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Lohnt sich Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht?

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verrentet wird, erhält der Verkäufer den Erlös über eine monatliche oder einmalige Auszahlung. Zudem darf die Immobilie weiter bewohnt werden. Doch Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Ist ein Nießbrauchrecht eingetragen, ist weit mehr erlaubt als nur die Nutzung.

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Wenn die Rente schmal und das Haus groß ist, wünschen sich viele, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung mit Wohnrecht ist daher eine gute Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern. Das Wohnrecht stellt dabei eine Wertminderung der Immobilie dar, die sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Liegt ein Nießbrauchrecht vor, fällt der Verkaufspreis noch geringer aus. Trotzdem gibt es Käufer, die gezielt nach solchen Objekten suchen.

Was ist das Nießbrauchrecht?

Anders als beim normalen Wohnrecht darf der Verkäufer die Immobilie nicht nur weiterhin bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen. Dadurch können auch monatliche Mieteinnahmen bezogen werden. Der neue Eigentümer hat lediglich das Recht die Immobilie weiter zu verkaufen. Dafür zahlt der Nießbraucher die anfallenden Steuern für die Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann nur vom Nutznießer über eine Einwilligung gelöscht werden. Zudem gibt es verschiedene Modelle, bei denen zusätzlich verschiedene Varianten des Nießbrauchrechts vereinbar sind:

Noch vor dem Verkauf kann ein Eigentümer einem anderen ein Nießbrauchrecht einräumen (Zuwendungsnießbrauch) oder dieses Recht auf sich selbst übertragen (Vorbehaltsnießbrauch). Der Nießbraucher kann außerdem festlegen, wer das Nießbrauchrecht für die Immobilie nach seinem Ableben erhält (nachrangiger Nießbrauch/ Vermächtnisnießbrauch).

Möchten Eigentümer mehr dazu erfahren, können sich diese auch an einen lokalen Immobilienmakler wenden, der zudem den Immobilienwert mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht professionell ermitteln kann.

Wer kauft Immobilien mit Nießbrauchrecht?

Käufer können die Immobilie nicht selbst beziehen oder vermieten. Selbstnutzer oder Investoren, die schnell finanziellen Nutzen aus dem Objekt ziehen wollen, fallen deshalb als potenzielle Käufer weg. Mit Vermächtnisnießbrauch ist es in der Regel zudem noch schwieriger einen Eigentümer zu finden. Für solch eine Immobilie gibt es daher nur eine Käufergruppe – Kapitalanleger, die ihr Investment langfristig planen. Nießbraucher, die verkaufen möchten, sollten aus diesem Grund Unterstützung bei einem auf Kapitalanleger spezialisierten Immobilienmakler suchen.

Verrentung mit Nießbrauch

Nicht nur weil sich die Käufersuche schwieriger gestaltet, sondern auch aus finanziellen Gründen sollte die Verrentung mit Nießbrauchrecht gut überlegt sein. Immerhin soll die Rente bestmöglich aufgebessert werden. Daher empfiehlt es sich, ein einfaches Wohnrecht bei der Immobilienverrentung zu vereinbaren. Eigentümer erzielen dadurch einen höheren Verkaufserlös. Soll das Immobilienerbe dagegen noch zu Lebzeiten geregelt werden, kann ein Nießbrauchrecht unter Umständen sinnvoll sein.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Woran Eigentümer bei einem Notverkauf denken müssen

Manchmal muss eine Immobilie schnell verkauft werden – etwa, wenn es zu einer Scheidung kommt, eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit droht. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können. Eine Zwangsversteigerung sollten Sie in jedem Fall vermeiden.

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Bei einer Zwangsversteigerung kann es zu finanziellen Einbußen kommen. Auch, wenn man in einer Notlage unvorbereitet und auf eigene Faust verkaufen will, kann das dazu führen, dass man weniger Verkaufserlös erzielt als erwünscht. Kommt es im schlimmsten Fall zur schon erwähnten Zwangsversteigerung, scharren Schnäppchenjäger mit den Füßen. Das mögliche Ergebnis: Ihre Immobilie wird weit unter Wert verkauft.

