Der Notarvertrag

Sie haben einen Käufer gefunden und sind sich handelseinig. Nun möchten Sie den Verkauf Ihres
Hauses unter Dach und Fach bringen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Kaufvertrag.
Dieser muss bei einem Notar beurkundet werden. Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag
berechtigt auch zum Eigentümerwechsel. Der Notar bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und
Verkäufer und er organisiert den rechtlichen Übergang des Eigentums.
Ein Notar muss neutral sein und unparteiisch beraten. Für seine Notarleistungen erhält dieser ein Honorar welches sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richtet.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Grundschuld löschen? Wann es Sinn macht.

Die Grundschuld dient als Sicherheit für die Bank, da die Immobilie ja meistens mit Hilfe dieser
erworben wird. Eine Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn das Darlehen abbezahlt
ist. Bei einem Hausverkauf wird Sie meist gelöscht und für den Käufer ein neues Grundpfandrecht
eingetragen. Die Löschung der Grundschuld beantragt der beurkundende Notar bei der Bank. Die
darauffolgende Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt eingereicht, geprüft und zu guter
Letzt wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen.
Für die Löschung einer Grundschuld liegen die Notarkosten bei maximal 0,2 % der Grundschuld. Für
das Grundbuchamt fällt nochmal derselbe Betrag an.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

5 Tipps um den Gasverbrauch zu senken

Die Gaskrise beeinflusst hierzulande viele Privathaushalte, die durch die hohen Energiekosten belastet werden. Da stellt sich die Frage, wie gerade in den kalten Jahreszeiten der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Mit diesen  fünf Tipps sparen Verbraucher Geld und kommen gut durch den Winter.

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Tipp 1: Heizkörper entlüften

Wenn Luft im Heizkörper ist, wird, damit man auf die zu erreichende Raumtemperatur kommt, mehr Energie aufwendet. Daher ist es sinnvoll, den Heizkörper in regelmäßigen Abständen zu entlüften. Das kann mit oder ohne Entlüfterschlüssel gemacht werden. Es gibt aber auch Entlüfterboxen oder selbstständige Entlüfter.

Tipp 2: Raumtemperatur senken

Die Standard-Raumtemperatur liegt in den meisten Haushalten zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Die ideale Temperatur ist allerdings von der Art der Verwendung und dem eigenen Wohlbefinden abhängig. Im Wohnzimmer ist es auch in Ordnung, wenn es wärmer als in den anderen Räumen ist. Ideal sind hier zwischen 20 – 23 Grad. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, sich an der untersten Temperaturgrenze zu orientieren.

Eltern von Kleinkindern und Babys sollten das Kinderzimmer tagsüber zwischen 22 und 23 Grad heizen, damit die Kinder nicht auskühlen. Nachts können es auch 18 Grad sein. Im Elternschlafzimmer sind Werte von 15 bis 18 Grad ausreichend. Umso älter die Kinder werden, desto mehr kann die Raumtemperatur im Kinderzimmer reduziert werden. Im Badezimmer reichen 22 bis 23 Grad vollkommen aus. In der Küche sollte es nicht ganz so warm wie in den anderen Räumen sein, da bereits die Küchengeräte Wärme abgeben und so die Raumtemperatur ansteigen lassen. 16 bis 20 Grad sind daher ideal. Auch hier ist es ratsam, die untere Grenze anzupeilen.

Tipp 3: Heizungen nicht zustellen

Generell empfiehlt es sich, einen Abstand zwischen Möbel und Heizkörper von 20 bis 30 Zentimeter einzuhalten. Möchten Sie den Gasverbrauch weiter reduzieren, ist es besser, Heizkörper gar nicht erst zuzustellen. Damit können mehr als zehn Prozent an Energiekosten eingespart werden.

Tipp 4: Dämmungen nachrüsten

Undichte Dämmungen an Türen und Fenstern sorgen dafür, dass mehr Wärme nach außen gelangt. Prüfen Sie daher, ob undichte Stellen vorhanden sind und beheben Sie diese gegebenenfalls. Ein lokaler Immobilienmakler berät Sie als Eigentümer auch zum Thema energetische Sanierung und kann Ihnen sagen, was sich für Ihre Immobilie lohnt und wozu Sie verpflichtet sind.

