Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?
Laut der Wohnflächenverordnung aus 2004 (kurz WoFIV 2004) zählen nicht nur Räume zur Gesamtwohnfläche, sondern auch Balkone, Loggien und Terrassen. Mit einem Unterschied: Es fließen lediglich 25 Prozent der Fläche in die Gesamtwohnfläche ein. Terrassen, die besonders gut gelegen oder sehr aufwendig verarbeitet sind können im Einzelfall mit 50 Prozent berechnet werden.
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Herzliche Grüße,wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in NordbayernRechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine
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