Das A und O: eine gute Vorbereitung

Vorneweg: Muss eine Immobilie kurzfristig verkauft werden, sollte ein Immobilienprofi zu Rate gezogen und beauftragt werden. Da bei einem Notverkauf meist die Zeit drängt, werden von privaten Immobilienverkäufern oft Schritte im Vermarktungsprozess übersprungen – sei es bewusst oder unbewusst. Aber gerade das zieht einen Verkauf in die Länge. Und das bedeutet den Verlust wertvoller Zeit, die Sie nicht haben.

Zunächst einmal sollte eine professionelle Wertermittlung erfolgen. Diese brauchen Sie nicht nur, um den marktgerechten Preis Ihrer Immobilie zu kennen, sondern auch für die Festlegung einer Preisstrategie. Auch sehr wichtig: die verkaufsrelevanten Unterlagen. Diese müssen vollständig sein. Es kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen, wenn beispielsweise der Energieausweis fehlt.

Weiter wichtig auf dem Weg zum Verkauf: die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Damit sprechen Sie gleich die richtige Zielgruppe an und unnötige Besichtigungen werden im Keim erstickt. Die meisten Fragen, die ein Interessent hat, werden mit einem professionellen Exposé bereits beantwortet. Machen Sie also gute Fotos, mit denen sich die Raumverhältnisse darstellen lassen. Die Texte sollten zudem alles exakt beschreiben.

Wenn es in die Preisverhandlungen geht: den Profi ranlassen

Wenn Sie den Interessenten nicht begründen können, warum der von Ihnen angesetzte Preis für Ihre Immobilie angemessen ist, nützt auch die beste Verhandlungsposition wenig. Die Faktoren, die den Wert maßgeblich beeinflussen, müssen Sie kennen. Auch wie es um den Immobilienmarkt in Ihrer Region bestellt ist, sollten Sie wissen.

Wenn Sie ein Eigentümer sind, der gleich von Beginn an auf die Hilfe eines lokalen Profimaklers setzt, können Sie sich die Recherche sparen. Er kennt den lokalen Markt in seiner Region und ihrer Umgebung und kann nachvollziehbar erläutern, wie sich der Wert Ihrer Immobilie zusammensetzt. Zudem hat er die Erfahrung und die Fachkenntnis, die es für die Preisverhandlungen benötigt. Wenn Sie sich an einen Makler wenden, wird der Notverkauf gleich weniger bedrohlich und Sie haben den Kopf frei für die Suche nach einem neuen Zuhause oder für die Begleitumstände Ihrer veränderten Lebenssituation.

Ihr Leben ändert sich gerade und Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gern zu allen Fragen, die Sie haben.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Video: Wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau?

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt, träumt oft davon, für den Rest des Lebens darin zu wohnen. Doch während sich die Bedürfnisse mit dem Alter ändern, bleibt eine Immobilie in der Regel wie sie ist. Eigentümer müssen selbst aktiv werden, um ihre Immobilie altersgerecht zu machen. Aber wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau?

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Steile Treppen, zu schmale Türen, fehlende Haltegriffe im Bad – wenn man jung und fit ist, sind das keine Herausforderungen. Im Alter dagegen sind es oft Ursachen für den Umzug in eine altersgerechte Wohnung. Wem aber fällt es schon leicht, sich von den persönlichen Erinnerungen, die mit der Immobilie verbunden sind, und den liebgewordenen Gewohnheiten zu trennen?

Deshalb denken viele Eigentümer über einen barrierefreien Umbau nach. Doch welche Umbaumaßnahmen sind nötig, um eine Immobilie für das Alter gerecht zu gestalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wann sollte ich mit dem Umbau beginnen? Und lohnt sich das alles überhaupt? Wer kann mich beraten? In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie beim barrierefreien Umbau achten müssen.

