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Video: Warum Makler?

Eigentümer unterschätzen oft den großen Aufwand, der mit dem Hausverkauf auf sie zukommt. Denn er kostet nicht nur viel Zeit, sondern kann bei geringen Fehlern schon zu Geldverlust führen. Was für Eigentümer eine Hürde ist, ist dagegen Routine beim Profi.

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Haben Sie die Zeit für den Hausverkauf?

Ein Hausverkauf kann sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Doch bevor es überhaupt zum erfolgreichen Verkauf eines Hauses kommen kann, müssen Verkäufer viele verschiedene Schritte berücksichtigen und Phasen durchlaufen. Wer dagegen Vollzeit arbeitet, bei dem kann sich der Hausverkauf in die Länge ziehen. Immobilienprofis empfehlen auf folgende Schritte zu achten, wenn Sie in optimaler Zeit verkaufen möchten.

Um sich viel Zeit zu sparen, ist eine gute Vorbereitung für den Hausverkauf ist das A und O. Denn das planlose Austesten kann Eigentümer durchaus Geld kosten. Fragen wie: „Wer ist die richtige Zielgruppe?“ und „Wie bewerbe ich meine Immobilie?“ sollten schon im Vorfeld geklärt werden. Wer nicht vorausschauend plant, wird seine Immobilie nicht zeitnah und zum optimalen Preis verkaufen können.

Auch der Papierkram ist zeitintensiv und nervenaufreibend beim Hausverkauf. Unterlagen wie z.B. Bauplan/Lageplan, Grundbuchauszug, Versicherungsunterlagen, Energieausweis usw. müssen für den Hausverkauf vorliegen. Hier kann es sein, dass manche Unterlagen nicht mehr vorliegen oder verloren gegangen sind und somit nochmal neu beantragt werden müssen, was den ganzen Verkaufsprozess auch nochmal verzögern könnte.

Ebenso ist genügend Zeit für den Vermarktungsprozess erforderlich. Die Immobilie kann z.B. online, in Zeitungen oder mit dem Verkaufsschild vor dem Haus beworben werden. Nicht nur für die Online-Vermarktung werden professionelle Fotos benötigt, die die Immobilie im besten Licht darstellen. Vor allem das Exposé, welches die Visitenkarte der Immobilie ist, muss einen positiven Eindruck der Immobilie hinterlassen. Dabei darf nicht vergessen werden: ist die Immobilie erstmal auf dem Markt, wird das Telefon pausenlos klingeln und im E-Mail-Postfach werden sich die Anfragen stapeln.

Ist der erste Kontakt zu Interessenten hergestellt, muss entschieden werden, ob man eine Massenbesichtigung oder Einzelbesichtigungen durchführen möchte. Massenbesichtigung bedeutet, dass sich viele Menschen unkontrolliert durch die eigenen vier Wände bewegen. Wer noch in seiner Immobilie wohnt, dem ist das meistens nicht so recht. Einzelbesichtigungen dagegen bedeuten zeitlich einen viel größeren Aufwand.

Nach dem Besichtigungstermin kommt es im besten Falle mit Interessenten zum Verkaufsgespräch. Hier muss sich der Verkäufer bestens auf die Argumentation des Kaufinteressenten vorbereiten. Dabei sollte man immer sachlich und emotionslos bleiben und sich immer genug Bedenkzeit nehmen, um ein Gegenangebot abzugeben. Eine große Hilfe ist hierbei ein Immobilienmakler – dieser übernimmt das komplette Verkaufsgespräch. Er kennt durch seine langjährige Erfahrung alle Tricks und Versuche der Interessenten, den Kaufpreis zu drücken.

Sind sich beide Parteien einig, ist es für Verkäufer ratsam, die Bonität des Käufers zu prüfen. Denn kann er sich die Immobilie nicht leisten, kommt es zur Rückabwicklung des Kaufs. Verkäufer kann dies unter Umständen bares Geld kosten. Profi-Makler wissen, wie sie die Bonität der Käufer prüfen.

