Leidenschaft Immobilien

Unsere Passion sind Immobilien. Häuser und Wohnungen jeglicher Art lassen unser Herz seit vielen
Jahren höherschlagen. Jede Immobilienaufnahme, jede neue Vermarktung sind jeden Tag aufs Neue
etwas ganz Besonderes für uns. Doch was uns am meisten Freude macht, sind immer wieder die
Übergaben der Immobilien an die neuen Hausbesitzer, für die meist ein Traum wahr wird.
Denn nichts ist für uns schöner, als Menschen eine Freude zu machen und in glückliche Gesichter bei
der Hausübergabe zu blicken! Daher freuen wir uns auf alle künftigen Kunden, die sich auf unseren
Rat verlassen möchten. Gerne sind wir auch für Sie da.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.

Checkliste Hausverkauf

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, gehen Sie in jedem Fall gut vorbereitet in den Verkauf.
Spätestens dann, wenn die Käufer gefunden sind, benötigen diese aussagekräftige Unterlagen für
ihre Immobilienfinanzierung. Auch dienen die Unterlagen der Überprüfung Ihrer Angaben, denn
unter Umständen kann ein Käufer Sie noch nach dem Kauf in Regress nehmen, wenn falsche Angaben
gemacht wurden. An folgenden Unterlagen führt kein Weg dran vorbei:

  • Bauunterlagen wie Grundrisse, Ansichten, Statik, Flächenberechnungen
  • Gebäudeversicherung, Flurkarte, aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis (Gesetzespflicht)
  • Personalausweise
  • Eigentümerprotokolle, Wirtschaftsabrechnungen, Teilungserklärung (Eigentumswohnungen)
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Dinge parat haben oder beschaffen können, schalten Sie
    gerne uns als versierte Immobilienmakler ein. Mit uns gehen Sie gut vorbereitet in den Immobilienverkauf.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.

Vorfälligkeitsentschädigung – was ist das?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt einer Bank, das bei einer außerplanmäßigen Rückführung

des Kredites vor Ablauf der Zinsfestschreibung berechnet wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung

fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Bei variabel vereinbarten Zinsen fällt diese

nicht an.

Im Internet gibt es viele Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, die Ihnen einen ersten Wert liefern, wie

hoch die Vorfälligkeit sein kann, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchten.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.

Gefragt – geantwortet

Sie sind Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter einer Immobilie und haben Fragen? Sie fragen,
wir antworten. Stellen Sie jetzt Ihre Frage in die Kommentare. Wir geben Ihnen schnellstmöglich
Feedback!

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Immobilie Verkaufsdauer

Wie lange dauert eine Verkaufsabwicklung? Das Wissen um die Verkaufszeit bringt Eigentümern Planungssicherheit
für die neue Immobilie. In aller Regel sollte ein Hausverkauf innerhalb von maximal
sechs Monaten inklusive Übergabe erledigt sein. Falls der Verkauf einer privaten Wohnimmobilie sich
länger hinzieht, läuft oft irgendetwas falsch. Die zwei häufigsten Gründe dafür sind:

  • Die Immobilie wurde falsch bewertet und der Verkaufspreis liegt deutlich über dem Marktniveau.
  • Die Immobilie wurde falsch (verkehrte Zielgruppe) oder einfach nur schlecht präsentiert.

Ein zu hoher Kaufpreis und eine falsche Präsentation können schnell ins Gegenteil umschlagen.
Käufer nehmen z.B. überteuerte Kaufpreise für Immobilien sehr wohl war. Die Konsequenz? Deutlich
weniger Nachfrage und eine sehr lange Verkaufszeit! Hinzu kommt, dass je länger eine Immobilie
am Markt angeboten wird, umso geringer wird der letztendliche Verkaufspreis für das Haus oder die
Wohnung ausfallen.
Planen Sie einen Hausverkauf? Dann lassen Sie das Profis erledigen – genau wie Ihre Steuererklärung.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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Perfekt präsentieren

Hausverkauf? Dann sollten Sie Ihre Immobilie gut platzieren und perfekt in Szene setzen! Denn der
Verkauf einer Immobilie zum gewünschten Preis beginnt immer mit der optimalen Objektpräsentation.
Um eine Immobilie für Kaufinteressenten wirklich begehrenswert zu machen, muss sie optimal
dargestellt sein. Von der Anzeige über das Exposé bis zur Besichtigung zählen Hochwertigkeit.
Je weniger Makel ein Käufer an Ihrer Immobilie findet, umso geringer wird der Versuch der Kaufpreisverhandlung ausfallen. Räumen Sie daher Ihre Immobilie vor dem Verkauf auf und erledigen Sie
ggfs. noch kleinere Schönheitsreparaturen.
Als versierte Makler präsentieren wir Ihre Immobilie mit schönen Fotos, ansprechenden Grundrissen
und einem detaillierten Exposee. Sprechen Sie uns gerne auf Ihren Hausverkauf an.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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Steuern beim Hausverkauf

Sie planen einen Haus- oder Wohnungsverkauf? Grundsätzlich sind Gewinne aus einem Hausverkauf
steuerpflichtig. Jedoch: Sofern Sie als Eigentümer die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst
bewohnt oder mindestens im Jahr des Verkaufs und den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren
selbst genutzt haben, fallen beim Verkauf keine Steuern an (§23 EStG).
Wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt oder bewohnt haben, so muss die Immobilie Ihnen
mindestens 10 Jahre gehören, damit Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Hier zählt das Datum aus
der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

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Richtig lüften

Richtig lüften heißt regelmäßig lüften, und zwar zwei bis vier Mal am Tag. In jeder Immobilie entsteht
durch die Nutzung Feuchtigkeit. Damit sich diese nicht als Tauwasser an den kältesten Stellen im
Raum absetzt, muss richtig gelüftet werden. Am besten ist hier die sogenannte Durchzugslüftung,
indem man auch die Türen und Fenster weiterer Räume öffnet. So wird die Luft besser ausgetauscht
und das Raumklima erheblich verbessert.
Da die Küche und Badezimmer die feuchtesten Räume in einer Immobilie sind, sollten diese ruhig
noch öfter gelüftet werden – vor allem nach dem Duschen. Stoßlüften ist die bessere Variante als
Dauerlüften mit gekipptem Fenster. Gerade im Winter kühlt durch das Dauerlüften die Wohnung
schnell aus und es wird Energie verschwendet. Über dem Fenster am sogenannten Sturz wird es beim
Dauerlüften besonders kühl und es bildet sich schnell Schimmel. Daher lieber fünf bis zehn Minuten
Stoßlüften!

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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Krieg, Krisen, Inflation, Zinsanstieg – welchen Einfluss hat das auf den Wert meiner Immobilie?

Möchten Sie erfahren, welchen Marktwert Ihre Immobilie derzeit hat?

Eine erste Online-Bewertung ist über unsere Website möglich.

Wenn Sie es genauer möchten, führen wir auch gerne eine ausführliche Besichtigung mit anschließender Sachwertermittlung durch.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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Der Notarvertrag

Sie haben einen Käufer gefunden und sind sich handelseinig. Nun möchten Sie den Verkauf Ihres
Hauses unter Dach und Fach bringen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Kaufvertrag.
Dieser muss bei einem Notar beurkundet werden. Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag
berechtigt auch zum Eigentümerwechsel. Der Notar bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und
Verkäufer und er organisiert den rechtlichen Übergang des Eigentums.
Ein Notar muss neutral sein und unparteiisch beraten. Für seine Notarleistungen erhält dieser ein Honorar welches sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richtet.

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

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