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren oder wissen, ob sich ein barrierefreier Umbau für Ihre Immobilie lohnt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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Neue Grundsteuer: für Eigentümer gibt es Einiges zu tun

Die Berechnung der alten Grundsteuer war laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig. Deshalb wurde sie reformiert. Das hat zur Folge, dass bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Zwar wird die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Jedoch müssen alle Immobilieneigentümer noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben.

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Für die neue Grundsteuer gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Es gibt drei unterschiedliche Modelle: das Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), das Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen), Bodenwertsteuer (Baden-Württemberg). Welche Regelung gilt, kommt dementsprechend darauf an, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Zwischen drei Arten der Grundsteuer wird allerdings in allen drei Modellen unterschieden:

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): sie soll 2025 eingeführt werden, damit Kommunen unbebaute Grundstücke höher besteuern können. Dadurch sollen Spekulationen verhindert und Wohnraum gefördert werden.

Grundsteuer B ist in der Regel die entscheidende für die meisten Immobilieneigentümer.

Grundsteuerberechnung

Bei der Grundsteuerberechnung kommt es – auch nach der Reform – auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: Dieser heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Sie finden ihn im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: Diese richtet sich nach der Gebäudeart. Sie finden sie im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: Diesen legt die zuständige Gemeinde fest. Bei ihr können Sie ihn erfragen.

Mit folgender Formel wird die Grundsteuer berechnet:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Das müssen Eigentümer jetzt tun

Bis Ende März 2022 sollten alle Eigentümer einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt oder die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung per öffentlicher Bekanntmachung erhalten haben. Je nach Bundesland wird das unterschiedlich gehandhabt. Für die Angaben zu ihrem Grundbesitz sollten Eigentümer, die Immobilien in den Bundesländern besitzen, in denen das Bundesmodell gilt, folgende Informationen bereithalten:

  • Grundstücksfläche (finden Sie im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (erfahren Sie bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (beispielsweise Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (finden Sie im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr des Gebäudes (finden Sie ebenfalls im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)

In den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung der Grundsteuer getroffen haben, müssen sich Eigentümer informieren, welche Angaben jeweils von ihnen verlangt werden.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Patchworkfamilie: Immobilienerbe besser mit Testament regeln

Was erbt eigentlich das Kind meiner Partnerin und was meine Tochter aus erster Ehe? Auch Patchworkfamilien machen sich häufig zu wenig Gedanken über das Erbe. Dabei kann es gerade in diesem Lebensmodell schnell zu Ungerechtigkeiten kommen. Experten raten deshalb zu einem Testament.

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Rechtsexperten raten im Fall einer Patchworkfamilie zu einem Testament. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das Erbe recht ungleich verteilen. Wie schnell es zu Ungerechtigkeiten im Erbfall einer Patchworkfamilie kommen kann, verdeutlicht ein Beispiel: Mann und Frau heiraten zum zweiten Mal, beide bringen jeweils zwei Kinder mit. Der Mann bringt ein Vermögen von 100.000 Euro in die neue Ehe ein, die Frau 200.000 Euro.

Gesetzliche Erbfolge kann ungerecht sein

Stirbt die Frau zuerst, erbt der Mann als Ehegatte 50 Prozent ihres Vermögens, also 100.000 Euro. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder der Frau, sie erhalten also jeweils 50.000 Euro. Die Kinder des Mannes bekommen nichts. Nicht adoptierten Kindern steht weder ein Pflicht- noch ein Erbteil zu. Stirbt dann der Mann, geht das gesamte Vermögen von nun 200.000 Euro an seine beiden Kinder. Diese erhalten jeweils 100.000 Euro. Die Kinder der Frau erhalten nichts.

Stirbt der Mann zuerst, erhalten seine beiden Kinder jeweils 25.000 Euro, seine Frau 50.000 Euro. Stirbt anschließend sie, erhalten ihre beiden Kinder jeweils 125.000 Euro. Die gesetzliche Erbfolge sowie die Reihenfolge des Versterbens können hier also zu ungerechten Ergebnissen führen. Haben beide Gatten auch noch gemeinsame Kinder, wird es noch etwas komplizierter.