Sollte es im besten Falle zu einer Vertragsunterzeichnung für die Immobile kommen, muss das Ganze von einem Notar durchgeführt werden. Dieser wird für gewöhnlich vom Käufer gewählt. Wer privat die Immobilie verkauft, sollte aber darauf achten, welchen Notar der Käufer auswählt. Schließlich bereitet der Notar den Kaufvertrag vor. Ein Profi-Makler bereitet auch den Kaufvertrag für den Notar vor und vertritt vor dem Notar die Interessen seines Auftraggebers.

Sie wünschen sich beim Hausverkauf Unterstützung, jemanden, der Ihnen alle zeitraubenden Aufgaben abnimmt?  Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Warum Sie Emotionen beim Hausverkauf vermeiden sollten

Wer Jahrzehnte in seinem Traumhaus gewohnt hat, dem fällt es nicht nur schwer, sich davon zu trennen, sondern auch den Preis richtig einzuschätzen und bei Preisverhandlungen neutral und sachlich zu bleiben. Interessenten sind aber die schönen Erinnerungen des Noch-Eigentümers in der Regel nichts wert, was sie gelegentlich auch zum Ausdruck bringen. Hierauf sollten Immobilienverkäufer vorbereitet sein, wenn Sie erfolgreich verhandeln möchten.

Profi-Makler machen öfters die Erfahrung, dass Interessenten taktlos über die Immobilie, die Einrichtung oder den Geschmack des Verkäufers sprechen. Geschmacksfragen werden zu Mängeln der Immobilie gemacht. Die Fliesen im Bad oder die Einbauküche müssen raus. Nicht selten ist das ein Versuch, zusätzlichen Aufwand mit der Immobilie zu demonstrieren und so den Angebotspreis zu drücken. Den Eigentümern fällt es in diesen Situationen häufig schwer, das auf sich sitzen zu lassen und angemessen zu reagieren.

Solche Besichtigungstermine sind für beide Seiten oft nicht zielführend. Deshalb raten Experten, die Emotionen auszublenden, die Eigentümer mit ihren Immobilien verbinden. In der Regel klappt das mit guter Vorbereitung am besten. Wenn Verkäufer gelassen bleiben und auf derartige Bemerkungen souverän reagieren, können sie derartige Gespräche wieder zurück in sachliche Bahnen führen.

Ein Profi-Makler ist nicht nur durch seine langjährige Erfahrung bestens mit der Führung solcher Gespräche vertraut, er hat durch seine umfangreichen Kenntnisse auch immer die passenden Argumente parat. Er kennt die Tricks der Interessenten und wie man angemessen auf sie reagiert, um ihre Argumente zu entkräften und die potenziellen Käufer trotzdem nicht zu vergraulen.

Äußert der Interessent zum Beispiel sein Missfallen über die Einbauküche oder andere Einbauten – beziehungsweise fehlende Einbauten – kann ein Profi-Makler sich dies sogar im Sinne seines Auftraggebers zu Nutze machen.

Denn wenn der Immobilienverkäufer unbedingt an seinen Preisvorstellungen festhalten möchte, sind oft andere Angebote nötig, um dem Interessenten entgegenzukommen. Profi-Makler wissen in solchen Fällen genau, wie sie ihren Verhandlungsspielraum nutzen oder auch erweitern können. Zum Beispiel könnte angeboten werden, die entsprechenden Einbauten zu entfernen, beziehungsweise fehlende Einbauten oder Inventar zuzugeben. Andere Möglichkeiten wären auch Flexibilität bei Übergabezeitpunkt der Immobilie oder auch dem Zahlungstermin. Durch ihre Unparteilichkeit sorgen Profi-Makler für Ausgleich zwischen den Parteien. Sie verstehen es auch bei verhärteten Fronten, die Verhandlungspartner wieder zum sachlichen Gespräch zurückzuführen.

