Der Notarvertrag
Sie haben einen Käufer gefunden und sind sich handelseinig. Nun möchten Sie den Verkauf Ihres
Hauses unter Dach und Fach bringen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Kaufvertrag.
Dieser muss bei einem Notar beurkundet werden. Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag
berechtigt auch zum Eigentümerwechsel. Der Notar bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und
Verkäufer und er organisiert den rechtlichen Übergang des Eigentums.
Ein Notar muss neutral sein und unparteiisch beraten. Für seine Notarleistungen erhält dieser ein Honorar welches sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richtet.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Herzliche Grüße,
wolfrum Immobilienberatung
Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.