Erbe mit Testament regeln

Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, das Erbe testamentarisch zu regeln. Rechtsexperten schlagen die Möglichkeit vor, dass sich die Eltern zunächst als Alleinerben im Testament eintragen und dass die Kinder nach dem Tod beider zu gleichen Teilen erben sollen. Allerdings ist hierbei noch der Pflichtteil zu berücksichtigen, den die Kinder des verstorbenen Elternteils geltend machen können. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsexperten in Ihrer individuellen Situation beraten.

Das Immobilienerbe in der Patchworkfamilie

Vor allem bei einer gemeinsamen Immobilie sollte man ein Testament aufsetzen. Denn stirbt ein Ehepartner, bilden dessen Kinder und der verbliebene Ehepartner die Erbengemeinschaft und werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass allen Entscheidungen über die Immobilie wie beispielsweise Verkauf, Vermietung, Belastung die Stiefkinder zustimmen müssen. Sind die Kinder noch minderjährig, würde zudem noch der geschiedene Ehepartner als gesetzlicher Vertreter der Kinder mitreden und die Angelegenheit wäre noch eine Sache fürs Familiengericht.

Sind Sie unsicher, was im Erbfall mit Ihrer Immobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Immobilienbesichtigung durchführen mit Plan

Besichtigungstermine sind für Immobilienverkäufer oft nicht leicht. Sie wollen zwar schnell einen solventen und seriösen Käufer finden. Viele Interessenten suchen aber nach noch so kleinen Kritikpunkten, um den Preis zu drücken. Damit die Besichtigungstermine entspannt ablaufen und Eigentümer einen zuverlässigen Käufer finden, ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, bevor die Immobilie inseriert wird und das Telefon nicht mehr aufhört zu klingeln.

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Um die möglichen Kritikpunkte für Interessenten zu minimieren, sollten Wohnung, Haus oder Grundstück richtig auf Vordermann gebracht werden. Denn auch beim Immobilienkauf zählt oft der erste Eindruck, unter ihm wird die ganze restliche Immobilie betrachtet. Experten wissen, dass eine gepflegte, im optimalen Zustand präsentierte Immobilie einen 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis erzielen kann.

Objektiv und kritisch bleiben

Wie würden Sie Ihre Immobilie sehen, wenn Sie Kaufinteressent wären? Wie steht es mit der Sauberkeit? Sind die Räume vorberietet, dass heißt, nicht zu vollgestellt und von persönlichen Gegenständen befreit, die Interessenten ablenken könnten? Sind die Fenster geputzt?

Auch Schönheitsreparaturen wirken sich positiv bei der Besichtigung aus. Verpassen Sie der ausgeblichenen Wand nochmal einen frischen Anstrich. Befestigen Sie die Leiste, die schon seit fünf Jahren lose ist. Schauen Sie sich nochmal alles genau an. Hält alles einem kritischen Blick stand?

Wie gehe ich mit zu vielen Interessenten um?

Die Speckgürtel der Metropolen werden immer weiter. Selbst Regionen, wo lange Zeit die Nachfrage geringer war, werden immer begehrter. Oft wird eine Immobilie wieder aus dem Online-Portal genommen, weil der Eigentümer mit der Beantwortung der Anfragen nicht mehr hinterherkommt. Wann sollen die ganzen Besichtigungstermine durchgeführt werden? Vor allem für Berufstätige ist es oft nicht leicht, sich die Zeit freizuschaufeln.

Und nur wenige sind dazu bereit, bei Massenbesichtigungen mehrere fremde Menschen durch die eigenen vier Wände gehen zu lassen. Ein lokaler Qualitätsmakler schafft hier Abhilfe. Er kümmert sich nicht nur um die Vermarktung der Immobilie, sondern auch um das Besichtigungsmanagement. Und er weiß, wie man Besichtigungstouristen von den ernsthaften Interessenten herausfiltert.