Wie die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Interessent verlaufen und zu welchem Ergebnis sie führen, ist davon abhängig, wie sachlich Verkäufer und Interessent argumentieren können. Wer emotional wird, lässt sich vielleicht zu Entscheidungen hinreißen, die er im Nachhinein bereut. Wer dagegen selbstbewusst in die Verhandlung geht, weil er weiß, dass der Wert seiner Immobilie professionell ermittelt wurde, er gut auf mögliche Einwände der Interessenten vorbereitet und gelassen ist, der hat gute Chancen, seine Preisvorstellungen umzusetzen.

Sie wünschen sich beim Hausverkauf eine neutrale Person mit Verhandlungsgeschick an Ihrer Seite? Kontaktieren Sie uns. Wir sind zwar Makler aus Leidenschaft, führen aber Ihre Preisverhandlung neutral und sachlich.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Was Sie über das Vergleichswertverfahren wissen müssen

Unter den Verfahren zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist das Vergleichswertverfahren beliebt. Es gilt als sehr präzise und berücksichtigt die Lage am Immobilienmarkt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen es weniger gut passt. Auf Folgendes ist bei Vergleichswertverfahren zu achten.

Die Grundidee des Vergleichswertverfahrens ist: Eine Immobilie ist so viel wert, wie jemand dafür zu zahlen bereit ist. Ist also die Nachfrage nach der jeweiligen Immobilie gering, sinkt auch ihr Wert. Ist jedoch die Nachfrage hoch, kann die Immobilie mehr wert sein, als Grundstück und Bau zusammen gekostet haben.

Das Vergleichswertverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Profi-Makler wissen genau, wann das Verfahren anzuwenden ist. Das ist bei Eigentumswohnungen, unbebauten Grundstücken und Reihenhäusern oft der Fall. Für eine Wohnung in der Großstadt lassen sich manchmal im gleichen Haus oder in der gleichen Straße auch Wohnungen mit vergleichbarer Größe und vergleichbarem Schnitt finden. In ländlichen Regionen ist es dagegen häufig schwieriger, passende Vergleichsobjekte zu finden.

Ist keine ausreichende Zahl an Immobilien mit vergleichbarer Lage, Größe, Ausstattung, Alter und so weiter vorhanden, raten Immobilien-Experten dazu, anstatt des Vergleichswertverfahrens auf das Sachwertverfahren zurückzugreifen.

Um Immobilien miteinander zu vergleichen zu können, dienen die Kaufpreissammlungen der örtlichen Gutachterausschüsse als Grundlage. In den Kaufpreissammlungen werden alle notariell beurkundeten Transaktionen von Immobilien gesammelt und analysiert. Profi-Makler wissen durch ihre langjährige Erfahrung genau, auf welche Datenbasis sie zurückgreifen müssen.

Nur wenn eine genügend große Anzahl von vergleichbaren Immobilientransaktionen gegeben ist, ist eine qualitativ sichere Einschätzung möglich. Alternativ kann auch die Bodenrichtwertkarte als Grundlage dienen. Diese wird ebenfalls von den Gutachterausschüssen erstellt. Diese beinhaltet unter anderem die bauliche Nutzung und den Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde.

Zusätzlich lässt der Profi-Makler bei der Wertermittlung auch Zu- und Abschläge einfließen. Befindet sich die Immobilie beispielsweise an einer vielbefahrenen Straße, ist ihr Wert niedriger als beispielsweise eine Immobilie am Ende einer Sackgasse.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn in der Regel suchen Interessenten eine Wohnung zur Selbstnutzung. Bei einer bereits vermieteten Wohnung müssten sie dann dem Mieter auf Eigenbedarf kündigen. Dieses Verfahren ist jedoch aufwendig und oft langwierig.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Michael Tuszynski/pexels.com

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Trotz hoher Nachfrage: Ein gutes Exposé ist ein Muss beim Immobilienverkauf

Serie Immobilienvermarktung: 9

Immobilienmakler verlassen sich nicht nur auf ein Inserat in den Online-Portalen. Sie erstellen für jede Immobilie ein hochwertig gestaltetes Exposé. Aber ist das in Zeiten hoher Nachfrage überhaupt noch notwendig? Die Antwort ist ein ganz klares: Ja. Wir verraten warum.