Tipp 5: Elektrogeräte ausschalten

Unnötige Elektrogeräte zu betreiben oder benötigte Geräte dauerhaft mit Strom zu speisen, erhöht die Kosten zusätzlich. Wenn es möglich ist, empfiehlt es sich, diese auszustellen oder den Standby-Modus abzuschalten.

Sie haben Fragen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©tanya.rozhnovskaya@gmail.com/Depositphotos.com

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Krieg, Krisen, Inflation – wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Eine hohe Inflationsrate, Krisen und gedrosselte Gaslieferungen verstärken die Problematik: Einige können sich, auch wenn das Geld noch ausreicht, immer weniger Immobilie leisten. Das zieht sinkende Verkaufserlöse nach sich. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit der Vermarktung zu starten? Wann ist im Allgemeinen betrachtet der passende Verkaufszeitpunkt?  

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Es gibt Situationen, die für den Immobilienverkauf sprechen. Dabei handelt es sich immer um Zeitpunkte, in denen, je nachdem, welches Ziel mit dem Verkauf verfolgt wird, der Verkauf die meisten Vorteile für den Eigentümer bringt.

Ziel: Zwangsversteigerung abwenden

Kann eine Immobilie, die über ein Darlehen finanziert wird, wegen monetären Engpässen nicht mehr gehalten werden, kann die Bank eine Zwangsversteigerung beantragen. Um dieser zu entgehen, und das ist dringend geraten, kann die Immobilie selbst vorher schnellstmöglich verkauft werden. Denn eine Zwangsversteigerung bringt viele Nachteile für Eigentümer und nimmt diesen zusätzlich jeglichen Handlungsspielraum, da die Mitsprache bei der Käufersuche entfällt. Zudem sind solche Versteigerung ein Eldorado für Schnäppchenjäger.

Denn der ermittelte Immobilienwert liegt immer unter dem, was Eigentümer auf dem Markt für ihre Immobilie erhalten würden. Muss es schnell gehen, ist ein vom Immobilienmakler begleiteter Verkauf zu empfehlen. Schließlich passieren gerade unter Zeitdruck und wegen mangelnder Erfahrung Verkaufsfehler, die den gesamten Prozess in die Länge ziehen oder sogar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können.

Ziel: den bestmöglichen Verkaufserlös mitnehmen

Ist der Verkaufserlös ein zentraler Grund für den Eigentümerwechsel, ist der beste Zeitpunkt an die aktuelle Marktsituation gekoppelt. Dann gerade in Zeiten von Inflation, Krieg und Krisen ist der beste Zeitpunkt zu verkaufen. Warum? Die Immobilienpreise sinken, da sich immer weniger Menschen ein Darlehen für die Finanzierung leisten können. Dadurch sinkt auch die Nachfrage.

Und wenn Interessenten das Geld für eine Immobilie haben, werden alle, die dafür auf monetäre Hilfe angewiesen sind, eher nach Objekten suchen, die nicht allzu viel kosten. Folglich empfiehlt es sich, die noch aktuelle Hochpreisphase mitzunehmen. Wer jetzt zu spät verkauft, kann wahrscheinlich wieder einige Jahre warten, bis die Immobilie zum derzeitigen Wert verkauft werden kann.

Ziel: Kosten einsparen & zusätzlichen Stress vermeiden

Eigentümer, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen, sollten warten, bis die jeweilige Frist abgelaufen ist. Aber auch ein beruflicher Wechsel oder eine geerbte Immobilie, die nicht in der Nähe liegt, können Verkaufsgründe sein. Denn nicht jeder Eigentümer möchte oder kann die anfallenden Aufgaben eines Vermieters wahrnehmen, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht vor Ort hat. Immerhin kann die „doppelte Haushaltsführung“ mitunter sehr viel Zeit und Nerven kosten.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Neuigkeiten auf dem Immobilienmarkt

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Kategorie: Immobilienmarkt
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Die Immobilien-Experten warnen

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Günstige Grundstückspreise

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Fertighäuser liegen im Trend

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Kategorie: Bauen & Wohnen
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