Sich selbst vorbereiten

Haben Sie alle verkaufsrelevanten Unterlagen parat. Fehlt beispielsweise der Energieausweis zur Besichtigung, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus hilft es Ihnen, aufkommende Fragen der Interessenten zu beantworten. Verschweigen Sie ebenfalls Mängel nicht, sondern gehen Sie offen damit um. Ein Profimakler weiß, wie Sie diese am besten kommunizieren, ohne dass sie sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Er hilft Ihnen ebenfalls, alle verkaufsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen.

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und die Besichtigungen optimal durchzuführen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Versteckte Immobilien finden – nicht nur an Ostern

Manchmal ist die passende Immobilie so gut versteckt wie die Eier an Ostern. Doch während die bunten Eier nach einer Weile dann doch auftauchen, bleibt die Immobilie unentdeckt. Laut Experten betrifft das etwa 30 Prozent der aktuell zum Verkauf stehenden Häuser und Wohnungen. Da fragt sich nicht nur der Osterhase, ob es erfolgversprechendere Wege der Immobiliensuche gibt.

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In vielen Regionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Immobilien nicht nur größer als das Angebot. Etliche werden sogar verkauft, ohne dass sie in Online-Immobilienportalen oder anderswo inseriert werden. Das liegt daran, dass Verkäufe oft abseits des Marktes – in der Fachsprache heißt das „off-market“ – stattfinden. Immobilien werden an Nachbarn, Bekannte oder Kollegen verkauft. Zwar freuen sich Immobilienverkäufer über den geringeren Aufwand, allerdings können sie sich nicht sicher sein, ob sie ihr Objekt wirklich zu einem marktgerechten Preis verkaufen, oder ob sie sich Geld entgehen lassen.

Das Osternest mit Immobilie zuerst finden

Wenden Sie sich an einen lokalen Qualitätsmakler und legen Sie bei ihm einen Suchauftrag an. Denn Makler haben oft nicht nur die Immobilien in ihrer Datenbank, die sie auf ihrer Webseite oder den Online-Portalen anbieten. Sie sind permanent mit der Akquise neuer Immobilien beschäftigt. Einige Objekte vermitteln sie, ohne sie über die öffentlichen Kanäle zu vermarkten.

Durch den Suchauftrag erfahren Sie von einer Immobilie, bevor sie öffentlich vermarktet wird. Stimmen Ihre Suchkriterien mit einer vom Makler neu akquirierten Immobilie überein, wird er Sie als erstes darüber informieren. Das versetzt Sie in die Lage, eine Immobilie zu besichtigen, von der andere noch gar nichts wissen. Handelt es sich bei diesem „Osternest“ um Ihre Traumimmobilie, können Sie dem Verkäufer ein angemessenes Angebot machen. Der Makler, bei dem Sie den Suchauftrag angelegt haben, kann Sie dahingehend beraten.

Suchkriterien möglichst genau festlegen

Um Ihnen eine passende Immobilie vorschlagen zu können, muss der Makler möglichst genau wissen, welche Kriterien die Immobilie unbedingt erfüllen muss, welche wünschenswert sind, welche ein Ausschlusskriterium sind und wo Sie vielleicht zu Kompromissen bereit wären.

Zu den wichtigsten Kriterien für den Makler gehört die maximale Kaufsumme, die Sie bereit sind für eine Immobilie zu bezahlen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich eine Finanzierungsexpertise erstellen zu lassen. Diese können Sie mit dem Suchauftrag dem Makler zusenden. Damit zeigen Sie dem Makler, dass Sie ein seriöser Interessent sind und betonen Ihre dringende Kaufabsicht.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Suche nach der Traumimmobilie.