Im Exposé sind alle wichtigen Informationen zu einer Immobilie zusammengefasst. Egal ob ausgedruckt oder online: Das Exposé ist die Präsentationsfläche für eine Immobilie. Von harten Fakten wie dem Baujahr, dem Verkaufspreis und dem Energieverbrauch über Grundrisse bis hin zu Fotos und lebhaften Beschreibungen des Objekts. Nachdem Kaufinteressenten durch die Seiten geblättert haben, sollten im Idealfall keine Fragen mehr offenbleiben.

Doch natürlich ist mit einem hochwertig gestalteten Exposé auch einiges an Aufwand verbunden. Sie müssen Texte schreiben, Fotos machen, die Seiten gestalteten und natürlich alle wichtigen Unterlagen zusammensuchen. Privatverkäufer sparen sich diesen Schritt gerne. Das kann gleich mehrere unangenehme Folgen haben. Denn mit einem guten Exposé schaffen Sie es nicht nur, echte Interessenten von Scheininteressenten zu trennen, Sie präsentieren Ihre Immobilie außerdem im besten Licht. Wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird, sind Käufer eher gewillt den angemessenen Preis zu zahlen. Der Immobilienkauf ist keinesfalls bloß rational, sondern auch stark von Emotionen geprägt.

Der Wert einer Immobilie wird von Interessenten völlig anders eingeschätzt, wenn diese mit einer modernen, hochwertigen Einrichtung präsentiert wird, als wenn sie voller Trödel ist und das dreckige Geschirr noch in der Spüle steht. Ähnlich ist es auch mit der Präsentation der Immobilie. Ein einfaches Inserat mit schlechten Fotos und einem kurzen Text überzeugt weniger als ein mühevoll gestaltetes Exposé.

Natürlich ist es trotzdem wichtig, bereits beim Inserat auf professionelle Fotos und informative Texte zu setzen. Die Aufgabe besteht darin, genau so viele Informationen preis zu geben, dass Interessenten bereit sind, ein Kontaktformular auszufüllen, um das Exposé zugesendet zu bekommen. So sieben Sie direkt die echten Interessenten aus – eine Aufgabe, die gerade in Zeiten der hohen Nachfrage besonders wichtig ist. Sonst passiert es schnell, dass das Mailfach überquillt und Sie als Eigentümer überhaupt nicht wissen, wer von all den Anfragern ernsthaftes Interesse hat und wer sich nur mal anschauen möchte, wie das Immobilienangebot in der Nachbarschaft aussieht.

Vielleicht ist Ihnen in diesem Text schon aufgefallen, dass wir häufig das Wort „hochwertig“ verwendet haben. Denn zum Schluss ist noch zu sagen, dass Exposé nicht gleich Exposé ist. Die Qualität ist hier durchaus entscheidend. Wenn Sie ein Exposé erstellen ist es besonders wichtig, die relevantesten Informationen für Ihre Zielgruppe hervorzuheben. Außerdem ist die visuelle Gestaltung hier das A und O. Wenn Sie selbst kein Händchen für gute Fotos haben und sich mit Grafikgestaltung nicht auskennen, ist es sinnvoll, diese Aufgaben einem Profi zu überlassen.

Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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So überzeugen Sie mit der perfekten Immobilienbeschreibung

Serie Immobilienvermarktung: 8

Wer heutzutage eine Immobilie verkauft, inseriert vermutlich lieber in einem Onlineportal als in der Lokalzeitung. Neben guten Fotos braucht es hier auch eine überzeugende Immobilienbeschreibung. Wir erklären, worauf Sie hierbei achten müssen.

Der erste Eindruck zählt: Die Überschrift

Wenn Kaufinteressenten sich durch die Portale scrollen sehen sie zunächst nur ein Foto, die wichtigsten Kerndaten und die Überschrift. Logisch also, dass die zum Weiterlesen animieren muss. Das tut sie am besten, indem sie die wichtigsten Kaufargumente hervorhebt. Die sind von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. Während die kleine Zwei-Zimmer-Wohnung in der Innenstadt durch ihre zentrale Lage punktet, ist es beim Einfamilienhaus am Stadtrand der große Garten, der Käuferherzen höherschlagen lässt. In der Überschrift dürfen Sie ruhig von den reinen Fakten abweichen und die Interessenten emotional ansprechen. Denn persönliche Wünsche und Erwartungen sind beim Immobilienkauf mindestens genauso wichtig wie Quadratmeterzahl und Baujahr. Eine gute Überschrift ist deshalb lebendig und weckt die Vorstellungskraft.

