Grundschuld löschen? Wann es Sinn macht.

Die Grundschuld dient als Sicherheit für die Bank, da die Immobilie ja meistens mit Hilfe dieser
erworben wird. Eine Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn das Darlehen abbezahlt
ist. Bei einem Hausverkauf wird Sie meist gelöscht und für den Käufer ein neues Grundpfandrecht
eingetragen. Die Löschung der Grundschuld beantragt der beurkundende Notar bei der Bank. Die
darauffolgende Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt eingereicht, geprüft und zu guter
Letzt wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen.
Für die Löschung einer Grundschuld liegen die Notarkosten bei maximal 0,2 % der Grundschuld. Für
das Grundbuchamt fällt nochmal derselbe Betrag an.

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Herzliche Grüße,

wolfrum Immobilienberatung

Ihr kompetenter Immobilienmakler in Nordbayern

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.