 

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Video: Auszug im Alter – was wird aus der Immobilie

Wenn die Kräfte im Alter nachlassen, wird für viele Senioren das alleine Wohnen in der eigenen Immobilie zur Herausforderung. Wer das Glück hat, Kinder zu haben, die eine eigene Immobilie mit viel Platz besitzen, nutzt gern die Möglichkeit, zu den Kindern zu ziehen. Doch was wird aus der alten Immobilie?

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Wer sich in der Blüte seines Lebens eine Immobilie kauft, plant meist bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch was viele nicht bedenken: Im Laufe des Lebens verändert sich die Bedürfnislage. Die früheren Kinderzimmer werden so gut wie gar nicht mehr genutzt. Das Treppensteigen und die Gartenarbeit fallen schwerer.

Oft wird auch der Alltag in den eigenen vier Wänden zur Herausforderung. Das Putzen der Wohnung wird schwieriger und auch der Weg zum Supermarkt anstrengender. Viele Senioren ziehen dann ins Seniorenheim. Wer Glück hat, kann zu seinen Kindern ziehen. Doch dann stellt sich die Frage, was aus der alten Immobilie wird.

In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie dabei achten müssen.

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So vermeiden Sie Fehler beim Immobilienverkauf

In Ihrem Leben ist eine Veränderungssituation eingetreten – Sie lassen sich scheiden, die Kinder sind ausgezogen oder der neue Job ist woanders. Und Sie besitzen eine Immobilie, die nun verkauft werden muss. Bevor Sie zum Handy greifen, um Fotos zu machen und die Immobilie auf einem gängigen Immobilienportal einstellen – die folgenden typischen Fehlerquellen sollten Sie kennen.

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1. Sie sind nicht vorbereitet

Schnell unterschätzt man den Aufwand, der betrieben werden muss, wenn es an den Verkauf einer Immobilie geht. Diese Fragen sollte man sich auf jeden Fall stellen:

  • Wann ist der optimale Verkaufszeitpunkt?
  • Wie löse ich die laufende Finanzierung?
  • Wie bekomme ich das für meine Immobilie, was sie wert ist?
  • Was wollen Kaufinteressenten von mir wissen?
  • Welche juristischen Fallstricke können auf mich zukommen?

2. Sie haben falsche Vorstellungen über den Immobilienwert

Jeder hat eine Vorstellung davon, was seine Immobilie wert ist. Dabei ist der Preis von vielen Punkten abhängig. Schnell kommt es dazu, dass er zu hoch angesetzt wird und die Immobilie zum Ladenhüter wird. Was Abhilfe schafft: ein professionelles Gutachten eines fachkundigen und zertifizierten Gutachters.

3. Die Unterlagen sind nicht vollständig

Liegen die Unterlagen, die man für den Verkauf eines Hauses braucht, nicht vollständig vor, kann es schnell so aussehen, also ob Sie etwas verschweigen wollen. Mal abgesehen davon riskieren Sie rechtliche Konsequenzen. So drohen Ihnen bis zu 15.000 Euro Bußgelder, wenn der Energieausweis bis zum Besichtigungstermin nicht vorliegt.

4. Sie schaffen es nicht, die Kaufinteressenten zu kontaktieren

Ist Ihre Immobilie erst einmal online oder in der Immobilienbeilage der Zeitung gedruckt, geht es los mit dem Telefonklingeln und den Nachrichten im E-Mail-Postfach. Bei der derzeitigen Marktlage können Sie erwarten, dass viele Anfragen kommen. Wenn Sie diese nicht rechtzeitig bearbeiten können, zieht sich der ganze Verkaufsprozess in die Länge.

5. Zeitstress bei den Besichtigungen

Unterhalb der Woche einen Termin für eine Besichtigung zu finden, ist schwierig. Da bleibt meist nur das Wochenende, an dem man eigentlich Anderes zu tun hat. Und wie findet man überhaupt Interessenten, die passen und die vor allem ausreichend Bonität besitzen? Bevor Sie verzweifelt und gestresst jeden Interessenten einladen – lassen Sie sich von einem lokalen Profi-Makler beraten. Er kennt die Marktlage und weiß, was es beim Verkauf einer Immobilie zu beachten gibt.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie oder wollen Sie eine Immobilie kaufen? Kontaktieren Sie uns gern – wir beraten Sie gern in einem unverbindlichen Gespräch.