Die richtigen Käufer ansprechen

Damit Ihre Immobilienbeschreibung den gewünschten Erfolg bringt, ist es wichtig, dass Sie ihre Zielgruppe kennen. Überlegen Sie sich deshalb vorher, zu wem Ihr Haus oder Ihre Wohnung am besten passt. Eine Familie mit Kindern, ein berufstätiger Single oder doch das ältere Ehepaar? Wenn Sie wissen, wen Sie mit Ihrem Inserat ansprechen möchten, können Sie in der Beschreibung auf genau die Punkte eingehen, die diesen Zielgruppen wichtig sind. Kreieren Sie ein Bild davon, wie das Leben der Käufer in Ihrer Immobilie aussehen könnte.

Ehrlichkeit währt am längsten

Oftmals denken Verkäufer, es sei das Beste, Mängel zu verschweigen oder sogar als Vorteile zu verkaufen. Dabei können Sie sich sicher sein: Niemanden kauft Ihnen ab, dass die unverputzten Wände im Flur Vintage-Charme versprühen. Seien sie lieber ehrlich und schreiben Sie, dass nach dem Kauf vermutlich noch einige Renovierungen anstehen. Von groben Mängeln abgesehen, gibt es aber natürlich auch Faktoren, die für den einen Käufer positiv, für den anderen eher negativ sind. Der eine stört sich an dem Lärm der vorbeilaufen Bahngleise, der nächste freut sich über die Haltestelle direkt vor der Haustür. Hier ist es also das Beste neutral zu bleiben.

Richtig aussieben: Was ins Inserat gehört – und was nicht

Grundsätzlich ist es gut, wenn Ihr Inserat so vollständig wie möglich ist. Nur so können Sie die passenden Interessenten ansprechen. Profi-Makler gehen beim Aussieben von ernsthaften Interessenten und Scheininteressenten aber noch einen Schritt weiter. Sie geben genügend Informationen an, um Interesse zu wecken. Wer dann aber beispielsweise die genaue Adresse wissen oder eine virtuelle 360-Grad-Tour machen möchte, muss seine Mail-Adresse angeben. So vermeiden Sie Besichtigungstourismus. Denn wer die Immobilie wirklich sehen will, der füllt auch ein Kontaktformular aus. Die Krux ist es hierbei, das richtige Verhältnis zwischen relevanten und fehlenden Informationen zu finden. Für Privatverkäufer ist das oft schwierig. Ein Profi-Makler weiß durch seine jahrelange Erfahrung hingegen, welche Informationen ins Inserat gehören und welche nur ins Exposé.

Sie brauchen Hilfe bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Christin Hume / unsplash.com

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Hohe Preise für Immobilien nun auch auf dem Land

Für Immobilienbesitzer in den ländlichen Regionen gibt es gute Nachrichten: Auch hier sind nun die Preise für Immobilien gestiegen. Die Ursache dafür ist, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und die daraus resultierende Verlagerung der Nachfrage. Nachdem es in den Zentren der Metropolregionen kaum noch bezahlbaren Wohnraum gibt und auch die Speckgürtel sich immer mehr füllen, rückt das Land ins Blickfeld vieler Wohnungssuchender.

Der Zuzug in die Zentren der Städte lässt nach. Und auch die Speckgürtel, in die sich die Nachfrage verschoben hatte, gelangen allmählich an ihre Grenzen. Trotzdem ist es für viele Menschen aus verschiedenen Gründen wichtig, in der Nähe einer Stadt zu wohnen. Deshalb sind nun auch die ländlichen Regionen um die Städte Ziel von Wohnungssuchenden. Hier waren – und sind teilweise auch noch – die Preise für Wohnraum bezahlbar. Da hier nun aber auch die Nachfrage steigt, steigen auch die Immobilienpreise. Das stellte die Bundesbank in ihrem diesjährigen Monatsbericht für Februar vor.

