Vorfälligkeitsentschädigung – was ist das?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt einer Bank, das bei einer außerplanmäßigen Rückführung
des Kredites vor Ablauf der Zinsfestschreibung berechnet wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung
fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Bei variabel vereinbarten Zinsen fällt diese
nicht an.
Im Internet gibt es viele Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, die Ihnen einen ersten Wert liefern, wie
hoch die Vorfälligkeit sein kann, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchten.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.
Gefragt – geantwortet
Sie sind Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter einer Immobilie und haben Fragen? Sie fragen,
wir antworten. Stellen Sie jetzt Ihre Frage in die Kommentare. Wir geben Ihnen schnellstmöglich
Feedback!
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Immobilie Verkaufsdauer
Wie lange dauert eine Verkaufsabwicklung? Das Wissen um die Verkaufszeit bringt Eigentümern Planungssicherheit
für die neue Immobilie. In aller Regel sollte ein Hausverkauf innerhalb von maximal
sechs Monaten inklusive Übergabe erledigt sein. Falls der Verkauf einer privaten Wohnimmobilie sich
länger hinzieht, läuft oft irgendetwas falsch. Die zwei häufigsten Gründe dafür sind:
- Die Immobilie wurde falsch bewertet und der Verkaufspreis liegt deutlich über dem Marktniveau.
- Die Immobilie wurde falsch (verkehrte Zielgruppe) oder einfach nur schlecht präsentiert.
Ein zu hoher Kaufpreis und eine falsche Präsentation können schnell ins Gegenteil umschlagen.
Käufer nehmen z.B. überteuerte Kaufpreise für Immobilien sehr wohl war. Die Konsequenz? Deutlich
weniger Nachfrage und eine sehr lange Verkaufszeit! Hinzu kommt, dass je länger eine Immobilie
am Markt angeboten wird, umso geringer wird der letztendliche Verkaufspreis für das Haus oder die
Wohnung ausfallen.
Planen Sie einen Hausverkauf? Dann lassen Sie das Profis erledigen – genau wie Ihre Steuererklärung.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Perfekt präsentieren
Hausverkauf? Dann sollten Sie Ihre Immobilie gut platzieren und perfekt in Szene setzen! Denn der
Verkauf einer Immobilie zum gewünschten Preis beginnt immer mit der optimalen Objektpräsentation.
Um eine Immobilie für Kaufinteressenten wirklich begehrenswert zu machen, muss sie optimal
dargestellt sein. Von der Anzeige über das Exposé bis zur Besichtigung zählen Hochwertigkeit.
Je weniger Makel ein Käufer an Ihrer Immobilie findet, umso geringer wird der Versuch der Kaufpreisverhandlung ausfallen. Räumen Sie daher Ihre Immobilie vor dem Verkauf auf und erledigen Sie
ggfs. noch kleinere Schönheitsreparaturen.
Als versierte Makler präsentieren wir Ihre Immobilie mit schönen Fotos, ansprechenden Grundrissen
und einem detaillierten Exposee. Sprechen Sie uns gerne auf Ihren Hausverkauf an.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Steuern beim Hausverkauf
Sie planen einen Haus- oder Wohnungsverkauf? Grundsätzlich sind Gewinne aus einem Hausverkauf
steuerpflichtig. Jedoch: Sofern Sie als Eigentümer die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst
bewohnt oder mindestens im Jahr des Verkaufs und den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren
selbst genutzt haben, fallen beim Verkauf keine Steuern an (§23 EStG).
Wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt oder bewohnt haben, so muss die Immobilie Ihnen
mindestens 10 Jahre gehören, damit Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Hier zählt das Datum aus
der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Richtig lüften
Richtig lüften heißt regelmäßig lüften, und zwar zwei bis vier Mal am Tag. In jeder Immobilie entsteht
durch die Nutzung Feuchtigkeit. Damit sich diese nicht als Tauwasser an den kältesten Stellen im
Raum absetzt, muss richtig gelüftet werden. Am besten ist hier die sogenannte Durchzugslüftung,
indem man auch die Türen und Fenster weiterer Räume öffnet. So wird die Luft besser ausgetauscht
und das Raumklima erheblich verbessert.
Da die Küche und Badezimmer die feuchtesten Räume in einer Immobilie sind, sollten diese ruhig
noch öfter gelüftet werden – vor allem nach dem Duschen. Stoßlüften ist die bessere Variante als
Dauerlüften mit gekipptem Fenster. Gerade im Winter kühlt durch das Dauerlüften die Wohnung
schnell aus und es wird Energie verschwendet. Über dem Fenster am sogenannten Sturz wird es beim
Dauerlüften besonders kühl und es bildet sich schnell Schimmel. Daher lieber fünf bis zehn Minuten
Stoßlüften!
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Krieg, Krisen, Inflation, Zinsanstieg – welchen Einfluss hat das auf den Wert meiner Immobilie?