 

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Was bedeuten steigende Zinsen für Eigentümer und Käufer?

Finanzexperten beobachten derzeit, dass die Zinsen langfristig steigen werden. Die hohe Inflation trägt ihren Teil dazu bei. Die steigenden Zinsen beeinflussen Darlehen und Kredite und haben somit auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise.

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Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt seit einiger Zeit bei null Prozent. So konnten Kredite und Darlehen günstig vergeben werden. Dieser Leitzins ist allerdings nicht mit der aktuellen Inflationsrate (5,1 Prozent) konform und muss auf kurz oder lang erhöht werden. Das bekommen auch die Kreditnehmer zu spüren, da sich Banken Geld von der EZB leihen. Die zu zahlenden Zinsen werden auf die Kunden umgelegt.

Welche Auswirkung hat das Zinsniveau auf Immobilienpreise?

Nachfrage und Angebot haben einen Einfluss auf die Preise des Immobilienmarktes. Niedrige Zinssätze erhöhen die Nachfrage und somit auch die Immobilienpreise. Immerhin können sich mehr Personen einen Kredit oder ein Darlehen leisten.

Bei steigenden Zinsen ist es umgekehrt. Die Nachfrage und somit die auch die Immobilienpreise sinken, da sich weniger Haushalte die Kosten für den Kredit oder das Darlehen leisten können. Eigentümer, die dann eine Anschlussfinanzierung abschließen, müssen ebenfalls mit höheren Kosten für das neue Darlehen rechnen.

Verkaufen bevor die Zinsen steigen?

Eigentümer, die auf hohe Verkaufserlöse Wert legen oder sogar auf diese für die neue Immobilie und dem Umzug angewiesen sind, sollten noch vor dem Zinsanstieg verkaufen. Nicht nur der Verkaufserlös kann geringer ausfallen, auch zahlungskräftige Käufer zu finden, die ein Darlehen genehmigt bekommen, wird schwieriger.

Im schlimmsten Fall können die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen. Es kann unter anderem zum Rückkauf kommen. Unterstützung beim Verkauf und der Vermarktung erhalten Eigentümer bei einem qualifizierten und professionellen Immobilienmakler.

Wenn die Anschlussfinanzierung zu teuer wird

Viele müssen sich den Traum vom Eigenheim mithilfe von Banken finanzieren. Läuft ein bestehender Darlehensvertrag aus, aber die Summe ist nicht abgezahlt, muss eine Anschlussfinanzierung erfolgen. Entweder beim selben Vertragspartner oder bei einem neuen. Sofern die Tilgungsrate wegen der hohen Tilgungszinsen für das neue Darlehen zu hoch ausfällt, sind Eigentümer oft gezwungen, ihre Traumimmobilie zu verkaufen. Eine Zwangsversteigerung sollte dabei möglichst verhindert werden.

Eigentümer sollten sich vor der erwarteten Zinssteigerung informieren, ob eine Anschlussfinanzierung zu stemmen wäre oder ob die Anschlussfinanzierung vorher in Angriff genommen werden kann. Wird dann festgestellt, dass das nicht der Fall ist, sollte rechtzeitig verkauft werden, bevor das Zinsniveau Auswirkungen auf den Verkaufserlös hat. Schließlich wird das Geld für die Abzahlung des Darlehens benötigt.

Wer sich für den Verkauf entscheidet, dem stehen professionelle Immobilienmakler mit Rat und Tat zur Seite. Auch auf der Suche nach einem Finanzierungspartner können Immobilienmakler behilflich sein. Einige Vermarktungsprofis arbeiten mit Finanzierern zusammen und können so Immobilienfinanzierungen vermitteln.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Finanzierungspartner oder wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns? Wir unterstützen Sie gern.

 

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