Das sind gute Neuigkeiten für alle, die in den ländlichen Regionen eine Immobilie besitzen. Der Immobilienverkauf kann sich also dieses Jahr lohnen. Denn es sind nicht nur moderne Neubauten begehrt. Sondern gefragt sind auch Bestandsimmobilien. Wer also seine Immobilie verkaufen möchte, für den ist jetzt ein guter Zeitpunkt.

Experten raten allerdings davon ab, auf eine weitere Preissteigerung zu spekulieren. Denn aktuell sorgt der niedrige Leitzins für niedrige Zinsen bei Krediten. Sollte dieser aber wieder von der Europäischen Zentralbank (EZB) angehoben werden, verteuern sich auch die Kredite. Das könnte zu einer sinkenden Nachfrage und demzufolge wieder sinkenden Immobilienpreisen führen.

Anzeichen für eine Wende in der Zinspolitik gibt es bereits. Seit diesem Januar kauft die EZB keine Staatsanleihen mehr. Zwar hat der Anleihenkauf keinen direkten Einfluss auf das Zinstief, allerdings war das Programm eine Art Zusatzmaßnahme zum niedrigen Leitzins. Solang also die EZB Staatsanleihen kaufte, blieb auch der Leitzins niedrig. Mit Ende des Programms ist die Entwicklung des Leitzinses aber wieder offen.

Außerdem hat die EZB ihr Ziel einer Inflationsrate von zwei Prozent fast erreicht. Aktuell liegt diese bei 1,9 Prozent. Zu Beginn der Niedrigzinspolitik 2016 lag diese noch bei 0,5 Prozent. Die Inflationsrate wollte man erhöhen, weil man eine Deflation, also sinkende Preise befürchtete. Die Konsumenten hätten dann vielleicht ihre Käufe hinausgeschoben, um auf noch niedrigere Preise zu hoffen. Davor warnten damals viele Wirtschaftsexperten. Das wäre für die Wirtschaft zu diesem Zeitpunkt katastrophal gewesen.

Darüber hinaus endet die Amtszeit von EZB-Präsident Mario Draghi in diesem Jahr. Dabei ist offen, wie sich der Leitzins unter seinem Nachfolger ändern wird. Jedoch gehen Experten davon aus, dass unter diesem der Zinssatz auch nur moderat und langsam steigen wird. Sie erwarten also keine großen Veränderungen am Immobilienmarkt. Eigentümer, die dieses Jahr ihre Immobilie verkaufen möchten, werden also immer noch zahlungskräftige Interessenten finden.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie jetzt wert ist? Nutzen Sie doch unsere kostenlose Immobilienbewertung. Oder kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Nicht verkaufen ohne Finanzierungszusage

Kaum ein Käufer bezahlt die Immobilie bar aus der eigenen Tasche. In der Regel finanzieren sie den Kauf über eine Bank. Dass Ihr Käufer wirklich zahlungsfähig ist, darauf sollten Sie nicht einfach vertrauen. Denn stellt sich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages heraus, dass der Käufer nicht zahlen kann, kann das für Verkäufer unangenehme Folgen haben: die Rückabwicklung des Verkaufs und sogar finanzielle Verluste.

Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden und auch der Notartermin steht kurz bevor? Einen sicheren Abschluss bedeutet das noch nicht. Nicht selten versäumen Immobilienverkäufer, sich bezüglich der Bezahlung verbindlich abzusichern. Denn tritt der schlimmste Fall ein und die Bank gewährt dem Käufer die Finanzierung nicht, kann es passieren, dass Verkäufer, statt Geld zu bekommen, selbst draufzahlen. Stellt sich nach dem Verkauf heraus, dass der Käufer keine Finanzierungszusage von seinem Geldinstitut erhalten, ist er Ihnen gegenüber natürlich schadensersatzpflichtig. Aber das bedeutet nicht, dass die Rückabwicklung für Sie kostenlos abläuft.

