Transformation vom Gewerbe zur Wohnung natürlich an. Im Zweifelsfall werden Sie so endlich die Verkaufsfläche los, die schon seit Jahren leersteht. Allerdings sollten Sie bevor Sie eine Entscheidung treffen immer einen Experten zu Rate ziehen, der einschätzen kann, ob die Baukosten am Ende nicht den zu erwartenden Gewinn übersteigen.

Aus Vermarktungs- oder Gewinngründen lohnt sich ein Umwandlung von einer Wohn- zur  Gewerbefläche momentan dementsprechend nicht oder nur in bestimmten Regionen. Diese Nutzungsänderung ist nur dann interessant, wenn ein Eigenbedarf für Büroräume oder andere gewerbliche Räume besteht. Arbeiten Sie selbständig und alleine, so ist das wenig problematisch, doch sobald Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich an die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes halten. Auch hier ist es also sinnvoll, ihre Situation von einem Experten überprüfen zu lassen.

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Nutzung Ihrer Immobilie zu ändern, müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag beim Bauamt Ihrer Gemeinde stellen. In diesem Antrag müssen Sie bereits aufführen, welche baulichen Veränderungen Sie für die Nutzungsänderung durchführen wollen. Auch wenn Sie glauben, an Ihrer Immobilie keine Umbauten vornehmen zu brauchen, müssen Sie die Nutzungsänderung zunächst beantragen, da eine nicht gestattete Änderung als Zweckentfremdung gilt.

Sie haben eine Immobilie bei der eine Nutzungsänderung in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

 

 

Foto: © KatarzynaBialasiewicz

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Wann sich das Verschenken lohnt

Wenn eine Immobilie vererbt wird, bittet der Fiskus zur Kasse. Günstiger kann es sein, das Haus vor dem Erbfall zu übertragen, also zu schenken. Aber nicht jeder spart dabei gleich viel. Deshalb sollten Eigentümer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Knapp 109 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 geerbt und geschenkt bekommen. Rund ein Drittel davon war steuerpflichtig und bescherte dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro – das teilte das Statistische Bundesamt mit. Laut Schätzungen soll vererbtes und verschenktes Vermögen bis 2020 auf 330 Milliarden Euro steigen. Fast Dreiviertel davon sind Immobilien.

Hannelore B. ist 81. Auch für sie stellt sich die Frage, was aus ihrem Häuschen werden soll. Denn das Wohnen in den eigenen vier Wänden fällt ihr immer schwerer. Die Treppen zu erklimmen und das ganze Haus sauber zu halten wird für sie immer anstrengender. Sie überlegt in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen. Doch was macht sie dann mit dem Haus? Eigentlich ist sie immer davonausgegangen, dass ihr Sohn Thomas das Haus erben wird. Aber was wird nun damit?

Eine Freundin gibt ihr den Tipp, sie kann es schon auf ihren Sohn übertragen, es ihm also schenken. Sie hat gehört, dass Erben so vielleicht Steuern sparen können. Hannelore soll sich aber nochmal von einem Fachmann beraten lassen. Sie fand die Idee nicht schlecht und besprach sie mit ihrem Sohn Thomas. Dieser suchte daraufhin einen Notar, um zu besprechen, ob eine Schenkung möglich ist. Beim Notar wurden Hannelore und Thomas darüber aufgeklärt unter welchen Bedingungen eine Schenkung erfolgen kann. Der Notar erklärte ihnen, dass keine Steuern anfallen, wenn der Wert des Hauses einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Jetzt müssen Hannelore und Thomas nur noch wissen, wie viel das Haus wert ist. Doch wer bestimmt das überhaupt?

Der Notar erklärte ihnen dass für die Ermittlung des Immobilienwertes das örtliche Finanzamt zuständig ist. Allerdings berücksichtigt das am Haus keine individuellen Besonderheiten wie eine am Haus vorbeilaufende Autobahn oder einen feuchten Keller. Er meinte, dass unter Umständen der Wert höher geschätzt werden könnte, als er real am Markt ist. Somit könnter der steuerfreie Betrag überstiegen werden und Steuern anfallen. Daher empfahl er beiden einen Immobilienexperten, wie einen Makler zu beauftragen, der die Immobilie bewertet. Dieser bezieht bei der Bewertung auch solche Details mit ein.

Thomas hat sich danach im Internet schlau gemacht und einen vertrauensvollen Makler gefunden. Diesen hat er mit einer Immobilienbewertung beauftragt. Durch sein Expertenwissen, die Kenntnis der aktuellen Situation am Immobilienmarkt, seiner Erfahrung und unter Berücksichtigung lokaler Marktfaktoren hat dieser den Wert des Hauses ermittelt. Dies ergab, dass Hannelore das Haus steuerfrei an Thomas verschenken kann. Beide sind glücklich, dass für die Zukunft des Hauses gesorgt werden konnte.