Möchten Sie erfahren, welchen Marktwert Ihre Immobilie derzeit hat?
Eine erste Online-Bewertung ist über unsere Website möglich.
Wenn Sie es genauer möchten, führen wir auch gerne eine ausführliche Besichtigung mit anschließender Sachwertermittlung durch.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Der Notarvertrag
Sie haben einen Käufer gefunden und sind sich handelseinig. Nun möchten Sie den Verkauf Ihres
Hauses unter Dach und Fach bringen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Kaufvertrag.
Dieser muss bei einem Notar beurkundet werden. Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag
berechtigt auch zum Eigentümerwechsel. Der Notar bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und
Verkäufer und er organisiert den rechtlichen Übergang des Eigentums.
Ein Notar muss neutral sein und unparteiisch beraten. Für seine Notarleistungen erhält dieser ein Honorar welches sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richtet.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Grundschuld löschen? Wann es Sinn macht.
Die Grundschuld dient als Sicherheit für die Bank, da die Immobilie ja meistens mit Hilfe dieser
erworben wird. Eine Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn das Darlehen abbezahlt
ist. Bei einem Hausverkauf wird Sie meist gelöscht und für den Käufer ein neues Grundpfandrecht
eingetragen. Die Löschung der Grundschuld beantragt der beurkundende Notar bei der Bank. Die
darauffolgende Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt eingereicht, geprüft und zu guter
Letzt wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen.
Für die Löschung einer Grundschuld liegen die Notarkosten bei maximal 0,2 % der Grundschuld. Für
das Grundbuchamt fällt nochmal derselbe Betrag an.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
5 Tipps um den Gasverbrauch zu senken
Die Gaskrise beeinflusst hierzulande viele Privathaushalte, die durch die hohen Energiekosten belastet werden. Da stellt sich die Frage, wie gerade in den kalten Jahreszeiten der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Mit diesen fünf Tipps sparen Verbraucher Geld und kommen gut durch den Winter.
[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]
Tipp 1: Heizkörper entlüften
Wenn Luft im Heizkörper ist, wird, damit man auf die zu erreichende Raumtemperatur kommt, mehr Energie aufwendet. Daher ist es sinnvoll, den Heizkörper in regelmäßigen Abständen zu entlüften. Das kann mit oder ohne Entlüfterschlüssel gemacht werden. Es gibt aber auch Entlüfterboxen oder selbstständige Entlüfter.
Tipp 2: Raumtemperatur senken
Die Standard-Raumtemperatur liegt in den meisten Haushalten zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Die ideale Temperatur ist allerdings von der Art der Verwendung und dem eigenen Wohlbefinden abhängig. Im Wohnzimmer ist es auch in Ordnung, wenn es wärmer als in den anderen Räumen ist. Ideal sind hier zwischen 20 – 23 Grad. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, sich an der untersten Temperaturgrenze zu orientieren.
Eltern von Kleinkindern und Babys sollten das Kinderzimmer tagsüber zwischen 22 und 23 Grad heizen, damit die Kinder nicht auskühlen. Nachts können es auch 18 Grad sein. Im Elternschlafzimmer sind Werte von 15 bis 18 Grad ausreichend. Umso älter die Kinder werden, desto mehr kann die Raumtemperatur im Kinderzimmer reduziert werden. Im Badezimmer reichen 22 bis 23 Grad vollkommen aus. In der Küche sollte es nicht ganz so warm wie in den anderen Räumen sein, da bereits die Küchengeräte Wärme abgeben und so die Raumtemperatur ansteigen lassen. 16 bis 20 Grad sind daher ideal. Auch hier ist es ratsam, die untere Grenze anzupeilen.
Tipp 3: Heizungen nicht zustellen
Generell empfiehlt es sich, einen Abstand zwischen Möbel und Heizkörper von 20 bis 30 Zentimeter einzuhalten. Möchten Sie den Gasverbrauch weiter reduzieren, ist es besser, Heizkörper gar nicht erst zuzustellen. Damit können mehr als zehn Prozent an Energiekosten eingespart werden.
Tipp 4: Dämmungen nachrüsten
Undichte Dämmungen an Türen und Fenstern sorgen dafür, dass mehr Wärme nach außen gelangt. Prüfen Sie daher, ob undichte Stellen vorhanden sind und beheben Sie diese gegebenenfalls. Ein lokaler Immobilienmakler berät Sie als Eigentümer auch zum Thema energetische Sanierung und kann Ihnen sagen, was sich für Ihre Immobilie lohnt und wozu Sie verpflichtet sind.
Tipp 5: Elektrogeräte ausschalten
Unnötige Elektrogeräte zu betreiben oder benötigte Geräte dauerhaft mit Strom zu speisen, erhöht die Kosten zusätzlich. Wenn es möglich ist, empfiehlt es sich, diese auszustellen oder den Standby-Modus abzuschalten.
Sie haben Fragen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©tanya.rozhnovskaya@gmail.com/Depositphotos.com