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sind Sie froh über die abgeschlossene Transaktion. Nach einiger Zeit aber wundern Sie sich, wo das Geld für Ihre ehemalige Immobilie bleibt. Irgendwann fangen Sie an, Mahnungen zu schicken. Und möglicherweise erst nach mehreren Mahnungen stellt sich heraus, dass der Käufer keine Finanzierung von seiner Bank erhalten hat. So einfach kann er aber nicht aus dem Vertrag aussteigen und eigentlich ist er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als den Kauf rückabzuwickeln. Die Rückabwicklung ist in der Regel ein aufwendiger Vorgang.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das außerdem, dass Sie mit dem Verkaufsprozess wieder von vorne beginnen müssen. Sie versuchen zunächst vielleicht, noch einmal die anderen Interessenten zu kontaktieren. Möglicherweise haben sie inzwischen – trotz der wenigen angebotenen Immobilien am Markt – eine andere Immobilie gefunden. Falls nicht, sind sie häufig wegen der zuvor erteilten Absage nur schwer wieder zurückzugewinnen. Und wenn doch, dann versuchen sie Ihre geschwächte Verhandlungsposition auszunutzen und den Preis zu drücken. Werden Sie sich nicht einig, müssen Sie die Immobilie wieder neu vermarkten.

Profi-Makler fordern deshalb grundsätzlich eine Finanzierungsbestätigung beim Kreditinstitut des Kaufinteressenten an. So ersparen sie ihren Kunden Geld, Strapazen und Zeit. Damit Ihr Kaufinteressent auch gute Chancen auf eine Finanzierung hat, steht Ihr Makler auch diesem beratend zur Seite und bereitet die Gespräche mit dem Kreditinstitut vor. Denn Banken bestehen in der Regel darauf, dass die angegebenen Daten der zu finanzierenden Immobilie auch von einem Gutachter überprüft werden.

Profi-Makler achten auch darauf, dass in Bezug auf Belastungsvollmacht und Lastenfreistellung alles genau abläuft. Sie kümmern sich darum, dass der Verkaufsvertragsentwurf im Fall eines Rücktritts des Käufers nicht Ihnen zu Lasten fällt. Und auch beim Punkt „Vorfälligkeitsentschädigung“ hält der Profi-Makler Sie auf dem Laufenden, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Deshalb: Kein Verkauf ohne Finanzierungszusage!

Sie suchen Unterstützung bei der Auswahl zahlungskräftiger Käufer? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Wohnfläche berechnen – So gehen Sie auf Nummer sicher

Serie Immobilienvermarktung: 7

Das Wohnzimmer ist nicht ganz 36 Quadratmeter groß. Die eine Wand verläuft im spitzen Winkel. Und wie wird nochmal die Dachschräge im Schlafzimmer angerechnet? Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wohnflächenberechnung. Hier reicht es nicht nur, genau zu messen. Es müssen auch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Auf die professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann Eigentümer teuer zu stehen kommen.

Stichproben zeigen immer wieder, dass 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Ursache dafür ist, dass Flächenangaben oft aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben übernommen werden, die manchmal ohne Berücksichtigung einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Es gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe für Türrahmen, Fensterrahmen, Raumhöhen, Schrägen, Säulen, Nischen und Schornsteine. Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche sind auch vorzunehmen bei Kellerräumen, Waschküchen, Heizungsräumen, bei geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, bei Balkonen und Terrassen, sowie bei Garagen.

Weil viele Privatverkäufer nicht mit den rechtlichen Vorgaben vertraut sind, kommen sie häufig zu unvollständigen oder fehlerhaften Ergebnissen. Für diese Angaben haften Privatverkäufer. Deshalb können Verkäufern Schadensersatzforderungen drohen, wenn die Angaben nicht der wirklichen Wohnfläche entsprechen. Zu diesen Forderungen können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Vor Schadensersatzansprüchen schützt hier auch nicht die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung, wenn die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Um solche Risiken zu umgehen, empfehlen Experten, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Profi-Makler besitzen langjährige Erfahrung im Berechnen von Wohnflächen. Es gehört zu ihren täglichen Routinen. Seriöse Makler tragen in der Regel sogar das Risiko für die korrekte Wohnflächenberechnung selbst und wälzen dies nicht auf ihre Kunden ab.