Haben Sie Fragen zur Erbimmobilie oder möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Verkauft! – An den Meistbietenden

Viele Eigentümer bieten ihre Immobilie zu einem höheren Preis an, um Verhandlungsspielraum zu haben. Doch gerade wird wegen des zu hohen Preises kein Käufer gefunden. Die Immobilie steht zu lange zum Verkauf. Interessenten werden skeptisch. Am Ende muss das Objekt für weniger verkauft werden, als es wert ist. Ein Bieterverfahren kann da eine Alternative sein.

Wer für seine Immobilie einen niedrigeren Einstiegspreis wählt, erhöht die Nachfrage. Gibt es genügend Interessenten, die das Objekt sicher kaufen wollen, kann ein Profimakler ein Bieterverfahren durchführen. Hier kann der Makler als neutraler Vermittler helfen. Ein Bieterverfahren stärkt die Verhandlungsposition. Aber es ist weder eine Auktion, noch eine Zwangsversteigerung. Es eignet sich einerseits besonders bei Objekten, bei denen eine extrem hohe oder eine extrem niedrige Nachfrage besteht. Andererseits ist es auch bei Immobilien sinnvoll, die sehr modernisierungs- oder sanierungsbedürftig sind. Aber Vorsicht! Es gibt auch Risiken. Auf jeden Fall sollten Verkäufer sich darauf gut vorbereiten oder es einem Immobilienexperten überlassen.

Um ein Bieterverfahren durchzuführen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Es kann eine „Open House“-Besichtigung durchgeführt werden. Es gibt einen Besichtigungstermin, an dem alle Interessenten erscheinen. Dort wird auch das Bieterverfahren eröffnet. Dadurch ersparen sich Verkäufer viele Besichtigungstermine. Allerdings hat dieses Verfahren hat auch Nachteile: Der Verkäufer muss im Vorfeld viel Marketing betreiben, um möglichst viele Interessenten zum Besichtigungstermin zu finden. Außerdem hat er bei einer Besichtigung mit vielen Interessenten nur schwer die Möglichkeit, alle genau einzuschätzen. Denn gelegentlich erscheinen auch Schnäppchenjäger zu solchen Terminen, die kein seriöses Angebot abgeben. Erfahrene Makler jedoch können Interessenten sehr gut einschätzen.

Profimakler empfehlen Einzelbesichtigungen mit der Option auf ein Bieterverfahren. Hier verläuft zunächst alles wie ein gewöhnlicher Hausverkauf. Bei den Einzelbesichtigungen können die für ein Bieterverfahren geeigneten Interessenten leichter herausgefiltert werden. Allerdings muss hierbei in den Anzeigen auf Folgendes hingewiesen werden: 1. Dass je nach Nachfrage ein Bieterverfahren durchgeführt werden kann. 2. Dass derjenige den Zuschlag erhält, der das höchste Gebot mit gesicherter Finanzierung abgibt. 3. Dass der Verkaufspreis vom Angebotspreis nach oben hin abweichen kann.

Nachdem der Makler die passenden Interessenten herausgefiltert hat, informiert er sie über das Bieterverfahren und gibt ihnen die Möglichkeit bis zu einem festen Zeitpunkt, ihr Angebot schriftlich abzugeben. Nach Ablauf der Frist teilt der Makler den Interessenten mit, wer den Zuschlag erhält. Dabei ist das Angebot nicht bindend wie bei einer Auktion. Falls die Angebote zu niedrig sind, muss der Verkäufer keines akzeptieren. Umgekehrt kann aber auch der Bieter von seinem Angebot zurücktreten.

Möchten Sie den optimalen Preis aus Ihrer Immobilie herausholen? Kontaktieren Sie uns. Wir erledigen das für Sie.

 

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Schnitzeljagd: Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?

Energieausweis, Grundbuchauszüge, Baupläne – wer seine Immobilie verkaufen will, sucht sich meist den Wolf nach den nötigen Unterlagen. Fehlt etwas oder sind Dokumente abgelaufen, bleibt einem der Gang zu Ämtern und Behörden nicht erspart. Damit Sie sich nicht lang mit der Suche aufhalten, haben wir die nötigen Unterlagen zusammengetragen und wo Sie sie finden.

Viele wissen, dass zum Verkauf einer Immobilie der Grundbuchauszug benötigt wird. Dort ist vermerkt, wer der Eigentümer ist und ob das Grundstück mit Schulden oder einer Hypothek belastet ist. Sie erhalten den Auszug aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt.

Auch die Flurkarte ist wichtig. Sie ist der amtliche Nachweis für die Existenz eines Grundstücks. Darin findet man dessen Lage und Grenzen, die Bebauung sowie die Flur- und Flurstücknummer, die zur Identifizierung des Grundstücks dient. Für die Flurkarte ist das Katasteramt zuständig.

Ebenso notwendig sind die Baupläne. Dazu gehört auch die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Den kompletten Satz Baupläne bekommen Sie beim Bauordnungsamt.

Interessenten Ihrer Immobilie ist auch die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wichtig. Manche möchten es ganz genau wissen und fragen nach dem Umbauter Raum (UR) beziehungsweise dem Brutto-Rauminhalt (BRI), also dem Volumen Ihres Objekts. Auch diese Angaben finden Sie beim Bauordnungsamt oder beim Architekten.

Gelegentlich denken Verkäufer nicht an den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers notiert. Dazu gehören zum Beispiel der Aufstellungsort der Mülltonnen oder bei An- oder Umbauten eine Abstandsfläche zum Nachbarn einzuhalten.

Pflicht ist ein Energieausweis. Fehlt der Energieausweis zur Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Einen Energieausweis ausstellen, können in der Regel qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater.

Außerdem benötigen Sie eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und der Betriebskosten der letzten zwei Jahre, zum Beispiel Steuern und Versicherungen.

Im Falle von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte hinzu. Diese Unterlagen erhalten Sie beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

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Pop-up-Stores sind angesagt

Wer eine Leerstandsphase seiner Handelsflächen überbrücken möchte, für den lohnt es sich vielleicht, diese vorübergehend als Pop-up-Store zu vermieten. Der Trend dieser Kurzzeit-Läden hält weiter an. Jedoch sind nicht alle Nutzungsflächen dafür geeignet.

Pop-up-Stores sind Geschäfte, die für einen begrenzten Zeitraum Ladenflächen mieten. Für gewöhnlich handelt es sich hier um einige Wochen bis wenige Monate. So versuchen ausländische Firmen den deutschen Retail-Markt kennenzulernen. Oder es wird getestet, ob Produkte in einer bestimmten Geschäftslage angenommen werden. Sowohl große Online-Händler, als auch kleine Designer oder Hersteller von saisonalen Produkten finden Gefallen an diesem Modell.

Alles ohne viel Risiko. Falls das Konzept nicht den nötigen Zuspruch findet, die gewünschten Erwartungen nicht erfüllt werden, kann ein anderer Standort ausprobiert werden. Schlägt das Konzept ein, so kann vielleicht mit dem Vermieter ein klassischer Mietvertrag ausgehandelt oder in der Nachbarschaft ein Laden gemietet werden.

Für Vermieter und Mieter ist es sinnvoll abgespeckte Mietverträge abzuschließen, die nicht lange verhandelt werden müssen und beide Seiten nicht mehr Pflichten aufbürdet als nötig. Betriebskosten können hier beispielsweise als Pauschale abgerechnet werden. Allerdings sind nicht alle Ladenflächen für Pop-up-Stores geeignet. Vermieter in B- und C-Lagen sollten sich nicht darauf verlassen, dass sich damit ihre Vermietungsprobleme auf Dauer lösen lassen. Denn hauptsächlich sind trendige Nebenlagen gefragt mit einem experimentierfreudigen, jungen Publikum, das bereit ist, neue Produkte zu testen.

Die angebotenen Räume sollten möglichst flexibel in der Raumaufteilung und mit der nötigen Technik versehen sein, so dass die Nutzer mit geringen Kosten die Flächen mieten können. Denn Interessenten für Pop-up-Stores sind gewohnt in kurzen Zeiträumen zu agieren und haben kaum Zeit über Einbauten oder Renovierungen zu verhandeln, geschweige denn das nötige Geld dafür übrig. Deshalb kommen auch keine großen Fußgängerzonen in Frage, weil die Mieten für diese Zielgruppe viel zu hoch sind.

Den höheren Verwaltungsaufwand können Vermieter ausgleichen, indem sie für Kurzzeitverträge eine anteilig höhere Miete nehmen, die etwa zehn bis 20 Prozent über der Standardnettomiete liegen kann. Werden Flächen tageweise angeboten, ist der Mieter oft bereit, eine noch höhere Miete zu bezahlen, die 20 bis 40 Prozent über der üblichen Miete liegt.

Haben Sie auch Grundstücke oder Gewerbeeinheiten die sich für die Kurzzeitvermietung eignen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

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