2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf, wurde damit vom BGH gekippt. Experten erwarten, dass dies auch in Zukunft den Verkauf von Immobilien, Nebenkostenabrechnungen und Neuvermietungen beeinflussen wird. Damit ist es noch wichtiger als bisher, dass die Wohnfläche genau berechnet wird.

Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung ist in der Regel die 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV). Gelegentlich wird aber auch heute noch DIN Norm 283 als Grundlage zur Ermittlung der Wohnfläche akzeptiert, obwohl sie 1983 außer Kraft getreten ist. Ist die Berechnungsgrundlage bekannt und wurde sie als Vertragsgrundlage festgehalten, ist das auch korrekt. Wer bei der Wohnflächenberechnung auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehlen Experten, Rat von einem Fachmann einzuholen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Muss ich beim Immobilienverkauf Steuern zahlen?

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie eine privat genutzte Immobilie verkaufen, lautet die Antwort in den meisten Fällen „Nein“. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmefälle, in denen die sogenannte Spekulationssteuer anfällt. Wir erklären, wann die Steuer anfällt und unter welchen Umständen Immobilienverkäufer davon befreit sind.

Bei privaten Wohnimmobilien gilt: Wer die Immobilie weniger als zehn Jahre besitzt, muss unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Für Eigennutzer ist die Frist noch etwas geringer: Wenn Sie in den drei Jahren vor Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, bleibt die Steuer aus.

Spekulationssteuer im Scheidungsfall

Besonders häufig trifft die Spekulationssteuer Paare, die kurz vor der Trennung eine gemeinsame Immobilie gekauft haben. Wer sich also nach weniger als 10 Jahren in der gemeinsamen Immobilie scheiden lässt, sollte sich nicht nur von einem Immobilienexperten in Bezug auf den Wert des Hauses, sondern auch von einem Steuerfachmann gut beraten lassen. Denn je nachdem, wie lange Sie schon in der Immobilie gelebt haben, kann es entweder sinnvoller sein, sofort zu verkaufen oder aber die Immobilie zunächst zu vermieten, bis die zehn Jahresfrist vorbei ist.

Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien

Bei geerbten Immobilien gilt für die Spekulationssteuer nicht der Zeitpunkt des Erbes als Frist, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser, die Immobilie erworben hat. Sprich: Wenn die Immobilie sich länger als zehn Jahre in Besitz des Erblassers befunden hat oder dieser mehr als drei Jahre vor seinem Tod darin gewohnt hat, fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.

Allerdings müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen, wenn Sie die Immobilie nach dem Erbe verkaufen und nicht selbst nutzen. Denn auch hier gilt eine Zehnjahresfrist. Wer die geerbte Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt, ist von der Erbschaftsteuer befreit.

Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhäusern

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus privat verkaufen, gilt auch hier die Zehnjahresfrist. Wenn Sie in einer der Wohneinheiten mehr als drei Jahre lang selbst gelebt haben und nach weniger als zehn Jahren verkaufen, können Sie die Quadratmeterfläche Ihrer Wohnung vom zu versteuernden Gewinn abziehen.

Wie hoch fällt die Spekulationssteuer aus?

Wenn in Ihrem Fall Spekulationssteuer anfällt, richtet diese sich zum einen nach dem Gewinn, den Sie mit dem Verkauf machen und nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Wenn Sie Ihr Haus vor 6 Jahren für 300.000 Euro gekauft haben und nun 350.000 Euro dafür erhalten, müssen dementsprechend 50.000 Euro versteuert werden. Von dem zu versteuernden Betrag können Kaufnebenkosten und Kosten für den Hausverkauf abgezogen werden. Außerdem gibt es einen Steuerfreibetrag von 600 Euro.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und suchen professionelle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gern.

 

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